die mitgliederversammlung .... (Forum)

harie, Friday, 10.07.2015, 15:16 (vor 3927 Tagen) @ Commander

Habe ja auch die schriftliche Einladung zu dieser Versammlung erhalten und den Termin auch pflichtschuldigst in meinen Kalender notiert sowie meine Frau informiert, dass ich am Sonntag...........


Ich hab keine schriftliche Einladung bekommen! Allerdins hab ich ja seit 4 Wochen überhaupt keine Post gekriegt!

Frage an die Satzungsexperten: Reicht die Einladung auf der Hoompäitsch aus? Stimmberechtigt bin ich kraft neuer Satzung als Fernmitglied schon noch, oder?


Nein, HP reicht nicht weil Textform vorgeschrieben ist.
Einladung ist gültig weil die Aufgabe zur Post zählt, und nicht der Einwurf in den Briefkasten. Was der Verein im Bedarfsfall nachweisen muss. Z.B. dass die Einlieferbestätigung bei der Post mit der Mitgliederzahl übereinstimmt.

Fernmitglieder gibt seit 1. Juli 15 nicht mehr.
Entweder bist Du jetzt ordentliches Mitglied oder außerordentliches Mitglied.
Teilnahmeberechtigt bist immer, nur Wahlrecht hast als a.o. Mitglied keines mehr.


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