In meine Augen schreibt der Herbert an Schmarrn (Forum)

Theo West, Friday, 15.03.2013, 11:20 (vor 4664 Tagen)
bearbeitet von Theo West, Friday, 15.03.2013, 11:36

Laut Satzung kann man entweder bestätigen oder nicht bestätigen, Unter Vorbehalt bestätigen steht in der aktuellen und für diese Versammlung relevanten Satzung gar nichts.

Zitat von Herbert aus der Lounge:
us dem Thread "Schneider hört auf":


Ich denke, eine Bestätigung oder Nicht-Bestätigung liegt vor allem an der Formulierung des Antrags:

Folgende Versionen wären ja möglich:

1. wie bisher "Das Präsidium wird bestätigt."
Damit wäre das Präsidium für drei Jahre im Amt und die Delegierten müssten sich, mit Recht, anhören, warum sie ohne die Mitglieder zu fragen so entschieden haben.

2. leicht abgewandelt "Das Präsidium wird unter dem Vorbehalt der zusätzlichen Bestätigung durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Sollte eine Bestätigung durch eine neu eingeführte Mitgliederversammlung nicht erfolgen, so ist das Präsidium neu zu besetzen."
evtl. etwas problematisch, da rechtlich so nur schwer durchsetzbar, aber wenn sich Aufsichtsrat (nach neuer Satzung Verwaltungsrat) und das Präsidium öffentlich zu dieser Lösung bekennen sollte das möglich sein.

3. stark abgewandelt "Das Präsidium wird nur bis zur neu eingeführten Mitgliederversammlung bestätigt. Auf dieser Mitgliederversammlung wird, nach neuer Satzung ein Präsidium gewählt. Das aktuelle Präsidium kann dort kandidieren. Der Verwaltungsrat kann weitere/zusätzliche Kandidaten, auch zur Erweiterung des Präsidiums lt. neuer Satzung, vorschlagen."
evtl. rechtlich noch problematischer, aber der Vorteil wäre, dass, da lt. neuer Satzung ein Präsidium auch mit mehr Personen als mit drei besetzt werden kann, dann gleich sauber neu gewählt wird. Ist mir persönlich lieber als einen Teil zu bestätigen und dann noch weitere zusätzliche zu wählen.

Bei Version 3. gehe ich von einer relativ klaren Bestätigung durch die DV aus, wenn auf der Versammlung nicht komplett unsinnige Äußerungen (ich denke da zurück an diverse Abteilungsleiterwahlen) getätigt werden. Vor allem deshalb, da die Delegierten damit den "Ball" an die Mitgliederversammlung weitergeben.

Version 2. ist ähnlich wie Version 3. allerdings nehmen die Delegierten damit den Mitgliedern das lt. neuer Satzung dann eingeführte "Wahlrecht" gleich für die erste Mitgliederversammlung wieder ab bzw. ersetzen das Wahlrecht durch eine Art "Vetorecht". Muss jeder selbst entscheiden, ob das langt bzw. wie ich als einzelner Delegierter hier abstimme.

Bei Version 1. fällt mir eigentlich gar kein, ausser evtl. "ist halt formal so notwendig", ein, das dafür spricht hier zu bestätigen. Da die Mitglieder in der Fußballabteilungsversammlung sich zwar nicht explizit zum Thema Präsidiumswahl aber zumindest indirekt über die verabschiedeten Anträge zum Thema "Stärkung der Mitgliederrechte" geäußert haben, gehe ich davon aus, dass die Delegierten hier nicht bestätigen würden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion