Montag ist Delegiertenversammlung (Forum)

harie, Monday, 14.11.2011, 07:43 (vor 4793 Tagen) @ Prophet

Eine Nichtentlastung hätte zunächst keine juristischen Konsequenzen. Dafür müsste man den einzelnen Personen schon individuelles Fehlverhalten nachweisen können. So ein Nachweis ist schwer zu führen und würde ewig dauern. Eine Nichtentlastung durch die Delegierten wäre also eher symbolischer Natur.

In diesem Fall könnte das schon so sein.
Denn den Delegierten ist nun der Sachverhalt bekannt, und daher wäre ein Entlastung gleichbedeutend mit dem Verzicht auf Schadensersatz des Vereins gegenüber dem Vorstand.
Die Folge müsste also sein, dass alle nun anstehenden Entlastungen abgewiesen werden.

Bei den Vorgängerpräsidien wäre die Entlastung ohne Wirkung, da den Delegierten der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht bekannt war, und es könnten vom Verein Regressansprüche gestellt werden.

Ein Verein von der Größe des TSV1860 sollte eine Vermögensschaden-Hapftpflichtversicherung für Führungskräfte(Ähnlich der von GmbH-Geschäftsführern) haben. Diese könnte dann zum Tragen kommen um die Insolvenz des e.V. abzuwenden.
Wenn nicht, dann haften die Vorstände mit ihrem Privatvermögen.

Allein schon deshalb dürften aktuell keine Entlastungen ausgesprochen werden.


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