Die CSU hat jetzt auch ihren Edathy (Forum)

Lüngerl, Wednesday, 08.06.2016, 16:51 (vor 3605 Tagen)

Brückner heißt der und hat sein Mandat als CSU-Landtagsabgeordneter und die Ämter beim Bayerischen Bauernverband "aus privaten Gründen" mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-missbrauchsverdacht-csu-abgeordneter-legt-alle-aemter-nieder-1.3023839

Eine Spur härter als Edathy vielleicht, weil bei Brückner aus der Theorie Praxis wurde. Das hier nur, weil der Fall Edathy damals auch in der Löwen-Bar für Diskussionsstoff sorgte.

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Die CSU hat jetzt auch ihren Edathy

Nik, Wednesday, 08.06.2016, 19:14 (vor 3604 Tagen) @ Lüngerl

Ja, aber das ist doch ganz was anderes, das ist doch ein CSUler.

Die CSU hat jetzt auch ihren Edathy

my stgb mind, Wednesday, 08.06.2016, 20:07 (vor 3604 Tagen) @ Nik

Ja, aber das ist doch ganz was anderes, das ist doch ein CSUler.

Es ist auch sachlich etwas anderes. Edathys Vergehen ist nach 180 StgB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Das des CSUlers nach 184 STGB mit 3 Jahren.

Die CSU hat jetzt auch ihren Edathy

Lüngerl, Wednesday, 08.06.2016, 21:57 (vor 3604 Tagen) @ my stgb mind

Ja, aber das ist doch ganz was anderes, das ist doch ein CSUler.


Es ist auch sachlich etwas anderes. Edathys Vergehen ist nach 180 StgB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Das des CSUlers nach 184 STGB mit 3 Jahren.

Das Verfahren gegen Edathy wurde am Ende gegen 5.000 Euro Geldauflage eingestellt. Mehr war ihm trotz enormen Aufwands der Ermittlungsbehörden nicht nachzuweisen. Das dürfte im anderen Fall vermutlich nicht ganz so günstig ausgehen.

Wobei die Verurteilung ohnehin nicht ausschließlich durch die Justiz erfolgt. Wer als Erwachsener in den Verdacht gerät, was mit Minderjährigen am Laufen zu haben, ist in den meisten Kulturkreisen gesellschaftlich erledigt. Der Edathy wie sein Brückner.

Die CSU hat jetzt auch ihren Edathy

Löwenbomber, Wednesday, 08.06.2016, 22:13 (vor 3604 Tagen) @ Lüngerl

Dass das Mädchen Sexkontakte per Inserat suchte, wird sich strafmildernd auswirken, denke ich. Bin aber kein Strafrechtsexperte.

Ist das überhaupt ein Thema fürs Strafrecht?

Pius, Thursday, 09.06.2016, 15:50 (vor 3604 Tagen) @ Löwenbomber

Ich weiß nicht recht.

Wenn eine 16-jährige Kontakt zu älteren Männern sucht und der Kontakt dann auch zustande kommt, ist das dann ein Sachverhalt, bei dem "im Namen des Volkes" ein Strafurteil gefällt werden muss?

Kinder- und Jugendschutz in allen Ehren ... aber hier mit der Strafrechtskeule draufzuhauen halte ich für grenzwertig.

Dem betroffenen Bauern und CSU-Granden ist sowieso nicht mehr zu helfen. Alle Ämter futsch, Top-Thema in Presse und Internet und gesellschaftlich voll im Abseits.

Wegen mir kann die Staatsanwaltschaft die Sache einstellen.

Da war der Herr Edathy eine ganz andere Hausnummer ...

Gesetzlich ist das klar geregelt

Justitia, Thursday, 09.06.2016, 16:12 (vor 3604 Tagen) @ Pius

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.

Gesetzlich ist das klar geregelt

Pius, Thursday, 09.06.2016, 16:50 (vor 3604 Tagen) @ Justitia
bearbeitet von Pius, Thursday, 09.06.2016, 17:47

jup ...

wenn es da so steht, dann hat ja wohl alles seine Richtigkeit ...

P.S.: Wie war das noch mit dem § 175 StGB, der bis zum Jahr 1994 (!) ebenfalls geltendes Recht war??

Gesetzlich ist das klar geregelt

Rosenheimer Löwe, Thursday, 09.06.2016, 16:58 (vor 3604 Tagen) @ Pius

Trotzdem man sich fragen muss, wie es dazu kommt, dass eine 16-Jährige sich über das Internet prostituiert oder prostituieren lässt oder lassen muss: Man muss das Angebot nicht annehmen.

Gesetzlich ist das klar geregelt

Pius, Thursday, 09.06.2016, 17:27 (vor 3604 Tagen) @ Rosenheimer Löwe

Trotzdem man sich fragen muss, wie es dazu kommt, dass eine 16-Jährige sich über das Internet prostituiert oder prostituieren lässt oder lassen muss: Man muss das Angebot nicht annehmen.

Kann man nur spekulieren, was das Mädel dazu getrieben hat.

Jetzt könnte man darüber philosophieren, dass jedes siebte Kind in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass im Landkreis Starnberg eine 16-Jährige auf die Idee kommt, ihr Taschengeld auf diese eher unapettitliche Weise aufzubessern, ist, so nehme ich an, ungleich geringer, als im Nürnberger Hinterland.

Aber klar ist selbstverständlich auch: Der Herr mit dem Stiernacken hätte einfach die Füße still halten können.

Gesetzlich ist das klar geregelt

Anwalt, Thursday, 09.06.2016, 22:38 (vor 3603 Tagen) @ Justitia

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.

Sie war aber offenbar bereits 16 Jahre alt. Und damit spielt bei beiderseitigem Einvernehmen das Alter keine Rolle mehr. Er hätt sie halt einfach ned dafür bezahlen dürfen.

Darauf würde ich aber nicht wetten, Herr Anwalt

Justitia, Friday, 10.06.2016, 11:29 (vor 3603 Tagen) @ Anwalt

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.


Sie war aber offenbar bereits 16 Jahre alt. Und damit spielt bei beiderseitigem Einvernehmen das Alter keine Rolle mehr. Er hätt sie halt einfach ned dafür bezahlen dürfen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Das diesbezügliche Schutzalter wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Jetzt kann der Anwalt nur noch auf Liebe plädieren.

Aber sicher doch liebe Justitia

Anwalt, Friday, 10.06.2016, 22:51 (vor 3602 Tagen) @ Justitia

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.


Sie war aber offenbar bereits 16 Jahre alt. Und damit spielt bei beiderseitigem Einvernehmen das Alter keine Rolle mehr. Er hätt sie halt einfach ned dafür bezahlen dürfen.


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Das diesbezügliche Schutzalter wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Jetzt kann der Anwalt nur noch auf Liebe plädieren.

Besten Dank für die Bestätigung.

Lag eine Ausnutzung einer Zwangslage vor? Nein.
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

Absatz 2 beschreibt den von mir angeführten Straftatbestand.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Absatz 3 beschreibt die Altersgranze von 16 Jahren.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

Die CSU hat jetzt auch ihren Edathy

my ! mind, Thursday, 09.06.2016, 09:57 (vor 3604 Tagen) @ Lüngerl

Dem Edathy wurde ja leider auch sein Laptop gestohlen. Da wäre vielleicht noch was drauf gewesen. Schauen wir mal was beim Bruckner rauskommt. Ich tippe mal auch nicht viel mehr als eine Geldbuße. Aber wie Du schon richtig sagst: das Schlimme ist ja die öffentliche Verurteilung unabhängig von der objektiven Schuld.

Ja, aber das ist doch ganz was anderes, das ist doch ein CSUler.


Es ist auch sachlich etwas anderes. Edathys Vergehen ist nach 180 StgB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Das des CSUlers nach 184 STGB mit 3 Jahren.


Das Verfahren gegen Edathy wurde am Ende gegen 5.000 Euro Geldauflage eingestellt. Mehr war ihm trotz enormen Aufwands der Ermittlungsbehörden nicht nachzuweisen. Das dürfte im anderen Fall vermutlich nicht ganz so günstig ausgehen.

Wobei die Verurteilung ohnehin nicht ausschließlich durch die Justiz erfolgt. Wer als Erwachsener in den Verdacht gerät, was mit Minderjährigen am Laufen zu haben, ist in den meisten Kulturkreisen gesellschaftlich erledigt. Der Edathy wie sein Brückner.

Die CSU hat jetzt auch ihren Beck

Schwabinger, Thursday, 09.06.2016, 14:41 (vor 3604 Tagen) @ Lüngerl

Wiesen-Stadtrat Georg Schlagbauer ist heute zurück getreten aus "dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen". Drogenprobleme sollen wohl der Grund sein, wie zu lesen ist.

Die Politiker......

Hawedere, Thursday, 09.06.2016, 15:03 (vor 3604 Tagen) @ Schwabinger

haben's einfach schwer mit euch Gratlerpack. Geht's mal arbeiten Ihr Maden.
Dieses Linksgesoxe hier in diesem Lokal ist eigentlich Schuld an den Verfehlungen unserer Staatsdiener.

Mein Lieblings-Metzger am Viktualienmarkt....

Löwenbomber, Thursday, 09.06.2016, 17:00 (vor 3604 Tagen) @ Lude Harry

Schad.

Ich kaufe da aber weiterhin ein.

Zwoa Leberkassemmeln 3,40 Euro und Pfenning-guad.

Die CSU hat jetzt auch ihren Beck

my ! mind, Thursday, 09.06.2016, 17:03 (vor 3604 Tagen) @ Schwabinger

Wenn jetzt ausgerechnet der Wiesn Stadtrat wegen Drogen und Rotlichtzeugs zurück treten muss, dann frag ich mich schon. Wer wenn nicht der braucht auf diesen beiden Gebieten Expertise?

Die CSU hat jetzt auch ihren Beck

Lüngerl, Thursday, 09.06.2016, 17:24 (vor 3604 Tagen) @ my ! mind

Wenn jetzt ausgerechnet der Wiesn Stadtrat wegen Drogen und Rotlichtzeugs zurück treten muss, dann frag ich mich schon. Wer wenn nicht der braucht auf diesen beiden Gebieten Expertise?

Stimmt, daran hab ich auch gleich gedacht. Das ist wie wenn ein bayerischer Verkehrsminister noch nie bsoffen Auto gefahren wäre. Manches gehört einfach zum Beruf.

Passt doch

Löwenbomber, Thursday, 09.06.2016, 22:50 (vor 3603 Tagen) @ my ! mind

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