MEIN VORSCHLAG (Forum)
Und das mit 50+1 will er auch nicht gewusst haben, als er die Anteile gekauft hat. Tja, da fällt mir die Werbung ein: "Er hätte jemand fragen sollen, der sich damit auskennt."
Beim Anteileverkauf 2011 ist ein schwerer Fehler passiert: Hasan Ismaik hätte zwingend vonseiten der Vertreter der 1860 KGaA auf die 50+1-Regel der DFL hingewiesen werden müssen. Denn diese Regelung wirkt sich ja ganz gravierend auf so ein Investment aus. Die 50+1-Regel hätte als Status-Quo sogar in das Vertragswerk des Anteileverkaufs aufgenommen werden müssen.
Ob die damals handelnden Personen Dieter Schneider und Robert Schäfer dies aus betrügerischer Absicht oder aus Fahrlässigkeit unterlassen haben, muss ermittelt werden. Hierzu erfolgt eine (Selbst-) Anzeige durch den TSV 1860 e.V. Nachdem es offensichtlich ist, dass der Investor beim Anteilekauf von ganz anderen Bedingungen ausgegangen ist, strebt der TSV 1860 e.V. eine Rückabwicklung des Anteileverkaufs auf gerichtlichem Wege an.
