Ein Antrag auf Ausschluss bedeutet doch noch nicht, (Forum)
dass man auch ausgeschlossen wird? Ist erst mal nur ein Antrag.
Die Satzung sagt: "Über den Ausschluss entscheidet der Vereinsrat nach persönlicher Anhörung des Betroffenen beziehungsweise, wenn vom Betroffenen gewünscht, anhand einer von diesem in angemessener Frist vorgelegten schriftlichen Stellungnahme. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich bei der Geschäftsstelle Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Ehrenrat endgültig."
Außerdem sagt die Satzung:
8.3 Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen:
a) bei unehrenhaftem, rassistischem oder diskriminierendem sowie bei unsportlichem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins,
b) bei groben Verstößen gegen die Disziplinarordnung,
c) bei vereinsschädigendem Verhalten;
(...)
Ob Kirmaier, der seinem Verein mit seiner unverständlichen Geisterfahreraktion einen Sack Kosten und jede Menge Ärger bereitet hat, "vereinsschädigendes Verhalten" attestiert werden kann? Hmm. Falls nicht, was wäre "vereinsschädigendes Verhalten"? Jeder Vermittlungsversuch im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung scheint gescheitert zu sein. Er wollte es offenbar auf Biegen und Brechen wissen.
Ich an seiner Stelle hätte gar kein Interesse mehr an einer Mitgliedschaft. Warum will er bei einem Verein sein, der ihm aus seiner Perspektive heraus übel mitgespielt hat? War er Strohmann für "schlauere" Leute, die ihn jetzt die Suppe auslöffeln lassen?
Interessanter Fall.
Angeblich liegt ja dem Vereinsrat jetzt ein Antrag auf Vereinsausschluß vor.
Herr Kirmaier hat also zusätzlich zu den Gerichtskosten nicht umsonst geklagt.Ganz abgesehen von meiner Meinung zu Kirmaier und Meidert ist ein Vereinsausschluß schon immer ein herber Schritt, und erinnert an ungute Zeiten.
