Mal ne ganz doofe Frage: (Forum)

ex-mitglied, Friday, 19.06.2015, 15:37 (vor 4011 Tagen)

Als ex-mitglied, das ich neben anderen Gründen auch wegen so einem Sch..., den ich als Gscheithaferl schon beim Ismaik-Einstieg hab kommen sehen, bin, geht's mich ja nix an, :-D

aber:

was würde denn passieren, wenn sich am Sonntag am Veranstaltungsort, der ja noch gebucht ist, eine beschlußfähige Anzahl an Mitgliedern einfinden würde, die dann ohne Präsidium, aber mit ordentlicher Tagesordnung die Versammlung trotzdem abhalten?

Mal ne ganz doofe Frage:

Satzungsexperte, Friday, 19.06.2015, 15:49 (vor 4011 Tagen) @ ex-mitglied

Als ex-mitglied, das ich neben anderen Gründen auch wegen so einem Sch..., den ich als Gscheithaferl schon beim Ismaik-Einstieg hab kommen sehen, bin, geht's mich ja nix an, :-D

aber:

was würde denn passieren, wenn sich am Sonntag am Veranstaltungsort, der ja noch gebucht ist, eine beschlußfähige Anzahl an Mitgliedern einfinden würde, die dann ohne Präsidium, aber mit ordentlicher Tagesordnung die Versammlung trotzdem abhalten?

Es gibt keine bestimmte Anzahl von Mitglieder, die für eine Beschlussfähigkeit nötig ist. Jede ordnungsgemäß geladene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlußfähig. Eine Versammlung ohne Versammlungsleiter, Wahlausschuss etc. ist dagegen immer beschlussunfähig. Also reines Hirngespinst.

und gleich eine erste Antwort:

ex-mitglied, Friday, 19.06.2015, 15:52 (vor 4011 Tagen) @ ex-mitglied

beschlußfähig ist man wohl auch, wenn nur ein Mitglied kommt.

Ob das dann gültig oder nicht ist, hängt nur daran, daß der Präsident die Versammlung leitet, oder bei "Verhinderung" einen Leiter benennt, der dann von der Versammlung bestätigt werden muß.

Das hieße, daß ein einziges Mitglied für eine MV ausreicht - wenn nur eines kommt,
könnte das sogar satzungsändernde Beschlüsse fassen, weil ein einziges anwesendes Mitglied ja satzungsändernde Mehrheit hätte.

Eine Absage einer MV ist schlicht nicht vorgesehen oder bedacht worden.

Wieder setzen sich ein Präsidium und ein VR sehenden Auges einer extrem unklaren Rechtslage aus.

Man lernts einfach nicht.

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