und gleich eine erste Antwort: (Forum)

ex-mitglied, Friday, 19.06.2015, 15:52 (vor 3952 Tagen) @ ex-mitglied

beschlußfähig ist man wohl auch, wenn nur ein Mitglied kommt.

Ob das dann gültig oder nicht ist, hängt nur daran, daß der Präsident die Versammlung leitet, oder bei "Verhinderung" einen Leiter benennt, der dann von der Versammlung bestätigt werden muß.

Das hieße, daß ein einziges Mitglied für eine MV ausreicht - wenn nur eines kommt,
könnte das sogar satzungsändernde Beschlüsse fassen, weil ein einziges anwesendes Mitglied ja satzungsändernde Mehrheit hätte.

Eine Absage einer MV ist schlicht nicht vorgesehen oder bedacht worden.

Wieder setzen sich ein Präsidium und ein VR sehenden Auges einer extrem unklaren Rechtslage aus.

Man lernts einfach nicht.


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