Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen im Amateurbereich (Forum)

Amafan, Tuesday, 26.07.2016, 16:15 (vor 3559 Tagen)

Bei Nicht-Zustimmung des vorherigen Vereins zum Wechsel ist eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen im Amateurbereich fällig. Wird diese bezahlt, ist der Spieler frei. Wechselt ein Spieler beispielsweise aus der Kreisklasse in die Bezirksliga, muss sein neuer Verein 750 Euro Entschädigung für ihn bezahlen.

Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen im Amateurbereich für die einzelnen Ligen hier: http://www.bfv.de/cms/spielbetrieb/paesse-vereinswechsel/ausbildungsfoerderentschaedigungen_139329.html

Bei Nichtzustimmng und ohne dass eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung bezahlt wurde, gilt der Spieler als gesperrt und muss bis zum 1. November pausieren. Danach ist er automatisch für den neuen Verein frei.


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