Der Vorschlag hat wirklich Charme... (Forum)
... allerdings ist der folgende Punkt für den e.V. und/oder die KgaA zumindest problematisch:
Da für die Eigenschaft des Genossen eine Mitgliedschaft im e.V. zwingend vorgeschrieben wäre, bleiben die Genossen auch noch Mitglied im e.V.. Allerdings sollte der Mitgliedsbeitrag dann deutlich gesenkt werden (10 Euro), da auf der anderen Seite noch ein jährlicher Beitrag an der Genossenschaft an die Genossenschaft zu entrichten ist, (für Verwaltung, etc, Vorstandvorsitzender).
Ein Problem war der stark "rabattierten" Beitrag für eine "Fernmitgliedschaft" in Verbindung mit Vergünstigungen (Rabatt im Fanshop, Vergünstigte Eintrittskarten) bei der KgaA. Je nach Verhältnis der "potentiellen" Vergünstigungen zum Mitgliedsbeitrag wird hier wohl schnell von einer "versteckten Gewinnausschüttung" ausgegangen.
Ansonsten gefällt mir das Konstrukt als Grundlage für weitere Überlegungen sehr gut. Danke für die Überlegungen.
