oje oje (Forum)

Busfahra_, Thursday, 22.08.2013, 11:11 (vor 4607 Tagen) @ der chefanmerker

"Allein das Zeigen der roten Fahne erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung", sagte eine Polizeisprecherin der ARD.

Ja mi hosd g'haud. So vui Dummheit in einem einzigen Satz, Respekt!

Nebenbei:
§ 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat):

"(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1. dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. dass die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, [...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


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