Hopp bekommt Ausnahmeregelung der DFL (Forum)
und darf seinen Verein jetzt auch offiziell Hoppenheim sein lassen.
Lüngerl, Saturday, 20.12.2014, 12:06 (vor 4120 Tagen)
und darf seinen Verein jetzt auch offiziell Hoppenheim sein lassen.
Lüngerl, Saturday, 20.12.2014, 12:15 (vor 4120 Tagen) @ Lüngerl
http://www.sueddeutsche.de/sport/wegen-darlehensrueckzahlung-hsv-in-not-1.2275629
"Geldgeber Klaus-Michael Kühne hat offensichtlich die Lust an seinem Lieblingsverein verloren. Der Unternehmer verlangt 25 Millionen Euro vom Hamburger SV zurück. Für die kommende Saison ist deshalb sogar die Bundesliga-Lizenz in Gefahr."
domlöwe, Sunday, 21.12.2014, 12:44 (vor 4119 Tagen) @ Lüngerl
Vermutlich wird man sich im letzten Moment darauf einigen, dass Kühne mehr Anteile bekommt als ursprünglich vorgesehen.
Commander, Sunday, 21.12.2014, 19:12 (vor 4118 Tagen) @ Lüngerl
und darf seinen Verein jetzt auch offiziell Hoppenheim sein lassen.
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
Busfahra_, Sunday, 21.12.2014, 20:28 (vor 4118 Tagen) @ Commander
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
Hopp hat die Anteile ja auf Grund einer Ausnahme bekommen, die schon vor einigen Jahren, ich glaube auf Druck vom Kind, beschlossen wurde.
Danach kann jemand, der sich mind. 20 Jahre dauerhaft in einem "Verein" engagiert hat, auch Anteile >50% besitzen. Und das ist halt beim Hopp der Fall, ganauso wie in Wolfsburg, Leverkusen und in Kürze auch Hannover.
Der Ismaik muss halt noch ein paar Jahre warten und ein kleines bisschen Kohle springen lassen, dann darf er auch allein entscheiden...
daromirei, Sunday, 21.12.2014, 20:52 (vor 4118 Tagen) @ Busfahra_
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
Hopp hat die Anteile ja auf Grund einer Ausnahme bekommen, die schon vor einigen Jahren, ich glaube auf Druck vom Kind, beschlossen wurde.
Danach kann jemand, der sich mind. 20 Jahre dauerhaft in einem "Verein" engagiert hat, auch Anteile >50% besitzen. Und das ist halt beim Hopp der Fall, ganauso wie in Wolfsburg, Leverkusen und in Kürze auch Hannover.
Der Ismaik muss halt noch ein paar Jahre warten und ein kleines bisschen Kohle springen lassen, dann darf er auch allein entscheiden...
sind ja nur noch 16 Jahre...
wenn man bedenkt wie schnell die ersten 10 Jahre AA vorbei gegangen sind...
und Ismaik wäre dann knapp über 50, also im besten Alter
sagax, Monday, 22.12.2014, 07:57 (vor 4118 Tagen) @ Commander
und darf seinen Verein jetzt auch offiziell Hoppenheim sein lassen.
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
Das ist ja so eine Sache mit diesen anderen Vereinen...
Niederschrift über die Hauptversammlung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 143565 ("Gesellschaft") am 04.04.2014 in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Mayer, Kambli, Steger, Schlauch, Karlstraße 35, 80333 München
…
Zu TOP 1: Begrüßung/Formelles
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und bedankt sich bei den für die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (Gesellschaft) handelnden Personen und deren Erscheinen zur heutigen Hauptversammlung.
Sodann stellt der Vorsitzende stellt fest: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 6,5 Mio. und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist.
Von den 6.500.000 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält die HAM International Limited, geschäftsansässig: Al Tamimi & Company, Dubai World Trade Centre, 9th Floor P.O. Box 9275, Dubai/VAE ("HAM") 3.900.000 und der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000.
…
München, 04.04.2014
Gerhard Mayrhofer, Vorsitzender der Hauptversammlung
RA Wolfgang Steger, Protokollführer
Lüngerl, Monday, 22.12.2014, 09:53 (vor 4118 Tagen) @ sagax
...dann scheint die "Ausnahmeregelung" der DFL auch beim TSV 1860 längst gegriffen?
Ausnahmeregelung hin oder her. Damit ist die 50+1-Regel gefallen. Sehr Ihr das auch so?
Also könnte auch bei einem anderen Verein, der einen Investor mit z.B. 49 % Stimmrechtsanteilen und noch 11% stimmrechtslosen Anteilen hat, dieser Investor mit Verweis auf Hopp verlangen, dass sämtliche seiner Anteile in Stimmrechtsanteile umgewandelt werden, sodass er die Mehrheitseignerschaft an einem Klub erhält!
Das ist ja so eine Sache mit diesen anderen Vereinen...
Niederschrift über die Hauptversammlung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 143565 ("Gesellschaft") am 04.04.2014 in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Mayer, Kambli, Steger, Schlauch, Karlstraße 35, 80333 München
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Zu TOP 1: Begrüßung/Formelles
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und bedankt sich bei den für die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA (Gesellschaft) handelnden Personen und deren Erscheinen zur heutigen Hauptversammlung.
Sodann stellt der Vorsitzende stellt fest: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 6,5 Mio. und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist.
Von den 6.500.000 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält die HAM International Limited, geschäftsansässig: Al Tamimi & Company, Dubai World Trade Centre, 9th Floor P.O. Box 9275, Dubai/VAE ("HAM") 3.900.000 und der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000.
…
München, 04.04.2014
Gerhard Mayrhofer, Vorsitzender der Hauptversammlung
RA Wolfgang Steger, Protokollführer
Commander, Monday, 22.12.2014, 10:54 (vor 4118 Tagen) @ Lüngerl
Was bedeutet "Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist"?
Daromirei, Monday, 22.12.2014, 11:31 (vor 4118 Tagen) @ Commander
Was bedeutet "Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist"?
das er jetzt 60% der Aktien der KGaA mit vollen Stimmrecht hält.
...dann scheint die "Ausnahmeregelung" der DFL auch beim TSV 1860 längst gegriffen?
Nein, weil die Geschäfte der KGaA über die GeschäftsführungsgmbH abgewickelt werden und hier hat Hr. Ismaik noch keine Anteile erworben.
Dortmund z.b. hat die Aktien seiner GmbH & CO KGaA bereits seit Jahren zu über 90% verkauft.....
Aber nur gut, dass es die Kirmayer Klage gibt, da brauchte man die Mitglieder
auf einer MV über diesen Umstand nicht informieren - in wie weit dies auf der DV
geschah, weiss ich nicht....
sagax, Monday, 22.12.2014, 11:36 (vor 4118 Tagen) @ Daromirei
Was bedeutet "Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist"?
das er jetzt 60% der Aktien der KGaA mit vollen Stimmrecht hält.
...dann scheint die "Ausnahmeregelung" der DFL auch beim TSV 1860 längst gegriffen?
Nein, weil die Geschäfte der KGaA über die GeschäftsführungsgmbH abgewickelt werden und hier hat Hr. Ismaik noch keine Anteile erworben.Dortmund z.b. hat die Aktien seiner GmbH & CO KGaA bereits seit Jahren zu über 90% verkauft.....
Völlig richtig. Wobei wir ja mit unserer Beirats-Konstruktion nicht mal einen GF rauswerfen könnten, sofern Mecki & Co. nicht wollen. Von daher hat die DFL bei uns doch eh schon beide Augen zugedrückt.
Aber nur gut, dass es die Kirmayer Klage gibt, da brauchte man die Mitglieder
auf einer MV über diesen Umstand nicht informieren...
Du sagst es.
friedhofstribüne, Monday, 22.12.2014, 12:49 (vor 4118 Tagen) @ Daromirei
Was bedeutet "Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist"?
das er jetzt 60% der Aktien der KGaA mit vollen Stimmrecht hält.
...dann scheint die "Ausnahmeregelung" der DFL auch beim TSV 1860 längst gegriffen?
Nein, weil die Geschäfte der KGaA über die GeschäftsführungsgmbH abgewickelt werden und hier hat Hr. Ismaik noch keine Anteile erworben.Dortmund z.b. hat die Aktien seiner GmbH & CO KGaA bereits seit Jahren zu über 90% verkauft.....
Aber nur gut, dass es die Kirmayer Klage gibt, da brauchte man die Mitglieder
auf einer MV über diesen Umstand nicht informieren - in wie weit dies auf der DV
geschah, weiss ich nicht....
Ich weiß nicht was ihr habt.
Solange alle Stimmberechtigten bei der Geschäftsführungs GmbH Mitglieder des TSV sind, ist diese doch sowieso 100% in e.V. Händen. 
sagax, Monday, 22.12.2014, 11:32 (vor 4118 Tagen) @ Commander
Was bedeutet "Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist"?
Das war ja der alte Sachstand:
Amtsgericht München HRB 143565 Datum:21.10.2013
TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Lagebericht für den Zeitraum 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2012
...
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 30. Juni 2012 insgesamt EUR 6,5 Mio. und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Von den 5.098.020 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000 und die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 2.498.020.
Die 1.401.980 auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Stimmrecht hält die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
Einzige Komplementärin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH.
Demnach sieht es so aus, als wären die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nunmehr stimmberechtigt, d.h. 60 % für Mecki & Co. bei Sechzig.
Ggf. hängt es ja damit zusammen:
§ 140 Rechte der Vorzugsaktionäre
Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 49 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist
(1)
Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte.
(2)
Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten Jahr nicht neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nachgezahlt, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind. In diesem Fall sind die Vorzugsaktien auch bei der Berechnung einer nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit zu berücksichtigen.
Das 50+1 ist m.E. doch eh nur noch Makulatur, auch ohne Onkel Hopp.
Commander, Monday, 22.12.2014, 13:31 (vor 4118 Tagen) @ sagax
Im alten Sachstand hieß es nur "Stückaktien", jetzt heißt es "Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist."
Also entweder haben sie die Stückaktien in Vorzugsaktien umgewandelt oder sie haben es im alten Sachstand nicht exakt genug definiert, dass es eben "Stückaktien als Vorzugsaktien" sind.
Dann ist noch die Frage, was im Gesellschaftsvertrag über einen etwaigen "Vorzugsbetrag" geregelt ist. In meiner (zugegeben) laienhaften Sicht, kann eine Gesellschaft, die sowieso nur Verluste macht, auch keinen Gewinn als "Vorzugsbetrag" an Inhaber von Vorzugsaktien ausschütten.
Trotzdem sieht es so aus, als ob der e.V. tatsächlich nur noch 40 % Stimmrechtsaktien hält und damit nichts mehr zu sagen hat. Die Geschäftsführungs-GmbH ist ja nur ein Konstrukt. Letztlich ist sie den Gesellschaftern der KGaA Rechenschaft schuldig, sie handelt nur im Auftrag der KGaA und durch den extra eingeführten Beirat kann der eV nicht mal unabhängig Personalentscheidungen treffen.
Auf deutsch gesagt ist es Sabbat. Diese KGaA wird nicht mehr vom TSV 1860 München e.V. bestimmt. Eine fremde Macht mit Hasan Ismaik als Strohmann und N. Basha als Aufpasser vor Ort bestimmen die Geschicke der KGaA.
sagax, Monday, 22.12.2014, 16:01 (vor 4118 Tagen) @ Commander
bearbeitet von sagax, Monday, 22.12.2014, 16:40
Im alten Sachstand hieß es nur "Stückaktien", jetzt heißt es "Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht erwachsen ist."
Also entweder haben sie die Stückaktien in Vorzugsaktien umgewandelt oder sie haben es im alten Sachstand nicht exakt genug definiert, dass es eben "Stückaktien als Vorzugsaktien" sind.
Dann ist noch die Frage, was im Gesellschaftsvertrag über einen etwaigen "Vorzugsbetrag" geregelt ist. In meiner (zugegeben) laienhaften Sicht, kann eine Gesellschaft, die sowieso nur Verluste macht, auch keinen Gewinn als "Vorzugsbetrag" an Inhaber von Vorzugsaktien ausschütten.
Trotzdem sieht es so aus, als ob der e.V. tatsächlich nur noch 40 % Stimmrechtsaktien hält und damit nichts mehr zu sagen hat.
Abermals, daraus
Die 1.401.980 auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Stimmrecht hält die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
wurde letztlich das hier
Von den 6.500.000 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält die HAM International Limited, geschäftsansässig: Al Tamimi & Company, Dubai World Trade Centre, 9th Floor P.O. Box 9275, Dubai/VAE ("HAM") und der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000.
3.900.000 stimmberechtigte Stückaktien von insgesamt 6.500.000 stimmberechtigten Stückaktien = 60 % für Mecki & Co. Oder?
Eine Kapitalgesellschaft mit bilanzieller Überschuldung sollte sich vielleicht im Sinne der Insolvenzordnung und im Hinblick auf die Fortführungsprognose nicht unbedingt nach außen hin als Gesellschaft, die sowieso nur Verluste macht, definieren. 
Die Geschäftsführungs-GmbH ist ja nur ein Konstrukt. Letztlich ist sie den Gesellschaftern der KGaA Rechenschaft schuldig, sie handelt nur im Auftrag der KGaA und durch den extra eingeführten Beirat kann der eV nicht mal unabhängig Personalentscheidungen treffen.
Einer Geschäftsführung obliegt ja u.a. das Tagesgeschäft, wobei sie darüber selbstverständlich Rechenschaft schuldig (allerdings auch gegenüber dem Beirat der GF-GmbH: "Der Beirat überwacht die Geschäftsführung", § 12 Abs. 4 der Satzung) ist. Einen Beirat der GF-GmbH gab es allerdings schon zu KHW-Zeiten, nur wurde er mit „Investoren“einstieg neu definiert. Aber eben, weil der e.V. keine eigenständigen Entscheidungen in Sachen GF treffen kann, hat für mich schon seit 2011 das ganze Konstrukt ein Gschmackerl.
Auf deutsch gesagt ist es Sabbat. Diese KGaA wird nicht mehr vom TSV 1860 München e.V. bestimmt. Eine fremde Macht mit Hasan Ismaik als Strohmann und N. Basha als Aufpasser vor Ort bestimmen die Geschicke der KGaA.
Also, ich widerspreche hier nicht.
