Sehe ich - aus der Ferne betrachtet - auch so wie Herbert.
Ob und wie das Thema überhaupt beim ARGE-Dachverband diskutiert wird? Hat man doch in seiner Satzung (§ 2, Abs. c)) den wohlklingenden Passus stehen:
"Der Verein stellt sich insbesondere die folgenden Aufgaben: (...) Unterstützt Aktionen gegen Rowdytum, Diskriminierung, Rassismus, Faschismus, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus."
... aber was ich mehr als bedenklich finde ist:
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Sein Versuch, bei der Vereinsleitung des Fanclubs eine Stellungnahme wegen der Vorfälle zu erhalten, blieb erfolglos. "Erschreckend war für mich auch, dass im Bus niemand außer mir etwas sagte, als der Angeklagte die Nazi-Lieder sang."
Der Angeklagte, der nach einem kurzzeitigen Austritt aus dem Fanclub nun wieder dessen Mitglied ist, bestreitet die Vorwürfe. Er kenne keine Nazi-Lieder und habe sich nie derart geäußert. Er habe zudem nie etwas von einem Horst-Wessel-Lied gehört, geschweige denn, dass er dessen Text kenne. Dass es Probleme mit dem Hauptbelastungszeugen gegeben habe, räumte er ein. Dies seien jedoch kleinere Streitigkeiten gewesen.
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Daher ist entweder der LKA-Beamte komplett neben der Spur (glaube ich schon aus dem Grund nicht, da er sich, wenn es nur um irgendein persönliches Problem mit dem Verurteilten gehen würde, sicherlich nicht einen Kleinbus mit zig Zeugen als Ort für eine evtl. falsche Beschuldigung aussucht, sondern das ganze unter vier Augen inszeniert) oder der Fan-Club hat ein viel größeres Problem, als nur einen besoffenen Nazi. Leider muss man wohl davon ausgehen, dass dies der Fall ist. 