Du hast natürlich Recht. Sie sind Mehrheitsgesellschafter aber eben nur mit Minderheitenrechten ausgestattet. Und was unterscheidet einen Rangrücktritt einer Darlehensforderung von Eigenkapital? Es ist einfach ungesichert und wird nur dann bedient wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Wenn solches Kapital vom Gesellschafter kommt dann nennt man das Eigenkapital. Oder auch Fass ohne Boden.
Man kann doch nicht Eigen- und Fremdkapital gleichsetzen und so tun, als ob das kein Unterschied wäre.
Tatsache ist doch, dass das mit den Darlehen mit Rangrücktritt nur als Krücke dient, damit der Schwachsinn beliebig lang fortgeht. In Wirklichkeit sind sie doch hoffnungslos überschuldet und haben eine Bilanz, mit der sie nie mehr wieder von irgendwoanders her Geld kriegen.
Das, was da läuft, ist das diametrale Gegenteil, die komplette Verneinung von seriösem Wirtschaften. Und alle Beteiligten wissen das; dass sie so nie mehr auf einen grünen Zweig kommen. Aber alle sind zu feig, die Konsequenzen - und den Stecker - zu ziehen.
Stattdessen wird vom "Löwen-Plan" gefaselt und dass es keinen Grund zur Sorge gibt. Es ist echt der blanke Hohn!
Zustimmung, wobei Hasan Ismaik vermutlich immer noch darauf hofft dass er den Laden irgendwann doch noch gewinnbringend verkaufen kann. Das Hasan Ismaik keine Genussscheine nicht mag hilft ihm vermutlich nicht viel. Die letzte veröffentlichte Bilanz ist voll mit Genussscheins BlaBla. Er selbst würde lieber nur "echte" Darlehen vergeben, für die KGaA macht das leider kaum einen Unterschied.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2013 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.565.000,00 begeben. Begünstigter des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Natürlich hast Du Recht dass sich die KGaA hoffnungslos überschuldet. Daran ändert auch der schöne Name Genussscheine nichts. Praktischerweise hat Hasan Ismaik dadurch natürlich ein Dauerdruckmittel da inzwischen gefühlt immer alle paar Monate irgendein Darlehen / Genussschein ausläuft. Wobei er sich ja streng genommen immer selbst erpresst.
Daher wäre mir ein selbstbewusster e.V. in der Tat lieber, welcher sich einer Darlehens- und Genussscheinpolitik konsequent verweigert und selbstverständlich auch bereit ist die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Aber Hasan Ismaik mag keinen Fußballsachverstand und viele falsche Freunde haben, aber er ist wohl nicht komplett bescheuert. Mit einem Stadionwürstl hat er die Verantwortlichen anscheinend erstmal eingefangen. Man wird sehen ob er die Umsetzung dann auch im Kreuz hat.
Das eigentlich tragische ist ja dass Hasan Ismaik, 50+1 hin oder her, mit seinen KGaA Anteilen eigentlich fast Null Mitspracherechte hätte. Er könnte auch 99% der KGaA Anteile besitzen und die Musi würde weiterhin über die Geschäftsführungs GmbH gespielt. Nur die Gier nach ständig neuem Geld spielt der HAM Ltd. in die Hände. So sichert er seine Machtansprüche ab und daher muss dieses Rad weitergedreht werden. Mit einem Stadionnutzungsvertrag in Riem steht uns / der KGaA dann das nächste Ungemach ins Haus. Das wird eine Tiefgarage hoch 2 Geschichte (wenn sie denn kommt).