Neues Präsidium stolpert schon in ersten Fettnapf? (Forum)

Lüngerl, Thursday, 25.06.2015, 18:23 (vor 3943 Tagen)

Poschner muss sich angeblich künftige Verpflichtungen von einem Sportbeirat, bestehend aus Grosser, Wettberg und Miller absegnen lassen. :-P

Ein Mann, dessen Fußballerfahrung aus den 1960er Jahren stammt, ein Alttrainer, der die 70 deutlich überschritten hat und ein Aufstiegsheld, der nach der Karriere nie mehr was im Fußball gemacht hat. Dream Team!

Sieht so aus, als wollen sie Poschner jetzt rausmobben; dieser "Sportbeirat" kann nicht ihr Ernst sein.

http://www.kicker.de/news/fussball/2bundesliga/vereine/629621/artikel_1860-muenchens-neuzugaenge-liegen-auf-eis.html

Neues Präsidium stolpert schon in ersten Fettnapf?

ex-mitglied, Thursday, 25.06.2015, 18:49 (vor 3943 Tagen) @ Lüngerl


Ein Mann, dessen Fußballerfahrung aus den 1960er Jahren stammt, ein Alttrainer, der die 70 deutlich überschritten hat und ein Aufstiegsheld, der nach der Karriere nie mehr was im Fußball gemacht hat. Dream Team!

...vielleicht ham die ja trotzdem mehr Kompetenz und Sachverstand als der Poschi? :-D :-D :-D

Neues Präsidium stolpert schon in ersten Fettnapf?

domlöwe, Thursday, 25.06.2015, 20:50 (vor 3943 Tagen) @ Lüngerl

Mehr Sportkompetenz als andere Funktionsträger im Verein dürften die drei trotzdem haben. Ich könnte mir zwar auch eine bessere Besetzung dafür vorstellen, aber so ein Sportbeirat ist besser als gar keiner. Und man hätte ihn ja auch weitaus schlimmer besetzen können (Radi, Lorant und M. Hofmann z.B.)

Neues Präsidium stolpert schon in ersten Fettnapf?

domlöwe, Thursday, 25.06.2015, 20:54 (vor 3943 Tagen) @ domlöwe

Ist eigentlich der Horst Schmidbauer schon einmal gefragt worden, ob er sich vorstellen könnte, sich für 1860 zu engagieren ?
Immerhin hat er als Exprofi und Lehrer für Sport und Wirtschaft ein Mindestmaß an Kompetenz und als Lehrer müsste er doch Unmengen an Zeit für ein Ehrenamt bei Sechzig haben. ;-)

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Lüngerl, Friday, 26.06.2015, 10:54 (vor 3942 Tagen) @ domlöwe

sich nicht eigentlich interimsweise um den Übergang bis zur Neuwahl des Verwaltungsrats auf der Mitgliederversammlung kümmern? Auf diesem Weg gibt es mehr als genug zu tun und viele Fallstricke lauern. Was machen die Herrschaften stattdessen lieber? Ins Trainingslager der KGaA reisen, einen Sportbeirat installieren und im Profifußball am Rad drehen. Ich verstehe das nicht.

Mehr Sportkompetenz als andere Funktionsträger im Verein dürften die drei trotzdem haben. Ich könnte mir zwar auch eine bessere Besetzung dafür vorstellen, aber so ein Sportbeirat ist besser als gar keiner. Und man hätte ihn ja auch weitaus schlimmer besetzen können (Radi, Lorant und M. Hofmann z.B.)

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Commander, Friday, 26.06.2015, 11:39 (vor 3942 Tagen) @ Lüngerl

sich nicht eigentlich interimsweise um den Übergang bis zur Neuwahl des Verwaltungsrats auf der Mitgliederversammlung kümmern? Auf diesem Weg gibt es mehr als genug zu tun und viele Fallstricke lauern. Was machen die Herrschaften stattdessen lieber? Ins Trainingslager der KGaA reisen, einen Sportbeirat installieren und im Profifußball am Rad drehen. Ich verstehe das nicht.

Mehr Sportkompetenz als andere Funktionsträger im Verein dürften die drei trotzdem haben. Ich könnte mir zwar auch eine bessere Besetzung dafür vorstellen, aber so ein Sportbeirat ist besser als gar keiner. Und man hätte ihn ja auch weitaus schlimmer besetzen können (Radi, Lorant und M. Hofmann z.B.)

Wie ist das eigentlich beim Sigi Schneider. Der ist jetzt Verwaltungsrat und Präsident zugleich. Das geht eigentlich nicht, denn er kann sich ja nicht selbst kontrollieren. Ist das am End satzungswidrig?

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Lüngerl, Friday, 26.06.2015, 12:20 (vor 3942 Tagen) @ Commander

Also bitte, so doof sind sie jetzt auch nicht. Das ist geregelt. Bist ja schon wie der "harie" ;-) Ein bissl was zutrauen darf man ihnen. Schneider ist kein Verwaltungsrat mehr.


Wie ist das eigentlich beim Sigi Schneider. Der ist jetzt Verwaltungsrat und Präsident zugleich. Das geht eigentlich nicht, denn er kann sich ja nicht selbst kontrollieren. Ist das am End satzungswidrig?

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Commander, Friday, 26.06.2015, 12:42 (vor 3942 Tagen) @ Lüngerl

Also bitte, so doof sind sie jetzt auch nicht. Das ist geregelt. Bist ja schon wie der "harie" ;-) Ein bissl was zutrauen darf man ihnen. Schneider ist kein Verwaltungsrat mehr.


Wie ist das eigentlich beim Sigi Schneider. Der ist jetzt Verwaltungsrat und Präsident zugleich. Das geht eigentlich nicht, denn er kann sich ja nicht selbst kontrollieren. Ist das am End satzungswidrig?

Ist alles berichtigt, aber das dann scheinbar nicht. Guckst Du!

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Mahner, Friday, 26.06.2015, 13:12 (vor 3942 Tagen) @ Commander

Also bitte, so doof sind sie jetzt auch nicht. Das ist geregelt. Bist ja schon wie der "harie" ;-) Ein bissl was zutrauen darf man ihnen. Schneider ist kein Verwaltungsrat mehr.


Wie ist das eigentlich beim Sigi Schneider. Der ist jetzt Verwaltungsrat und Präsident zugleich. Das geht eigentlich nicht, denn er kann sich ja nicht selbst kontrollieren. Ist das am End satzungswidrig?


Ist alles berichtigt, aber das dann scheinbar nicht. Guckst Du!

Natürlich ist Schneider als VwR-Vorsitzender zurückgetreten und mit der Berufung zum Präsi ist seine Mitgliedschaft im VwR erloschen. Egal was auf Webseiten steht.

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Lüngerl, Friday, 26.06.2015, 13:41 (vor 3942 Tagen) @ Commander

Das ist die KGaA-Website, die interessiert nicht. Beim e.V. steht es richtig: http://www.tsv1860.org/verein/der-verein

Also bitte, so doof sind sie jetzt auch nicht. Das ist geregelt. Bist ja schon wie der "harie" ;-) Ein bissl was zutrauen darf man ihnen. Schneider ist kein Verwaltungsrat mehr.


Wie ist das eigentlich beim Sigi Schneider. Der ist jetzt Verwaltungsrat und Präsident zugleich. Das geht eigentlich nicht, denn er kann sich ja nicht selbst kontrollieren. Ist das am End satzungswidrig?


Ist alles berichtigt, aber das dann scheinbar nicht. Guckst Du!

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Mahner, Friday, 26.06.2015, 13:56 (vor 3942 Tagen) @ Lüngerl

Schau genau! Da steht es auch falsch... :-)

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Lüngerl, Friday, 26.06.2015, 14:05 (vor 3942 Tagen) @ Mahner

Stimmt, du hast recht. Wahnsinn! Ich nehme alles zurück. Es ist nicht zu fassen. Zum Glück ist tatsächlich egal was auf Webseiten steht. Aber das sie das nicht hinkriegen. Brutal.

Schau genau! Da steht es auch falsch... :-)

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Busfahra_, Friday, 26.06.2015, 15:33 (vor 3942 Tagen) @ Lüngerl

Stimmt, du hast recht. Wahnsinn! Ich nehme alles zurück. Es ist nicht zu fassen. Zum Glück ist tatsächlich egal was auf Webseiten steht. Aber das sie das nicht hinkriegen. Brutal.

Auch interessant:
Bei einem Gespräch mit einem Mitglied des Wahlausschusses gestern wurde mir erzählt, dass die Ladung zur MV sowohl vom aktuellen Präsidium als auch von den Herren Schmidt und Altmann unterschrieben werden soll, um irgendwelche Probleme bzgl. Eintragung des Präsidiums ins Vereinsregister zum Zeitpunkt der Einladung zu vermeiden (da hat man in letzter Zeit ja so seine Erfahrungen sammeln dürfen)
In der Einladung, die ich heute per Mail erhalten habe, stehen aber nur die Namen Schneider und Bay drunter. Daher bin ich sehr gespannt, ob auf der MV jemand die Frage stellen wird, ob die Beiden zum Zeitpunkt der Ladung überhaupt schon im Vereinsregister eingetragen waren;-)

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

harie, Friday, 26.06.2015, 17:12 (vor 3942 Tagen) @ Busfahra_

Auf der HP ist die Version die von allen Vieren unterschrieben ist. Nur die zählt halt ned. Andersrum wärs richtig wenn mans schon so macht.

Meines Wissens sind Schneider und Bay aber eingetragen, daher ist das wohl kein echtes Problem.

Jetzt müssens halt vorher noch die Mitgliedschaften nach der neuen Satzung auf die Reihe kriegen, damit am 12.7. dann auch nur die ordentlichen also stimmberechtigten Mitglieder die Wahlunterlagen bekommen.
Und die Beiträge einziehen ned vergessen. Sonst sind nach der Satzung alle im Rückstand die nicht Lebensmitglied sind oder per Überweisung bzw. bar bezahlt haben.
Die Mitarbeiter in der GS tun mir da leid.

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Herbert, Friday, 26.06.2015, 21:27 (vor 3942 Tagen) @ harie

Meines Wissens sind Schneider und Bay aber eingetragen, daher ist das wohl kein echtes Problem.

Woher beziehst Du Dein Wissen?

Lt. Handelsregister war die letzte Änderung im Januar 2015.

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Busfahra_, Monday, 29.06.2015, 12:22 (vor 3939 Tagen) @ Herbert

Woher beziehst Du Dein Wissen?

Lt. Handelsregister war die letzte Änderung im Januar 2015.

Stand heute (29. Juni) sind beim VR die Herrschaften Altmann, Mayerhofer und Schmidt eingetragen. Und die letzte Änderung datiert vom 26.01.2015.

Das ist

harie, Monday, 29.06.2015, 15:25 (vor 3939 Tagen) @ Busfahra_
bearbeitet von harie, Monday, 29.06.2015, 16:09

nicht die Frage.
Die lautet, lag am 26.6.15 der Antrag auf Eintragung beim Register vor oder nicht?
Laufende Anträge bzw. Eintragungsverfahren sind nicht öffentlich und daher im öffentlichen Register nicht einzusehen. Das ist erst der Fall wenn der Rechtspfleger den Eintrag vorgenommen hat. In der Regel entspricht dann das Datum des Eintrag dem des Eingangs beim Registergericht.
Also kann es durch aus sein, dass die Eintragung selbst erst z.B. in einer Woche auf dem Registerauszug zu sehen ist, dann mit Datum der Eintragung 26.06.. Oder halt entsprechend früher, später oder gar nicht.

Sollten sie nicht eingetragen sein oder gewesen sein, dann könnts eng werden.
In der Email sind nur Schneider und Bay als Ladende genannt. Und die Einladung auf der HP, wo auch Altmann und Schmidt unterschrieben haben, zählt gemäß der Satzung in der Form nicht. Eine Internetseite gilt in Anlehnung an das BGB nicht als Textform.
Man sollte sie vielleicht wenigstens als .pdf oder .doc downloadbar machen und von der Tagesordnung aus verlinken. Dann könnt ma das noch irgendwie hinbiegen.

Wir werden sehn wie das noch weitergeht und ob es in diesem Jahrzehnt noch gelingt eine satzungsgemäß einwandfreie MV abzuhalten.

Das ist

Commander, Monday, 29.06.2015, 15:31 (vor 3939 Tagen) @ harie

nicht die Frage.
Die lautet, lag am 26.6.15 der Antrag auf Eintragung beim Register vor oder nicht?
Laufende Anträge sind im öffentlichen Register nicht einzusehen. Da ist erst der Fall wenn der Rechtspfleger den Eintrag vorgenommen hat. In der Regel dann versehen mit dem Eingangsdatum des Antrags.
Also kann es durch aus sein, dass die Eintragung selbst erst z.B. in einer Woche auf dem Registerauszug zu sehen ist, mit Datum der Eintragung 26.06. oder früher.

Sollten sie nicht eingetragen sein, dann könnts eng werden. Weil die Einladung auf der HP wo auch Altmann und Schmidt unterschrieben haben zählt gemäß der Satzung so nicht. Eine Internetseite gilt in Anlehnung an das BGB nicht als Textform.

Wir werden sehn wie das noch weitergeht und ob es in diesem Jahrzehnt noch gelingt eine satzungsgemäß einwandfreie MV abzuhalten.

Das Jahrzehnt is ja noch lang. Wer weiß, in welcher Liga wir dann bis zur MV spielen!

Das ist

harie, Monday, 29.06.2015, 16:59 (vor 3939 Tagen) @ Commander

Vielleicht Bayernliga mit der Dritten die dann ja die Erste wäre :-D

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Rechtspfleger, Monday, 29.06.2015, 15:34 (vor 3939 Tagen) @ harie

nicht die Frage.
Die lautet, lag am 26.6.15 der Antrag auf Eintragung beim Register vor oder nicht?
Laufende Anträge sind im öffentlichen Register nicht einzusehen. Da ist erst der Fall wenn der Rechtspfleger den Eintrag vorgenommen hat. In der Regel dann versehen mit dem Eingangsdatum des Antrags.
Also kann es durch aus sein, dass die Eintragung selbst erst z.B. in einer Woche auf dem Registerauszug zu sehen ist, mit Datum der Eintragung 26.06. oder früher.

Sollten sie nicht eingetragen sein, dann könnts eng werden. Weil die Einladung auf der HP wo auch Altmann und Schmidt unterschrieben haben zählt gemäß der Satzung so nicht. Eine Internetseite gilt in Anlehnung an das BGB nicht als Textform.

Wir werden sehn wie das noch weitergeht und ob es in diesem Jahrzehnt noch gelingt eine satzungsgemäß einwandfreie MV abzuhalten.

...ist deklaratorisch und nicht konstitutiv. Soll heißen: Du kannst auch Präse sein wenn Du nicht eingetragen bist. Warum sollte da etwas eng werden wenn die beiden nicht eingetragen sind=

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Busfahra_, Monday, 29.06.2015, 15:58 (vor 3939 Tagen) @ Rechtspfleger

nicht die Frage.
Die lautet, lag am 26.6.15 der Antrag auf Eintragung beim Register vor oder nicht?
Laufende Anträge sind im öffentlichen Register nicht einzusehen. Da ist erst der Fall wenn der Rechtspfleger den Eintrag vorgenommen hat. In der Regel dann versehen mit dem Eingangsdatum des Antrags.
Also kann es durch aus sein, dass die Eintragung selbst erst z.B. in einer Woche auf dem Registerauszug zu sehen ist, mit Datum der Eintragung 26.06. oder früher.

Sollten sie nicht eingetragen sein, dann könnts eng werden. Weil die Einladung auf der HP wo auch Altmann und Schmidt unterschrieben haben zählt gemäß der Satzung so nicht. Eine Internetseite gilt in Anlehnung an das BGB nicht als Textform.

Wir werden sehn wie das noch weitergeht und ob es in diesem Jahrzehnt noch gelingt eine satzungsgemäß einwandfreie MV abzuhalten.


...ist deklaratorisch und nicht konstitutiv. Soll heißen: Du kannst auch Präse sein wenn Du nicht eingetragen bist. Warum sollte da etwas eng werden wenn die beiden nicht eingetragen sind=

Mir geht's im Grundsatz auch nicht darum, ob das jetzt ein Problem darstellt, wenn das aktuelle Präsidium nicht eingetragen ist. Sondern darum, dass die Verantwortlichen einfach nichts lernen. Gerade als Reaktion auf die ganze Kiermayr-Geschichte sollte doch alles dafür getan werden, keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Irgendwas aufkommen zu lassen...

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Monday, 29.06.2015, 16:58 (vor 3939 Tagen) @ Busfahra_

richtig

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Monday, 29.06.2015, 16:57 (vor 3939 Tagen) @ Rechtspfleger

Nicht bei einem eingetragenen Verein.
Da muss der Vorstand eingetragen sein und jede Änderung muss im Register eingetragen werden.

Rechtspfleger in der Linkshänderschule oder wie?

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Rechtspfleger, Monday, 29.06.2015, 18:11 (vor 3939 Tagen) @ harie
bearbeitet von Rechtspfleger, Monday, 29.06.2015, 18:21

Rechtspfleger in der Linkshänderschule oder wie?

Kannst Du mir mal sagen warum Du gleich beleidigend reagierst? Wenn Du andere Erkenntnisse hast steht Dir ja frei diese hier darzulegen.

Eine online-Suche zum Theme "Eintragung Vorstand Vereinsregister" ergibt unter anderem folgendes:


http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/eintragungen-im-vereinsregister.html

Auszug:

Wichtig: Allein die Eintragung des Vereins als solchem im Vereinsregister hat eine rechtsbegründende Wirkung sowie die Eintragung von Satzungsänderungen. Alle anderen Eintragungen haben lediglich rechtsbeschreibende Wirkung. Diese ist also unabhängig von einer Eintragung im Vereinsregister.

Dazu zwei Beispiele:
◾Satzungsänderung: Auf einer Mitgliederversammlung beschließt Ihr Verein eine Satzungsänderung. Diese wird erst dann rechtswirksam, wenn sie im Vereinsregister eingetragen wurde.
◾Vorstandswahl: Auf einer Mitgliederversammlung wird der Vorstand gewählt. Neben Ihnen als Vereinsvorsitzendem werden zwei weitere Mitglieder neu in den Vorstand gewählt. Unabhängig nun von der Eintragung in das Vereinsregister sind diese beiden neuen Vorstandsmitglieder wirksam zu Vorständen bestellt worden und können demnach auch ihre Aufgaben für den Verein erfüllen.

Das gleiche schreibt übrigens auch ein bayerischer Notar: http://www.notar-pegnitz.de/tipps-vereinsregister.pdf

Das entspricht darüber hinaus übrigens auch der Praxis bezüglich der Geschäftsführung in einer GmbH. Warum sollten beim Verein da strengere Maßstäbe gelten?

Ich erwarte also entweder eine klare Widerlegung meiner Aussage oder eine Entschuldigung.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Busfahra_, Monday, 29.06.2015, 18:38 (vor 3939 Tagen) @ Rechtspfleger

Ich erwarte also entweder eine klare Widerlegung meiner Aussage oder eine Entschuldigung.

Völlig unabhängig davon, wer von Euch beiden jetzt Recht hat (was ich nicht beurteilen kann, weil zu wenig Ahnung von der Materie):
A bisserl empfindlich samma jetzt aber scho, oder?
Bistas am End sogar Du, Gerhard?
;-)

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Lüngerl, Monday, 29.06.2015, 19:05 (vor 3939 Tagen) @ Busfahra_

Wer auch immer der etwas empfindsame "Rechtspfleger" sein mag, Schuld hat er selbst. Mit "harie" zu diskutieren, heißt, sich vorher über die Rollenverteilung in diesem Spiel klar zu sein. "harie" ist der Megachecker, der einzig Senkrechte und ein weithin leuchtendes Beispiel für einen emanzipatorisch kritischen Geist. Alle anderen sind Linkshänder. Wer sowas nicht leiden kann, darf einfach keinen Disput mit ihm führen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob "harie" vor lauter Gschaftlerei wieder mal nur blühenden Unsinn erzählt. Das Spiel ist sein Spiel und kann nur nach seinen Regeln gespielt werden.

Ich erwarte also entweder eine klare Widerlegung meiner Aussage oder eine Entschuldigung.


Völlig unabhängig davon, wer von Euch beiden jetzt Recht hat (was ich nicht beurteilen kann, weil zu wenig Ahnung von der Materie):
A bisserl empfindlich samma jetzt aber scho, oder?
Bistas am End sogar Du, Gerhard?
;-)

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Monday, 29.06.2015, 23:42 (vor 3939 Tagen) @ Lüngerl

Richtig, schuld ist er selbst, wenn er vom Thema(nur eingetragener Vorstand darf laden) abweicht um was weiß ich auch immer damit zu bezwecken.

Dass du natürlich nicht an der Sache interessiert bist ist ebenso klar, wie die Tatsache, dass der Herr Rechtspfleger mit seinen Links mich nur bestätigt.
Weil bei allen als Ergebnis steht, dass bei einem eingetragenen Verein der Vorstand sowie alle Änderungen daran eingetragen werden müssen.
Und nichts anderes sage ich.
Ob sich der Vorstand auch ohne Eintragung als Vorstand fühlt interessiert außer ihm selbst nämlich keine Sau, solange er es eintragen lässt dass er Vorstand ist. Und spätestens wenn dem Verein ein Schaden entsteht, weil er das nicht ist, dann interessiert es auch die Mitglieder nicht mehr ob er sich auch ohne Eintragung als Vorstand gefühlt hat.

Aber Hauptsach der Lüngerl hat auch wieder seinen Senf unter den Tresen gschmiert.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

my rechtspfleger mind, Tuesday, 30.06.2015, 07:46 (vor 3938 Tagen) @ harie

Du bist leider - ich muss es so deutlich sagen - ein ausgemachter Quatschkopf. Es ist eindeutig so dass die Eintragung deklaratorisch und nicht konstitutiv ist. Ich habe dazu gestern noch einen Anwalt befragt. Mach Du bitte das Gleiche. Und nerv hier nicht mit Deinen Parolen.

Ohne dich zu kennen ahne ich was für ein Mensch du bist. Traurig. Such Dir Hilfe. Aber wenn ich wählen darf: Bitte nicht hier.

Richtig, schuld ist er selbst, wenn er vom Thema(nur eingetragener Vorstand darf laden) abweicht um was weiß ich auch immer damit zu bezwecken.

Dass du natürlich nicht an der Sache interessiert bist ist ebenso klar, wie die Tatsache, dass der Herr Rechtspfleger mit seinen Links mich nur bestätigt.
Weil bei allen als Ergebnis steht, dass bei einem eingetragenen Verein der Vorstand sowie alle Änderungen daran eingetragen werden müssen.
Und nichts anderes sage ich.
Ob sich der Vorstand auch ohne Eintragung als Vorstand fühlt interessiert außer ihm selbst nämlich keine Sau, solange er es eintragen lässt dass er Vorstand ist. Und spätestens wenn dem Verein ein Schaden entsteht, weil er das nicht ist, dann interessiert es auch die Mitglieder nicht mehr ob er sich auch ohne Eintragung als Vorstand gefühlt hat.

Aber Hauptsach der Lüngerl hat auch wieder seinen Senf unter den Tresen gschmiert.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Kraiburger, Tuesday, 30.06.2015, 13:00 (vor 3938 Tagen) @ my rechtspfleger mind

Du bist leider - ich muss es so deutlich sagen - ein ausgemachter Quatschkopf. Es ist eindeutig so dass die Eintragung deklaratorisch und nicht konstitutiv ist. Ich habe dazu gestern noch einen Anwalt befragt. Mach Du bitte das Gleiche. Und nerv hier nicht mit Deinen Parolen.

Ohne dich zu kennen ahne ich was für ein Mensch du bist. Traurig. Such Dir Hilfe. Aber wenn ich wählen darf: Bitte nicht hier.

hihihi!

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Wednesday, 01.07.2015, 10:33 (vor 3937 Tagen) @ my rechtspfleger mind

Lass Dich doch nicht vom Linkspfleger aufs Glatteis führen.

Es ist eindeutig so dass die Eintragung deklaratorisch und nicht konstitutiv ist. Ich habe dazu gestern noch einen Anwalt befragt.

1. Es ist bei der Frage nach der Pflicht des Vorstandes sich eintragen zu lassen völlig irrelevant welcher Natur der Eintrag ist. Deshalb hab ich dem ja gar nicht widersprochen.

2. Widerlegt die Feststellung ob jemand auch ohne Eintrag Vorstand sein kann, nicht die von mir genannte Voraussetzung, dass er nur zu einer MV laden darf wenn er auch eingetragen ist.

Was willst Du also von mir?
Du brauchst mich ned kennen, es würde reichen wenn Du deinen Verstand benutzen würdest bevor Du einfach irgendeinen Müll nachplapperst.

Mach Du bitte das Gleiche. Und nerv hier nicht mit Deinen Parolen.
Ohne dich zu kennen ahne ich was für ein Mensch du bist. Traurig. Such Dir Hilfe. Aber wenn ich wählen darf: Bitte nicht hier.

Ich brauche dazu keinen Anwalt.
Stell Du Deinem Anwalt lieber die richtigen Fragen, dann bekommst auch die richtigen Antworten. Und brauchst Dich nicht von so Trollen wie dem Linkspfleger hier zum Affen machen lassen.

Hilfe brauchen da offensichtlich ganz andere.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Kraiburger, Wednesday, 01.07.2015, 10:46 (vor 3937 Tagen) @ harie

... weils der harie schon wieder besser weiss wie jeder Anwalt ...

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Monday, 29.06.2015, 19:11 (vor 3939 Tagen) @ Rechtspfleger
bearbeitet von harie, Monday, 29.06.2015, 21:04

1. Weil ich anonyme Schreiberlinge nicht mag.
2. Das kannst getrost vergessen.
Ohne Registerauszug kannst Du als GF und auch als Vereinsvorstand weder ein Konto eröffnen, noch ein Auto anmelden. Noch nicht mal eine Kundenkarte bei der Metro kannst auf die Firma oder den Verein beantragen.

Warum? Weil
BGB
§ 66 Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten
(1) Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von
der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt zu
machen.
(2) Die mit der Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt.
§ 67 Änderung des Vorstands
(1) Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine
Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen.
(2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen.

Außerdem weil
BGB

§ 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister
Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des
Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie nicht kennt, seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht.

Und um auf das Thema und meiner Aussage bei er es nicht um den Vorstnd selbst ging, sondern um die Befugnis laden zu können, weil

Aktiengesetz
§ 121 Allgemeines

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.


Das ist gültige Rechtsprechung und Rechtspraxis bei e.V.s und anderen eintragungspflichtigen Gesellschaften.

ps. sorry muss natürlich

BGB
§ 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.

heißen, nicht §66.

...und wer recht hod, zoid a Mass!

ex-mitglied, Tuesday, 30.06.2015, 07:46 (vor 3938 Tagen) @ harie

...bis wieder einer weint, ts ts ....

so als Bar-Grünschnabel stehts mir ja eigenttlich nicht zu, aber vielleicht gehts ja, dem Raum angemessen, doch wieder etwas weniger ernsthaft, unfreundlich oder beleidigt; -)

als Wahlkampf-Plattform gibts doch auch andere Foren...

Prost!

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Herbert, Tuesday, 30.06.2015, 22:02 (vor 3938 Tagen) @ harie

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]

Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

My satzungsleser mind, Tuesday, 30.06.2015, 23:11 (vor 3938 Tagen) @ Herbert

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]


Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?

Das steht da natürlich nicht.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Lüngerl, Tuesday, 30.06.2015, 23:26 (vor 3938 Tagen) @ My satzungsleser mind

Das weiß Herbert. Er ist ein intimer Kenner der Satzung. War glaub ich mehr ne rhetorische Frage an "harie" ;-)


Das steht da natürlich nicht.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

my Ironic mind, Tuesday, 30.06.2015, 23:42 (vor 3938 Tagen) @ Lüngerl

Das weiß Herbert. Er ist ein intimer Kenner der Satzung. War glaub ich mehr ne rhetorische Frage an "harie" ;-)


Das steht da natürlich nicht.

Ich bilde mir ja ein durchaus feine Antennen für Ironie zu haben. Die scheinen aber außer Kraft zu sein wenn ich genervt bin.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Tuesday, 30.06.2015, 23:46 (vor 3938 Tagen) @ Herbert
bearbeitet von harie, Wednesday, 01.07.2015, 01:43

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]


Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?

Der Herbert ist mal wieder zu Scherzen aufgelegt.
Aber die Leute sollen ja auch richtig informiert werden über die Verhältnisse in der Satzung unseres Vereins.

Mindestens zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam die im Vereinsregister eingetragen sein müssen.

Andere Personen im Sinne dieses §121(2) AktG wären,

z.B. per Gesetz
vom AG bestimmte Mitglieder. Nämlich auf Antrag einer Minderheit von 2,5%(lt. unserer Satzung) der stimmberechtigten Mitglieder. Für eine solchen Antrag wurden ja vor knapp 2 Wochen Unterschriften gesammelt. Ohne eine solche Regelung in der Satzung wären es 5% laut BGB.

z.B. per Satzung der Verwaltungsrat ggf. auch nur der Vorsitzender und sein Stellvertreter gemeinsam, wenn man ihm per Satzung die Befugnis erteilt, z.B. im Fall eines kompletten Ausfalls des Vorstandes eine MV ausschließlich zum Zwecke der Wahl eines neuen Vorstandes einzuberufen. Wobei auch jedes anderes Gremium dazu beauftragt werden könnte.

In beiden Fällen also andere Person als der Vorstand, die entweder im 1. Fall per Gesetz oder im 2. Fall per Satzung befugt wären zu laden.

Also immer und zu jederzeit nach Recht und Gesetz voll handlungsfähig.
Ganz ohne Verbiegen, Verdrehen, Dehnen und Schnalzen lassen.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Herbert, Wednesday, 01.07.2015, 17:36 (vor 3937 Tagen) @ harie

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]


Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?


Der Herbert ist mal wieder zu Scherzen aufgelegt.
Aber die Leute sollen ja auch richtig informiert werden über die Verhältnisse in der Satzung unseres Vereins.

Mindestens zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam die im Vereinsregister eingetragen sein müssen.

Aber Du hast doch geschrieben, dass es reicht, wenn die Eintragung vor der Einladung beim Vereinsregister beantragt wird, oder hab ich da was falsch verstanden? Was gilt denn jetzt oder sollten wir doch lieber einen Anwalt fragen?

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

harie, Thursday, 02.07.2015, 17:04 (vor 3936 Tagen) @ Herbert

(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, gelten als befugt. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.[/i]


Und jetzt stellt sich die Frage ob in der Satzung steht, dass das Präsidium einladen darf oder nur das "eingetragene Präsidium"?


Der Herbert ist mal wieder zu Scherzen aufgelegt.
Aber die Leute sollen ja auch richtig informiert werden über die Verhältnisse in der Satzung unseres Vereins.

Mindestens zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam die im Vereinsregister eingetragen sein müssen.


Aber Du hast doch geschrieben, dass es reicht, wenn die Eintragung vor der Einladung beim Vereinsregister beantragt wird, oder hab ich da was falsch verstanden? Was gilt denn jetzt oder sollten wir doch lieber einen Anwalt fragen?

Nein hab ich nicht Herbert.
Ich hab gesagt, dass wenigstens der Antrag beim Vereinsregister vorliegen muss mit Eingangsstempel.
Allein schon um kein Eigenverschulden für eine Verzögerung nachweisen zu können.
http://loewen-bar.de/forum/index.php?id=425106
Siehe korrigierte Fragestellung.
Den Antrag stellst beim Notar und der leitet das ans AG weiter.
Es zählt also der Tag des Eingangs beim AG nicht der der Antragstellung beim Notar.
Genau genommen brauchst sogar erst eine Vollzugsmeldung über die Eintragung damit du wirklich sicher sein kannst eingetragen zu sein und mit welchem Datum.
Wie z.B. im Juni/Juli13 wo die Satzung verspätet eingereicht wurde, und deshalb ein Dringlichkeitsantrag auf Eintragung und Zustellung einer Vollzugsmeldung gestellt wurde.
Aber kannst ja gern einen Anwalt fragen.

Wobei es sich erledigt hat, weil zur Email wohl alle Mitglieder zusätzlich auch schriftlich geladen wurden. Damit haben zwei ladungsberechtigte Personen die beim Register als eingetragene Vorstände geführt werden unterschrieben und gut is.

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Kraiburger, Thursday, 02.07.2015, 23:35 (vor 3936 Tagen) @ harie

Und die Antwort aus dem lf, warum du dir so sicher bist dass noch keine Eintragung im Amtsgericht eingereicht wurde, die bist du noch fällig!

Die Eintragung des Präsidiums im Vereinsregister...

Daromirei, Monday, 29.06.2015, 20:17 (vor 3939 Tagen) @ Rechtspfleger

...ist deklaratorisch und nicht konstitutiv. Soll heißen: Du kannst auch Präse sein wenn Du nicht eingetragen bist. Warum sollte da etwas eng werden wenn die beiden nicht eingetragen sind=

Sicher kannst auch Präsi sein, wenn'd nicht eingetragen bist, bei Tätigkeiten von rechtsverbindlichen Geschäften würde ich
aber warten bis ich als Präsi auch eingetragen bin.....

Und ich glaube der ganze Kiermaier Zirkus eskalierte ja wegen solcher Sachen, deshalb lieber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste....

Mag sein, aber sollte das neue Präsidium

Moare, Saturday, 27.06.2015, 21:20 (vor 3941 Tagen) @ harie

ich frage mich sowieso schon die ganze zeit, ob das jetzige präsidium überhaupt satzungskonform ist, da nur 2 statt 3 der zurückgetretenen leute vom verwaltungsrat ersetzt worden sind.

wer ist eigentlich für die beiden homepages zuständig? welche technischen mitarbeiter/it-leute?

Neues Präsidium stolpert schon in ersten Fettnapf?z

Daromirei, Friday, 26.06.2015, 20:43 (vor 3942 Tagen) @ Lüngerl

besonders gelungen finde ich Punkt 16 der neuen Tagesordnung zur MV....

Top 16 Vorschlag des neuen Verwaltungsrats für die Wahl eines (Übergangs-)Präsidiums

da wird also ein Verwaltungsrat gewählt, dessen Zusammensetzung noch nicht feststeht und dieser soll dann
auf der Veranstaltung sofort einen Vorschlag für ein Präsidium machen ?

Und was bitte ist ein Übergangspräsidium ?

Für welche Amtszeit soll diese Präsidium dann vorgeschlagen werden ?

Mehr als Kopfschütteln, bleibt mir da nicht mehr übrig.....

Neues Präsidium stolpert schon in ersten Fettnapf?z

friedhofstribüne, Thursday, 02.07.2015, 10:54 (vor 3936 Tagen) @ Daromirei

besonders gelungen finde ich Punkt 16 der neuen Tagesordnung zur MV....

Top 16 Vorschlag des neuen Verwaltungsrats für die Wahl eines (Übergangs-)Präsidiums


da wird also ein Verwaltungsrat gewählt, dessen Zusammensetzung noch nicht feststeht und dieser soll dann
auf der Veranstaltung sofort einen Vorschlag für ein Präsidium machen ?

Und was bitte ist ein Übergangspräsidium ?

Für welche Amtszeit soll diese Präsidium dann vorgeschlagen werden ?

Mehr als Kopfschütteln, bleibt mir da nicht mehr übrig.....

Tja, was willst da noch sagen. So lebt sich halt die Satzung im Jahr 2015.
Ärgerlich an der ganzen Sache ist halt auch die Beratungsresitenz des VR.
Sie wurden ja von verschiedenen Seiten (seriöse und keine Krawallbrüder) darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise gelinde gesagt als holprig anzusehen ist.
Mir würden da ganz andere Wörter dazu einfallen.

Ich kann mir ehrlich gesagt nur vorstellen, dass Schneider und Bay diese Vorgehensweise als Bedingung zur Übernahme des Präsidiums gestellt hatten.
Warum sonst soll man die Satzung ohne Not dermaßen dehnen und strapazieren, damit endlich das raus kommt, was raus kommen soll. Oder der momentane VR war einfach zu
feig.

Eigentlich ist dieser Strang....

Daromirei, Thursday, 02.07.2015, 22:31 (vor 3936 Tagen) @ Lüngerl

symptomatisch für den TSV.....

es geht ganz harmlos an, dann sagt evtl. der Falsche etwas Richtiges und der Richtige antwortet etwas Falsches, dann
wird jedes Wort hin und hergedreht und solange den Anderen um die Ohren gehauen, dass man gar nicht mehr weiss,
was man eigentlich am Anfang gewollt hat und jeder beruft sich darauf, immer nur das Beste für 60 zu wollen, aber halt
immer besser als der Andere und keiner gesteht sich ein sich verrannt zu haben - weil der Andere war ja immer schon ein Depp
bzw. die Deppen sind immer die Anderen.....

Selbstreflektion, andere Meinung annehmen, Kritikfähigkeit ? Fehlanzeige

Ich nehme mich dabei gar nicht aus - nur in ganzen wenigen lichten Momenten, denke ich mir, so kann es eigentlich
nicht weiter gehen - aber dann haue ich als alter Krawallbruder mit Thorshammer gleich wieder drauf - weil des hamma ja
oiwei scho so gmacht.....

Eigentlich ist dieser Strang....

Kraiburger, Friday, 03.07.2015, 10:15 (vor 3935 Tagen) @ Daromirei

Und eigentlich hast Recht!


Mir hats auch so gut gefallen - ich bin ein halbes Jahr durch die Karibik geschippert und hab mir das alles aus der Entfernung angeschaut und mir meine Gedanken gemacht. Und dann kommst heim und streitest dich plötzlich schon wieder genauso wie davor.

Und eigentlich ist es nicht wert!

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