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Herbert, Wednesday, 02.12.2015, 21:40 (vor 3783 Tagen) @ Lüngerl

Selbstverständlich darf und soll die Polizei in einem funktionierenden Rechtsstaat weder willkürliche Festnahmen durchführen, noch ist sie für Strafmaßnahmen zuständig. Das gilt für jeden Bürger und damit auch für Faschisten. Keine Frage.

Wenn aber sieht, mit welcher erstaunlichen Kreativität die Ordnungsmacht bsw bei Fußballfans oder Subkulturen, die ihr sonst nicht gefällig sind, Verdachtsmomente kre­ie­rt, die zur vorübergehenden Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr führen, kann man im beschriebenen Fall schon fassungslos sein.

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