Servus H. Rosendorfer (mit Textausschnitt) (Forum)

hjs abschied nehmend, Friday, 21.09.2012, 00:16 (vor 4841 Tagen)
bearbeitet von tomtom, Friday, 21.09.2012, 08:55

Der Text ist ja nun schon jenseits jeglichen Urheberrechts, praktisch wie Faust: (...)

Nein: "Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG)."
Auszug aus dem Artikel "Deutsches Urheberrecht" der Wikipedia.


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