Beirat der KGaA (Forum)
Gem. Vorschrift der DFL ist eine Mitgliedschaft beim Mutterverein zwingend erforderlich um als Beirat der ausgegliederten Kapitalgesellschaft wählbar zu sein.
Gem. Satzung des Vereins, ruht aber eine solche Mitgliedschaft, wenn ein Mitglied bei der Kapitalgesellschaft angestellt ist.
Im Umkehrschluss ergibt sich m.E. also, falls Hr. Basha nun ein Angestellter der KGaA ist, dass dieser nicht mehr im Beirat sitzen kann, da seine Mitgliedschaft ruht....
Denke ich da nur schon wieder zu kompliziert, oder ist es im Prinzip a scho wuaschd, weil mit Vorschriften, Satzungen und Reglements im Allgemeinen nehmens wir aus Tradition schon nicht so genau ?
Die Edith meint noch:
ich sollte wieder skifahren gehen....
