"Ohne geistige Schöpfungstiefe" (Forum)
Unternehmerfeindliches Deutschland 
"Schlechte Zeiten für Abmahnanwälte und Pornoproduzenten: Das Landgericht München I hat zwei amerikanischen Hardcorefilmen, die angeblich illegal über das Internet getauscht worden sind, die Schutzfähigkeit abgesprochen. Urheberrechtlich geschützt sind in Deutschland nur Werke mit einer "persönlichen geistigen Schöpfung", stellen die Richter der 7. Kammer fest. Bei den US-Schmuddelstreifen konnten sie eine solche aber nicht erkennen. Damit hebt sich das Münchner Gericht von vielen anderen deutschen Gerichten ab, die bisher selbst bei handlungsfreien Pornos die rechtlich erforderliche "Schöpfungshöhe" sehen."
