Darauf würde ich aber nicht wetten, Herr Anwalt (Forum)

Justitia, Friday, 10.06.2016, 11:29 (vor 3603 Tagen) @ Anwalt

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.


Sie war aber offenbar bereits 16 Jahre alt. Und damit spielt bei beiderseitigem Einvernehmen das Alter keine Rolle mehr. Er hätt sie halt einfach ned dafür bezahlen dürfen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Das diesbezügliche Schutzalter wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Jetzt kann der Anwalt nur noch auf Liebe plädieren.


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