Servus H. Rosendorfer (mit Textausschnitt) (Forum)
Der Text ist ja nun schon jenseits jeglichen Urheberrechts, praktisch wie Faust: (...)
Nein: "Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG)."
Auszug aus dem Artikel "Deutsches Urheberrecht" der Wikipedia.
