Jaja, im Internetz .... (Forum)
"Alle bis zum 10. Juni 2013 schriftlich in der Geschäftsstelle eingegangen Anträge, die nicht bereits aus formellen Gesichtspunkten keine Berücksichtigung fanden, werden in der Tagesordnung behandelt. Sie erhalten am Tag der Versammlung ein „Handout“ über die im Einzelnen gestellten Anträge."
Alle Anträge zur Mitgliederversammlung (bis auf ungültige) sind hier gelistet:
http://www.tsv1860.org/verein/neuigkeiten/tagesordnung-zur-mitglieder-versammlung_521
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... du bist doch ein ganz ein ausgfuchster Satzungs- Antrags- und Versammlungskerle.
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Wenn ich jetzt doch noch meinen Antrag zur MV gestellt habe, wie ginge das denn weiter?
Wird man benachrichtigt, ob der Antrag angenommen wurde?
Muß man sich vor der Versammlung beim Versammlungsleiter, oder wo melden?
Muß man den Antrag auch persönlich vortragen, oder kann man sich auf der Terrasse in Umbrien flätzen, und die Versammlung stimmt einfach ab?Lauter böhmische Dörfer für einen eigentlich ja überhaupt nicht vereinsaffinen Mitbürger.
....steht das wohl so drin. Bloß was interessiert mich das Internetz, wenn ich eine neue druckfrische Satzung habe, in der etwas ganz anderes steht.
§ 10.7
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens sieben Tage vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist die Aufgabe zur Post (Datum des Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder E-Mail entscheidend. Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder e-Mail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.

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