@Harie BWL-Seminar - Vereinsblianz (Forum)

harie, Friday, 18.11.2011, 11:12 (vor 4789 Tagen) @ Theo West

Tja, Deine Frage lässt sich so einfach nicht beantworten.

Dazu bräuchte man nicht nur die GuV, sondern die Bilanz. Und zwar eine Aufschlüsselung der einzelnen Posten(Anlagevermögen und Rechnungsabrenzung).
Und vor Allem braucht man den, der sie erstellt hat.

Was mich schon irritiert ist die Kombination von Anlagevermögen und Rechnungsabrenzung. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Wie das alles mit der Aussage Irakis zusammenpasst, dass der e.V. der KGaA Millionenbeträge schulden würde, kann ich mir so pauschal nur dadurch erklären, dass der e.V. für die Nutzung(GS/TG/NLZ etc..) hätte bezahlen müssen, es aber noch nicht getan hat.
Im Zusammenhang mit der FA-Geschichte würde das natürlich Sinn ergeben, da es sich dann schon auch als verdeckte Gewinnausschüttungen interpretieren lässt.

Wie sich das widerum als Anlagevermögen ansetzen lässt, kann man wie oben schon erwähnt, ohne detailierten Einblick so nicht feststellen. Denn im Grunde müsste man das dann als Schulden interpretieren und nicht als Vermögen.

Wobei man bei 60 schon immer ein besonderes Talent hatte, für die Delegierten und Mitglieder, aus Schulden Eigenkapital zu machen :D

Aber Spaß beiseite, mehr kann man dazu im Moment seriös leider nicht sagen.

Insgesamt stellen sich mir schon einige Fragen und Überlegungen im Zusammenhang mit der GuV des e.V. .
Aber das ist dann nochmal eine andere Baustelle :)


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