Kirmeier und sein Anwalt Heinz Veauthier: http://www.merkur-online.de/sport/tsv-1860/neuer-wirbel-alte-praesidiumswahl-mm-3506440.html
"warum sein Mandant seit Monaten so viel Zeit, Energie und Geld investiert, um Mayrhofer und Co. zu bekämpfen (...): „Erstens: Er ist ein eingefleischter Sechziger. Zweitens: Er ist ein grundehrlicher Mensch. Drittens: Es ist für ihn nicht hinnehmbar, dass die Mitglieder und der ganze Verein hinter das Licht geführt werden.“"
Löwen-Vize Heinz Schmidt hat die Faxen langsam dick: http://www.merkur-online.de/sport/tsv-1860/1860-vize-praesident-heinz-schmidt-wir-haben-niemanden-getaeuscht-3506475.html
"Den Vorwurf der Täuschung weist er vehement zurück und erklärt die Sachlage."
Naja, das mit der Grundehrlichkeit würde ich auch bei den meisten unserer Verantwortlichen bespötteln. Nicht nur beim Prozesshansl.
Man kann davon ausgehen, dass der AR im März 2013 den Präsidenten Schneider weg haben wollte. Nachdem die Amtszeit am 31.03. endete, und er sich dahingehend geäußert hatte, dass er niemanden im Weg stehen wolle, haben sie ihm den Hep vor die Nase gesetzt, und als Präsidenten eingesetzt. Ich denke nach alter Satzung war das durchaus konform. Damit konnte der Hep als bestellter Präsident sich dann der Bestätigung durch die Delegierten stellen. Das passierte natürlich dann auch prombt NICHT, und damit betreten wir den Darkroom.
Meine Fragen in die Dunkelheit wären also:
1. Hätte der Hep nach der DV sofort alles fallen lassen müssen, oder nicht?
Wenn ja, hätte er nicht zur MV laden dürfen, damit Formfehler. Alles auf Anfang.
Wenn nein wäre die Ladung durch Hep i.O. Alles paletti. Gerd darf bleiben.
2. Welche Satzung galt nach der DV im April 2014 bis zur MV ?
Beide Satzungen beantworten 1. Frage m.E. nämlich nur mehr oder weniger mit Nein.
Alt: (15.2.1 Die Präsidiumsmitglieder werden für jeweils drei Jahre vom Aufsichtsrat bestellt und von der jeweils nächsten Delegiertenversammlung bestätigt. Sie bleiben solange im Amt, bis eine wirksame Neubestellung stattgefunden hat) . = Nein, also alles Rock'n Roll Gerd.
Neu: ( 11.2.1 Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis eine wirksame Neuwahl des Präsidenten sowie mindestens eines Vizepräsidenten stattgefunden hat.) = Jein, da wir kein von den Mitgliedern gewähltes Präsidium hatten, und es fraglich ist, wie etwas gelten soll, wenn es das gar nicht gibt. Vielleicht doch alles auf Anfang?
Irgendwie bleibt es weiterhin Dunkel im Darkroom TSV. Aber dieses kuschelige mögen wir Löwchen doch ganz gerne.