Kiermeier/Meidert scheitern auch in zweiter Instanz (Forum)
Vor der Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V. am Sonntag, 14. Juli 2013, stellte Vereinsmitglied Helmut Kirmeier den Antrag, Erich Meidert als Notvorstand zu berufen. Zudem sei die Versammlung aufgrund eines Einladungsfehlers nicht beschlussfähig gewesen. Dieser Antrag wurde auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München (OLG) endgültig zurückgewiesen. Damit ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
Nach Ansicht des OLG liegt zudem kein Einladungsmangel vor. Das bedeutet, dass alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung gültig sind. Zudem wurde der Antragsteller dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Teurer Spaß! Für die beiden Herren und den Verein.