Laut Grünwaldschem Lebkuchengesetz ist es verboten... (Forum)
...vor dem 9. November eines Jahres Lebkuchen zu verkaufen, zu kaufen oder zu verzehren!
Das ist geltendes Recht!!!
...vor dem 9. November eines Jahres Lebkuchen zu verkaufen, zu kaufen oder zu verzehren!
Das ist geltendes Recht!!!
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