Du meinst eine M-Erotik gGmbH? (Forum)

BlueMagic, Tuesday, 02.09.2014, 14:38 (vor 4227 Tagen) @ Lüngerl

gGmbH hat halt den Nachteil, dass das Betriebsverfassungsgesetz nicht so ohne Weiteres gilt. Das mögen die Betriebsräte nicht so gerne.
Und die derzeitigen Herren der Unterwelt müssten natürlich von den bald blau uniformierten staatlichen Beamtenkollegen in Schach gehalten werden. Und einen seriösen Bewachungsdienst bräuchte es selbstverständlich auch.


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