wäre dann auch dabei... (Forum)

Herbert, Friday, 29.01.2016, 22:05 (vor 3738 Tagen) @ ex-mitglied

Das ist jetzt vielleicht ein bisschen philosophisch, aber: zu einer freien Entscheidung oder Wahl sollte auch gehören, dass der Wähler die Entscheidung verweigern darf, denn sonst ist die Wahl ja nicht frei.

Erst jetzt wird mir klar, dass bayerische Gemeinderatsmitglieder keine freien Wahlen abhalten. ;-)

Wir könnten doch die Satzung, konsequenterweise, wie folgt ändern:

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"frei nach" Art. 48 GO – Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die ihnen zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten.

(2) Gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Ehrenrat Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro im Einzelfall verhängen.

(3) Entzieht sich ein Mitglied nach zwei wegen Versäumnis erkannten Ordnungsgeldern innerhalb von sechs Monaten weiterhin seiner Pflicht, an den Abstimmungen teilzunehmen, so kann der Ehrenrat den Verlust der Mitgliedsrechte aussprechen.
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O.K., die Heide-Volm reicht dann halt nicht mehr, aber eine außerordentliche Mitgliederversammlung führt dann zu einem Gewinn für den Verein, evtl. gibt es dann sogar Provisionen für den "Verursacher". ;-)


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