Endschräg: Soll Meidert ins Amt geklagt werden? (Forum)

Lüngerl, Friday, 12.07.2013, 18:00 (vor 4641 Tagen)

http://www.tz-online.de/sport/tsv-1860/1860-muenchen-mitgliederwahl-soll-ungueltig-erklaert-werden-3002879.html?cmp=defrss

"Am Freitag wurde bekannt, dass ein Mitglied zwei Tage zuvor beim Registergericht den Antrag eingereicht hat, dass die Versammlung für ungültig erklärt wird. Grund, so das Mitglied, das den Münchner Anwalt Heinz Veauthier mit dem Fall betraut hat: Der kommissarische Präsident Hep Monatzeder habe nicht die Legitimation gehabt, zur Mitgliederversammlung einzuladen, weil er auf der Delegiertenverammlung im April von den anwesenden Delegierten nicht als Präsident bestätigt worden war. Eine Lösung schlug das Mitglied ebenfalls gleich vor: Erich Meidert, der vom Verwaltungsrat als Kandidat für das Präsidentenamt abgelehnt worden war, solle als Notvorstand einspringen."

Ein Mitglied? Der Meidert als bestellter Notvorstand? Aha. Am Sonntag will der Meidert von den Mitgliedern in den Verwaltungsrat gewählt werden. Also bei aller Liebe, aber der geht mittlerweile gar nicht mehr. Und zwar für überhaupt kein Amt.

Eine unsägliche Posse ist das mit diesem Verein.

friedhofstribüne, Friday, 12.07.2013, 19:18 (vor 4641 Tagen) @ Lüngerl

Ich gehe jedenfalls jetzt am Sonntag mal dahin, schaue was so passiert, und dann könnte es natürlich schon passieren, dass ich mit dem Schmarrn nichts mehr zu tun
haben will. Tutti idioti.

Endschräg: Soll Meidert ins Amt geklagt werden?

Herbert, Saturday, 13.07.2013, 20:36 (vor 4640 Tagen) @ Lüngerl

http://www.tz-online.de/sport/tsv-1860/1860-muenchen-mitgliederwahl-soll-ungueltig-erklaert-werden-3002879.html?cmp=defrss

"Am Freitag wurde bekannt, dass ein Mitglied zwei Tage zuvor beim Registergericht den Antrag eingereicht hat, dass die Versammlung für ungültig erklärt wird. Grund, so das Mitglied, das den Münchner Anwalt Heinz Veauthier mit dem Fall betraut hat: Der kommissarische Präsident Hep Monatzeder habe nicht die Legitimation gehabt, zur Mitgliederversammlung einzuladen, weil er auf der Delegiertenverammlung im April von den anwesenden Delegierten nicht als Präsident bestätigt worden war. Eine Lösung schlug das Mitglied ebenfalls gleich vor: Erich Meidert, der vom Verwaltungsrat als Kandidat für das Präsidentenamt abgelehnt worden war, solle als Notvorstand einspringen."

Ein Mitglied? Der Meidert als bestellter Notvorstand? Aha. Am Sonntag will der Meidert von den Mitgliedern in den Verwaltungsrat gewählt werden. Also bei aller Liebe, aber der geht mittlerweile gar nicht mehr. Und zwar für überhaupt kein Amt.

Zwei unabhängige Anwälte haben erklärt, dass (die gesamte Erklärung war natürlich viel länger) alles o.K. war mit der Einladung, daher gehe auch ich davon aus, dass sich der "Kläger" nicht nur bei den Mitgliedern, sondern auch gerichtlich ziemlich lächerlich macht.

Für mich, allerdings keine Ahnung ob das vor Gericht ausschlaggebend ist, spricht folgendes dafür die Klage beim Registergericht als "ziemlichen Schmarn" zu sehen:

1. Der Kläger hat, soweit ich mitbekommen hab, selbst Vorschläge für einen Kandidaten eingereicht. Warum sollte der Kläger das machen, wenn für den Kläger die Versammlung gar nicht stattfindet?
Für mich schaut das so aus, als ob jemand gegen meine Gartenparty mit Nachbarn klagt, aber trotzdem die Rückmeldung mit "2x Grillfleisch und 5x Bier" zurückschickt.

2. Wenn man der Argumentation des Klägers folgt, wären alle Delegiertenversammlungen nach einer Bestellung von neuen Präsidiumsmitgliedern nicht ordnungsgemäß geladen. Wenn aber ein "neues" Präsidium nicht einladen darf, dann kann dieses Präsidium ja auch nicht bestätigt werden und ohne Bestätigung dürfte das Präsidium wiederum nicht einladen. So sieht das der Kläger. Für mich ziemlich idiotisch.

3. Das aktuelle Präsidium ist im Handelsregister eingetragen, daher müssen sich "Dritte" und dazu gehören auch die Mitglieder, aber vor allem auch ander Firmen, mit denen der e.V. Verträge schließt, darauf verlassen können, dass das Präsidium im Amt ist.

Mir fallen jetzt zwar noch ein paar Dinge ein, aber ich freue mich morgen auf die Erklärung des Klägers. Bin gespannt, was die Mitglieder dazu sagen, dass sich jemand per Gericht, an der jetzt zuständigen Mitgliederversammlung vorbei, als Präsident einsetzen lässt. Ich bin ja doch recht mutig, aber das würde ich mich, trotz der in den letzten Jahren recht friedlich abgelaufenen Versammlungen, nicht trauen. ;-)

Was ich auch recht interessant finde, dass sich der Kläger nicht wirklich mit der Satzung befasst hat. Zumindest hat er nur einen Präsidenten vorgeschlagen und das reicht für die Vertretung des Vereins nun mal nicht. Es müssen immer mindestens zwei Vorstände (egal ob Präsident oder Vizepräsident) sein.

RSS-Feed dieser Diskussion