Das ist ein WItz

Lüngerl, Thursday, 01.12.2016, 00:56 (vor 3438 Tagen) @ United Sixties

http://www.stadionwelt.de/sw_stadien/index.php?head=Neue-Laermschutzbestimmungen-fuer-Sportanlagen&folder=sites&site=news_detail&news_id=15585 Was sagen die Experten in dem Zusammenhang zu GWS und Kapazitätserhöhung? Im Falles eines Abstiegs

Neue Lärmschutzbestimmungen für Sportanlagen
Das Bundeskabinett hat die Immissionsrichtwerte für abendliche Ruhezeiten rund um Sportstätten erhöht. Auch für die nachmittäglichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertragen wurde der Richtwert angepasst. (...) Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht. Ministerin Barbara Hendricks: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt – für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“

Ohne Abstandsangabe lässt sich der Wert 5 dB(A) schlecht nachvollziehen. Der Pegel des Lärms hängt von der Entfernung zwischen der Schallquelle und dem Ort der Messung ab. Da unser Gehör Töne verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale in Schalldruck-Messgeräten so gefiltert, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Das wird dann in einer sogenannten A-Bewertung des Schallpegels, kurz dB(A) beschrieben. Blätterrascheln in der Ferne oder ruhiges Atmen wird übrigens mit 10 dB(A) bewertet. Die Immissionsrichtwerte um 5 dB(A) für Sportstätten zu erhöhen, bringt meines Erachtens nach in der Praxis gar nichts. Echte Sachverständige mögen mich korrigieren. Leichter hat es, wer einen Flughafen betreibt.

Innerstädtisches Baurecht gelockert

ex-mitglied, Thursday, 01.12.2016, 10:08 (vor 3438 Tagen) @ United Sixties

Was sagen die Experten in dem Zusammenhang zu GWS und Kapazitätserhöhung? Im Falles eines Abstiegs

Nix.

Die Grenzwerterhöhung bezieht sich auf Sportstätten, nicht auf Sportveranstaltungen.
Außerdem wird aus der Meldung nicht ganz klar, in welchen Baugebieten eine Erhöhung der Soll-Grenzwerte vorgenommen wird. Was die Werteänderung besagt, ist auch nicht so einfach, weil es sich bei den Schallpegel-Werten um logarhytmische Skalen handelt, will sagen 10 db mehr ist doppelt so laut. Um die Werteänderung beurteilen zu können, ist also ausschlaggebend, von welchem Ausgangswert man startet.
Nochmal will heißen, eine Änderung von 30dB auf 35dB ("A" hin oder her), ist halb so schlimm, wie eine Änderung von 40dB auf 45 dB z.B. ... sehr schwerer Stoff für ein Bar-Gespräch ;-)
Was aber wieder bezeichnend ist: Vor allem die Herrschaften Politiker und Journalisten neigen sehr leicht dazu, zu komplexe Sachverhalte auf bestimmte, zählbare "Erbsen" herunterzubrechen, um sie ohne wirkliches Verständnis diskutieren oder entscheiden zu können. Der Herr Schreiberling der Stadionwelt hat den Beweis mit dem zitierten Artikel mal wieder sehr schön erbracht. Fußballstadien sind Immissionsschutzseitig eben keine Sportstätten im gemeinten Sinne, da der entstehnde Schalldruck in erster Linie von der Sportveranstaltung, nicht vom dauerhaften Sportbetrieb auf dem Platz herrührt. Aber , hauptsache, man hat was zu melden, was sich so ungefähr passend anhört...grrr. ;-)

Das ist kein WItz

Schallgutachter, Thursday, 01.12.2016, 15:19 (vor 3437 Tagen) @ Lüngerl

http://www.stadionwelt.de/sw_stadien/index.php?head=Neue-Laermschutzbestimmungen-fuer-Sportanlagen&folder=sites&site=news_detail&news_id=15585 Was sagen die Experten in dem Zusammenhang zu GWS und Kapazitätserhöhung? Im Falles eines Abstiegs


Neue Lärmschutzbestimmungen für Sportanlagen
Das Bundeskabinett hat die Immissionsrichtwerte für abendliche Ruhezeiten rund um Sportstätten erhöht. Auch für die nachmittäglichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertragen wurde der Richtwert angepasst. (...) Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht. Ministerin Barbara Hendricks: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt – für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“

Ohne Abstandsangabe lässt sich der Wert 5 dB(A) schlecht nachvollziehen. Der Pegel des Lärms hängt von der Entfernung zwischen der Schallquelle und dem Ort der Messung ab. Da unser Gehör Töne verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale in Schalldruck-Messgeräten so gefiltert, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Das wird dann in einer sogenannten A-Bewertung des Schallpegels, kurz dB(A) beschrieben. Blätterrascheln in der Ferne oder ruhiges Atmen wird übrigens mit 10 dB(A) bewertet. Die Immissionsrichtwerte um 5 dB(A) für Sportstätten zu erhöhen, bringt meines Erachtens nach in der Praxis gar nichts. Echte Sachverständige mögen mich korrigieren. Leichter hat es, wer einen Flughafen betreibt.

Der Immissionswert bezieht sich auf den Messpunkt an dem der Schall ankommt. Also zB beim Nachbarn. Der an der Schallquelle gemessene Wert ist der Emissionswert. Nachdem die dB (a) Skala logarithmisch ist und 10 dB mehr eine Verdoppelung der Lautstärke bedeuten ist das nicht ganz unerheblich

Das ist kein WItz

Lüngerl, Thursday, 01.12.2016, 15:27 (vor 3437 Tagen) @ Schallgutachter

Der Immissionswert bezieht sich auf den Messpunkt an dem der Schall ankommt. Also zB beim Nachbarn. Der an der Schallquelle gemessene Wert ist der Emissionswert. Nachdem die dB (a) Skala logarithmisch ist und 10 dB mehr eine Verdoppelung der Lautstärke bedeuten ist das nicht ganz unerheblich

Danke, sehr interessant. Wie ist das mit dem Ausgangswert? Weißt du das?

ex-mitglied schreibt:

Um die Werteänderung beurteilen zu können, ist also ausschlaggebend, von welchem Ausgangswert man startet. Nochmal will heißen, eine Änderung von 30dB auf 35dB ("A" hin oder her), ist halb so schlimm, wie eine Änderung von 40dB auf 45 dB z.B.

Das ist kein WItz

Schallgutachter, Thursday, 01.12.2016, 15:48 (vor 3437 Tagen) @ Lüngerl

Der Immissionswert bezieht sich auf den Messpunkt an dem der Schall ankommt. Also zB beim Nachbarn. Der an der Schallquelle gemessene Wert ist der Emissionswert. Nachdem die dB (a) Skala logarithmisch ist und 10 dB mehr eine Verdoppelung der Lautstärke bedeuten ist das nicht ganz unerheblich


Danke, sehr interessant. Wie ist das mit dem Ausgangswert? Weißt du das?

ex-mitglied schreibt:

Um die Werteänderung beurteilen zu können, ist also ausschlaggebend, von welchem Ausgangswert man startet. Nochmal will heißen, eine Änderung von 30dB auf 35dB ("A" hin oder her), ist halb so schlimm, wie eine Änderung von 40dB auf 45 dB z.B.

Logisch. Wenn Du weißt wie das Gebiet nach TA Lärm eingestuft ist. Wahrscheinlich Mischgebiet.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm

5 dB weniger sind echt viel ;-)

Herbert, Friday, 02.12.2016, 01:12 (vor 3437 Tagen) @ Lüngerl

Die Immissionsrichtwerte um 5 dB(A) für Sportstätten zu erhöhen, bringt meines Erachtens nach in der Praxis gar nichts. Echte Sachverständige mögen mich korrigieren.

Bin zwar kein Sachverständiger aber bzgl. "Schallschutz" kann ich aus der Praxis sagen, dass zwischen

http://solutions.3mdeutschland.de/wps/portal/3M/de_DE/arbeitsschutz/psa/produkte/~/3M-Optime-II-Kapselgeh%C3%B6rschutz?N=5023508+3294361898+3294857489&rt=rud
= ca. 30 dBa Dämpfung und

http://solutions.3mdeutschland.de/wps/portal/3M/de_DE/arbeitsschutz/psa/produkte/~/3M-Optime-III-Kapselgeh%C3%B6rschutz?N=5023508+3294361744+3294857489&rt=rud
= ca. 34-35 dB Dämpfungsleistung

ein himmelweiter Unterschied ist. Selbst http://solutions.3mdeutschland.de/wps/portal/3M/de_DE/arbeitsschutz/psa/produkte/~/3M-Peltor-X5-Kapselgeh%C3%B6rschutz-X5A?N=5023508+3294470126+3294857489&rt=rud mit nur 2-3 dB mehr, also 37 dB Dämpfungsleistung ist spürbar leiser.

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