BILD glaubt an ein Geschenk aus dem Morgenland (Forum)
Ein Geschenk ist es eigentlich nicht. Aber wenn man als Darlehensgläubiger auf seine Kreditrechte (Zins + Tilgung) verzichtet und das Darlehen in ein (nachrangiges)Genußrecht tauscht, dann ist das zunächst mal schon ein Rückschritt.
Wenn allerdings - wie in diesem Fall - eine Bedienung des Darlehens nicht wahrscheinlich und man darüberhinaus selbst GEsellschafter ist, dann ist der Schritt auch wieder nicht so sensationell. Seinen eigenen Laden wird man als Gesellschafter nur selten wegen eines Darlehens in die Insolvenz schicken. Es sei denn man weiß dass sowieso nichts mehr zu holen ist.
