Annette Ramelsberger: (...) Dennoch ist die Entscheidung des Landgerichts Augsburg fatal. Sie untergräbt den Glauben der Bürger daran, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. (...)"[/link] Jenseits gewisser Vereinspräferenzen und meiner Abneigung gegenüber Hoeneß, sehe ich das genauso.
Die Staatsanwaltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Halbstrafe.
"Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des FC Bayern. Die Wochenenden verbringt er in seinem Haus am Tegernsee."
Lockerer dürfte in der Geschichte des bayerischen Stragvollzugs noch kaum ein Häftling dreieinhalb Jahre abgerissen haben.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/haftstrafe-staatsanwaltschaft-macht-weg-fuer-hoeness-entlassung-frei-1.2829966
Das ist tatsächlich schwer vermittelbar.