§ 323c Unterlassene Hilfeleistung (Forum)
https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Aus Gründen der Generalprävention wären Haftstrafen begrüßenswert.
Ein erschütternder Fall von unterlassener Hilfeleistung beschäftigt die Essener Polizei. Sie ermittelt gegen vier Personen, die am 3. Oktober im Vorraum einer Bankfiliale einen zusammengebrochenen Mann schlicht ignorierten. Der 82 Jahre alte Mann aus Essen kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb schließlich in der vergangenen Woche, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Teilweise gingen sie nah an dem Sterbenden vorbei oder stiegen hinüber, um ihre eigenen Finanzgeschäfte durchzuführen“, hieß es. Anschließend hätten die Kunden den Vorraum wieder verlassen. Dies geht aus dem Film einer Überwachungskamera hervor, den die Polizei bei ihren Ermittlungen ausgewertet hat.
Was sind das für Menschen??? Wie verroht kann man sein? Wenn ich sowas lese bin ich fassungslos.
