Googelt man den Namen des Anwalts Heinz Veauthier, (Forum)

Lüngerl, Wednesday, 28.05.2014, 14:01 (vor 4329 Tagen)

der mit forscher Gangart seinen Mandanten Helmut Kirmaier gegen 1860 vertritt, tauchen ältere Presseberichte auf, die eine nicht ganz unkomplizierte Persönlichkeit vermuten lassen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/streit-im-ortsverband-eskaliert-csu-berg-draengt-vorsitzenden-zum-ruecktritt-1.956399

Ob es psychologisch besonders geschickt ist, der Richterin Weitnauer via Presseinterview in der "tz" zu attestieren, sie habe sich "für ihre Position disqualifiziert" und "eine unverzeihliche juristische Totalentgleisung" begangen?

Googelt man den Namen des Anwalts Heinz Veauthier,

FDS-Kenny, Wednesday, 28.05.2014, 17:35 (vor 4328 Tagen) @ Lüngerl

Hier hat er sich auch vergalloppiert:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/die-opfer-vom-dorf/1072408.html
Mit Fortsetzung hier: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.lokales-dorf-der-schande-anwalt-greift-justizministerin-an.67831777-e664-4c7c-8cc1-4d59c4e81403.html
(Die Sache mit den vielen Schreiben scheinen Methode zu sein)

Was für ein Ekelpaket... ;-)

Was mich mehr interessiert

my vereinsmeier mind, Saturday, 31.05.2014, 08:57 (vor 4326 Tagen) @ Lüngerl

als die Frage, ob der Anwalt mit harten Bandagen kämpft (was er darf) oder ob er schmierig ist (was Geschmackssache ist) ist die Frage ob er und Kiermaier mit ihrem Vortrag Recht haben.

Dazu habe ich noch keinen Überblick. Aber gewisse Hinweise scheint es ja zu geben.

der mit forscher Gangart seinen Mandanten Helmut Kirmaier gegen 1860 vertritt, tauchen ältere Presseberichte auf, die eine nicht ganz unkomplizierte Persönlichkeit vermuten lassen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/streit-im-ortsverband-eskaliert-csu-berg-draengt-vorsitzenden-zum-ruecktritt-1.956399

Ob es psychologisch besonders geschickt ist, der Richterin Weitnauer via Presseinterview in der "tz" zu attestieren, sie habe sich "für ihre Position disqualifiziert" und "eine unverzeihliche juristische Totalentgleisung" begangen?

Was mich mehr interessiert

Lüngerl, Saturday, 31.05.2014, 13:51 (vor 4326 Tagen) @ my vereinsmeier mind

Rein formaljuristisch könnten die beiden u.U. recht haben. Die Ladung war wohl vom falschen Mann unterzeichnet und damit nicht korrekt. Dem entgegen steht aber der klar erklärte mehrheitliche Wille der Delegierten und Mitglieder des Vereins. Hier könnte womöglich die berühmte "Normative Kraft des Faktischen" gelten? Beides lässt sich nicht so einfach vom Tisch wischen.

Das Gericht hat verständlicherweise wenig Bock drauf, den Mist zu entscheiden und deshalb die Beteiligten aufgefordert, sich gefälligst zu ar­ran­gie­ren.

Nachdem der Kläger aber offensichtlich nicht damit rausrücken will oder kann, worum es ihm eigentlich konkret geht, dürfte eine Einigung schwierig werden.

Als übrigens die Richterin den Kläger bei der Verhandlung aufforderte, seine Beweggründe zu schildern, hat ihn sein Anwalt sofort zum Schweigen gebracht und erklärt, er verbitte sich, dass sein Mandant direkt angesprochen wird. Der zu verhandelnde Sachverhalt sei zu kompliziert, als dass der Kläger persönlich darüber Auskunft geben könne. Kann sich jeder selbst seinen Reim darauf machen.

Womöglich bleibt am Ende nur, den Mann zu "kaufen". Seinen Anwalt zu bezahlen und einen Gib-Ruhe-Obolus drauf zu packen. Und darauf hoffen, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfrist für die Versammlung(en) nicht der nächste "I hob Recht" aus dem Gebüsch springt.

als die Frage, ob der Anwalt mit harten Bandagen kämpft (was er darf) oder ob er schmierig ist (was Geschmackssache ist) ist die Frage ob er und Kiermaier mit ihrem Vortrag Recht haben.

Dazu habe ich noch keinen Überblick. Aber gewisse Hinweise scheint es ja zu geben.

Was mich mehr interessiert

Commander, Saturday, 31.05.2014, 16:44 (vor 4325 Tagen) @ Lüngerl

Die Ladung war wohl vom falschen Mann unterzeichnet und damit nicht korrekt.


Genau darum gehts ja und m.M. nach ist es eben nicht eindeutig, dass Monatzeder der "falsche Mann" war.

Er war der vom Aufsichtsrat bestellte und damit satzungsgemäße Präsident des e.V.

Die entscheidende Frage ist, was eine Nichtbestätigung durch die DV, die ja offenbar einmalig in der Vereinsgeschichte war, für konkrete Folgen hat.

Muss der Präsident direkt am nächsten Tag nachdem ihn die DV nicht bestätigt hat die Koffer packen und der alte Präsident (den der Aufsichtsrat eben nicht mehr bestellt hat) wieder einspringen?
Oder ist es satzungsgemäß, wenn auch der nicht bestätigte Präsident so lange im Amt bleibt, bis ein neuer Präsi gefunden wird?

Hab zwar jetz keinen Bock, die (alte) Satzung dahingehend zu studieren, aber wsl. gibt sie darauf keine exakte Antwort. Es bleibt also eine Sache der juristischen Interpretation.

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friedhofstibüne, Saturday, 31.05.2014, 19:09 (vor 4325 Tagen) @ Commander

Für mich gibt es zwei Fragen, die nicht ganz geklärt sind.

Wurde HM direkt nach der AR-Sitzung am 13.03. zum Präsidenten bestellt, oder erst zum 01.04? Bei ersteren hätte man Schneider vorzeitig abgesäbelt, was nicht satzungskonform wäre. Das wäre dann aber wirklich die Krone der Dummheit durch den AR. Damit wäre auch die AODV nicht gültig.

Ich habe die Richterin, aus den Fetzen die man erfährt, auch so verstanden, dass Hep durch die Nichtbestätigung automatisch kein Präse sei, und bloß weil das immer so gemacht wurde mit Bestellung und irgendwann dann die Bestätigung, würde das trotzdem die Präsidentschaft nicht rechtens machen. Wenn das der Fall wäre, könnte man immer noch den hedonistischen Delegierten die Schuld geben, weil sie unbedingt einmal in den Genuß einer Präsidentennichtbestätigung kommen wollten.

Ob Hep, wäre er denn rechtens Präsident gewesen, sofort oder nach Einladung zurück treten muss, ist für mich reine Auslegungssatzung. Die Satzung sagt nur, dass der AR einen neuen Präsidenten bestellen soll. Wann und wie ist dabei nicht erwähnt.

Für mich ist es eigentlich eh egal. Alles Volldeppen außer Mutti.

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