Meidert gescheitert: Gericht lehnt Antrag ab (Forum)

Lüngerl, Tuesday, 30.07.2013, 12:04 (vor 4633 Tagen)

http://www.merkur-online.de/sport/tsv-1860/antrag-helmut-kirmaier-sieg-mayrhofer-gericht-meta-3032227.html?cmp=defrss

"Der Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes (Erich Meidert) wurde vom Amtsgericht zurückgewiesen. Damit ist die Mitgliederwahl vom 14. Juli endgültig und in vollem Umfang wirksam. Das teilte der Verein mit. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen."

Meidert gescheitert: Gericht lehnt Antrag ab

Kraiburger, Wednesday, 31.07.2013, 10:31 (vor 4632 Tagen) @ Lüngerl

Wobei meines Wissens Erich Meidert schon kurz vor der Mitgliederversammlung seine "Kandidatur" als Notvorstand zurück gezogen hat und mit dem Schmarrn nix zu tun haben wollte.


"Wenns so wäre, wäre er (mal wieder) bereit gestanden"

Meidert gescheitert: Gericht lehnt Antrag ab

The Judge, Wednesday, 31.07.2013, 12:59 (vor 4632 Tagen) @ Kraiburger

An seiner Stelle würde ich die Geschichte vielleicht auch so erzählen ;-) Der kann sich doch nirgends mehr blicken lassen bei 1860. Ist komplett verbrannt.

Wenn es so wäre, wie du sagst, hätte er bei der MV auftauchen und die Sache öffentlich richtig stellen müssen. Hat er aber nicht. Er hat im Hintergrund abgewartet, wie sich die Dinge entwickeln, um dann im Fall der Fälle aus dem Schatten...

Rückblickend kann man sagen, dass der Verwaltungsrat bei der Auswahl der Kandidaten, zumindest im Fall Meidert ("konnte nicht überzeugen"), das richtige Gespür hatte. Kam in der Vergangenheit selten genug vor.

Vermutlich schwitzen die Herren K und M jetzt Blut und Wasser, wie sie die 9 Riesen bezahlen sollen, die sie der Spaß laut "SZ" gekostet hat. Vorschlag: Bei Ismaik betteln. Angeblich versteht man sich doch so gut.

Wobei meines Wissens Erich Meidert schon kurz vor der Mitgliederversammlung seine "Kandidatur" als Notvorstand zurück gezogen hat und mit dem Schmarrn nix zu tun haben wollte.


"Wenns so wäre, wäre er (mal wieder) bereit gestanden"

Meidert gescheitert: Gericht lehnt Antrag ab

Kraiburger, Wednesday, 31.07.2013, 13:31 (vor 4632 Tagen) @ The Judge

An seiner Stelle würde ich die Geschichte vielleicht auch so erzählen ;-) Der kann sich doch nirgends mehr blicken lassen bei 1860. Ist komplett verbrannt.


Möglich!

Wer bist du?

Meidert gescheitert: Gericht lehnt Antrag ab

Clarence, Wednesday, 31.07.2013, 16:17 (vor 4632 Tagen) @ Kraiburger

Steht doch in seinem Namen. Ein Jud aus Gelsenkirchen

:-)

Dem Guten zu viel?

friedhofstribüne, Thursday, 27.02.2014, 13:43 (vor 4421 Tagen) @ Lüngerl

http://www.merkur-online.de/sport/tsv-1860/antrag-helmut-kirmaier-sieg-mayrhofer-gericht-meta-3032227.html?cmp=defrss

"Der Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes (Erich Meidert) wurde vom Amtsgericht zurückgewiesen. Damit ist die Mitgliederwahl vom 14. Juli endgültig und in vollem Umfang wirksam. Das teilte der Verein mit. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen."

Angeblich liegt ja dem Vereinsrat jetzt ein Antrag auf Vereinsausschluß vor.
Herr Kirmaier hat also zusätzlich zu den Gerichtskosten nicht umsonst geklagt.

Ganz abgesehen von meiner Meinung zu Kirmaier und Meidert ist ein Vereinsausschluß schon immer ein herber Schritt, und erinnert an ungute Zeiten.

Ein Antrag auf Ausschluss bedeutet doch noch nicht,

Lüngerl, Thursday, 27.02.2014, 15:48 (vor 4421 Tagen) @ friedhofstribüne

dass man auch ausgeschlossen wird? Ist erst mal nur ein Antrag.

Die Satzung sagt: "Über den Ausschluss entscheidet der Vereinsrat nach persönlicher Anhörung des Betroffenen beziehungsweise, wenn vom Betroffenen gewünscht, anhand einer von diesem in angemessener Frist vorgelegten schriftlichen Stellungnahme. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich bei der Geschäftsstelle Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Ehrenrat endgültig."

Außerdem sagt die Satzung:
8.3 Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen:
a) bei unehrenhaftem, rassistischem oder diskriminierendem sowie bei unsportlichem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins,
b) bei groben Verstößen gegen die Disziplinarordnung,
c) bei vereinsschädigendem Verhalten;
(...)

Ob Kirmaier, der seinem Verein mit seiner unverständlichen Geisterfahreraktion einen Sack Kosten und jede Menge Ärger bereitet hat, "vereinsschädigendes Verhalten" attestiert werden kann? Hmm. Falls nicht, was wäre "vereinsschädigendes Verhalten"? Jeder Vermittlungsversuch im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung scheint gescheitert zu sein. Er wollte es offenbar auf Biegen und Brechen wissen.

Ich an seiner Stelle hätte gar kein Interesse mehr an einer Mitgliedschaft. Warum will er bei einem Verein sein, der ihm aus seiner Perspektive heraus übel mitgespielt hat? War er Strohmann für "schlauere" Leute, die ihn jetzt die Suppe auslöffeln lassen?

Interessanter Fall.


Angeblich liegt ja dem Vereinsrat jetzt ein Antrag auf Vereinsausschluß vor.
Herr Kirmaier hat also zusätzlich zu den Gerichtskosten nicht umsonst geklagt.

Ganz abgesehen von meiner Meinung zu Kirmaier und Meidert ist ein Vereinsausschluß schon immer ein herber Schritt, und erinnert an ungute Zeiten.

Ein Antrag auf Ausschluss bedeutet doch noch nicht,

friedhofstribüne, Thursday, 27.02.2014, 18:09 (vor 4421 Tagen) @ Lüngerl
bearbeitet von friedhofstribüne, Thursday, 27.02.2014, 18:53

dass man auch ausgeschlossen wird? Ist erst mal nur ein Antrag.

Natürlich nicht, aber da sind wir dann schon bei der Haarspalterei. Hier zählt halt die Intention, und die bedeutet nunmal den Ausschluß. Nachdem der Antrag aus Kreisen des Vereinsrats kommt, sehe ich da schon die nötige Gewichtung. Wie der Ehrenrat dann auf einen eventuellen Widerspruch reagiert wird man ja sehen.


Die Satzung sagt: "Über den Ausschluss entscheidet der Vereinsrat nach persönlicher Anhörung des Betroffenen beziehungsweise, wenn vom Betroffenen gewünscht, anhand einer von diesem in angemessener Frist vorgelegten schriftlichen Stellungnahme. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich bei der Geschäftsstelle Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Ehrenrat endgültig."

Außerdem sagt die Satzung:
8.3 Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen:
a) bei unehrenhaftem, rassistischem oder diskriminierendem sowie bei unsportlichem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins,
b) bei groben Verstößen gegen die Disziplinarordnung,
c) bei vereinsschädigendem Verhalten;

(...)[/i]

Ob Kirmaier, der seinem Verein mit seiner unverständlichen Geisterfahreraktion einen Sack Kosten und jede Menge Ärger bereitet hat, "vereinsschädigendes Verhalten" attestiert werden kann? Hmm. Falls nicht, was wäre "vereinsschädigendes Verhalten"? Jeder Vermittlungsversuch im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung scheint gescheitert zu sein. Er wollte es offenbar auf Biegen und Brechen wissen.

Vor Gericht und auf hoher See....
Er hatte halt eine differierende Rechtsauffassung zur Satzungsauslegung und damit zum Wahlprocedere und dessen Gültigkeit. Nachdem diese verständlicherweise vom Präsidium nicht geteilt wurde, musste halt eine externe Instanz das klären. Arger und Kostenverursachen ist explicit nichts neues bei den Verantwortlichen von 60. Soll das schon vereinsschädigend sein?


Ich an seiner Stelle hätte gar kein Interesse mehr an einer Mitgliedschaft. Warum will er bei einem Verein sein, der ihm aus seiner Perspektive heraus übel mitgespielt hat?


Dann dürfte ich auch kein Mitglied mehr sein. Der Verein spielt mir seit 95 übel mit, und es ist definitiv keine Besserung in Sicht.

War er Strohmann für "schlauere" Leute, die ihn jetzt die Suppe auslöffeln lassen?

Interessanter Fall.

Das liegt durchaus im Bereich des Möglichen, wenn es nicht sogar sehr wahrscheinlich ist. Macht die Sache aber auch nicht besser. Das sollte ein Verein mit dieser Mitgliederzahl schon aushalten. Und bist du nicht für mich, dann bist du gegen mich ist halt auch keine Option, obwohl von unserem jetzigen Präsidenten ja gerne vorgelebt. (auch wenn dieser Antrag nicht von ihm ist)


Angeblich liegt ja dem Vereinsrat jetzt ein Antrag auf Vereinsausschluß vor.
Herr Kirmaier hat also zusätzlich zu den Gerichtskosten nicht umsonst geklagt.

Ganz abgesehen von meiner Meinung zu Kirmaier und Meidert ist ein Vereinsausschluß schon immer ein herber Schritt, und erinnert an ungute Zeiten.

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