Der inoffizielle Ismaik-Sprecher teilt mit ... (Forum)
Dieter Schneider hat im Mai 2011 die quasi insolvente Profiabteilung des Vereins an die HAM International Ltd. verkauft. Dadurch ist die KGaA zwar weiterhin hochdefizitär, durch die Ausgabe einer offenbar unbegrenzten Anzahl von Genussscheinen an ihren Mehrheitseigentümer jedoch weiterhin zahlungsfähig. Faktisch rettet Hasan Ismaik somit tatsächlich tagtäglich seine eigene Firma bzw. die KGaA, nicht jedoch den Verein. KHW hat 2002 die KGaA alleine aus dem Zweck ins Leben gerufen, um den e.V. gegen den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall einer Überschuldung der Profifußballer abzusichern. Relativ neu an dem Konstrukt ist, dass Hasan Ismaik mit Peter Cassalette als Präsidenten und Karl Christian Bay als Vorsitzenden des Verwaltungsrates jetzt auch die Männer in den entscheidenden Organen des e.V. sitzen hat, die ihm als Gegenleistung für das unerschöpfliche Füllhorn die alleinige Entscheidungsgewalt in der KGaA garantieren. Dieses wird offensichtlich vom Großteil der Anhängerschaft auch so hingenommen, wenn nicht sogar begrüßt. Auch die Mitglieder tragen mit der Wahl der Gremiumsmitglieder und ihrer höchsten Vereinsvertreter mehrheitlich diesen Kurs mit.
Das habe ich akzeptiert, für mich persönlich aber die Entscheidung getroffen, die KGaA weder finanziell noch ideell zu unterstützen. Daher kann OG von mir aus so viel vermeintliche Auftragsarbeiten in seinem Blog veröffentlichen, wie er will, bzw. Hasan Ismaik gewillt ist zu bezahlen. Die Fußballfirma, über die er schreibt, hat nichts mehr mit jenem sympathischen, volksnahen Gegenentwurf zum FC Ruhmreich zu tun, welcher nur noch in meiner Erinnerung in ferner Vergangenheit existiert.
Worauf ich als e.V. Mitglied allerdings äußerst allergisch reagiere, ist, wenn ein leitender Angestellter der Geschäftsführungs GmbH der KGaA den Vereinsausschluss von zündelnden Querulanten fordert. Wenn Mitglieder und Verwaltungsräte des Vereins in KGaA Angelegenheiten gefälligst ihren Mund zu halten haben, sollte dieses bitte schön auch umgekehrt gelten. Unabhängig davon steht es der KGaA frei, die Freunde des spontanen Feuerwerkes wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen und ihnen den Zugang zu allen Veranstaltungen in ihrem Hoheitsgebiet zu verwehren.
