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Theo Ost formerly known as Theo west
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> Flutlichtanforderungen: > > Die Flutlichtanlage der Stadien der Bundesliga muss eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1.200 Ix (Ecam), die Flutlichtanlage der Stadien der 2. Bundesliga eine Mindestbeleuchtungsstärke von 800 lx (Ecam) aufweisen. Der DFL > e.V. empfiehlt eine mittlere Beleuchtungsstärke von mindestens 1.400 lx (Ecam) in den Stadien der Bundesliga und von mindestens 1.200 lx (Ecam) in den > Stadien der 2. Bundesliga. > [b]Ab der Spielzeit 2016/2017 (1. Juli 2016) muss die Flutlichtanlage der Stadien > der Bundesliga eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1.400 lx (Ecam), die Flutlichtanalage der Stadien der 2. Bundesliga eine Mindestbeleuchtungsstärke > von 1.200 lx (Ecam) aufweisen. > [/b] > > > Interessant zudem ist, dass der Zaun vor der Stehhalle gar nicht so hoch sein müsste. Nicht mal das wird schnell und unbürokratisch umgesetzt. Hatte damals schon vor einigen Jahren Bilder mit den Gitterstäben vor der Stehhalle wo die Rollis sind an die Stadt geschickt. > > Keine Reaktion. Bin für mich zu dem Schuss gekommen, dass alles was bauliche Verbesserungen im > Sechzgerstadion betrifft, es eh blos eine Riesenverarschung von der Stadt und der KGaA ist. > > (6) Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an > tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Abschrankungen zu umwehren, > soweit sie nicht durch Stufengänge oder Rampen mit der tiefer liegenden Fläche verbunden sind. Satz 1 ist nicht anzuwenden: > 1. vor Stufenreihen, wenn die Stufenreihe nicht mehr als 0,50 m über dem > Fußboden der davor liegenden Stufenreihe oder des Versammlungsraumes liegt oder > 2. vor Stufenreihen, wenn die Rückenlehnen der Sitzplätze der davor liegenden Stufenreihe den Fußboden der hinteren Stufenreihe um mindestens > 0,65 m überragen. > (7) Abschrankungen, wie Umwehrungen, Geländer, Wellenbrecher, Zäune, Absperrgitter oder Glaswände, müssen mindestens 1,10 m hoch sein. Umwehrungen und Geländer von Flächen, auf denen mit der Anwesenheit von Kleinkindern zu rechnen ist, sind so zu gestalten, dass ein Überklettern erschwert > wird; der Abstand von Umwehrungs- und Geländerteilen darf in einer Richtung > nicht mehr als 0,12 m betragen. > (8) Vor Sitzplatzreihen genügen Umwehrungen von 0,90 m Höhe; bei mindestens > 0,20 m Brüstungsbreite der Umwehrung genügen 0,80 m; bei mindestens > 0,50 m Brüstungsbreite genügen 0,70 m. Liegt die Stufenreihe nicht mehr als > 1 m über dem Fußboden der davor liegenden Stufenreihe oder des Versammlungsraumes, genügen vor Sitzplatzreihen 0,65 m. > (9) Abschrankungen, wie Umwehrungen, Geländer, Wellenbrecher, Zäune, Absperrgitter oder Glaswände in den für Zuschauer zugänglichen Bereichen müssen so bemessen sein, dass sie dem Druck einer Personengruppe standhalten. > (10) Die Zuschauerplätze müssen vom Innenbereich durch mindestens 2,20 m hohe > Abschrankungen abgetrennt sein. In diesen Abschrankungen sind den Stufengängen zugeordnete, mindestens 1,80 m breite Rettungstore anzuordnen, die > sich im Gefahrenfall leicht zum Innenbereich hin öffnen lassen. Die Rettungstore dürfen nur vom Innenbereich oder von zentralen Stellen aus zu öffnen sein > und müssen in geöffnetem Zustand durch selbsteinrastende Feststeller gesichert werden. > (11) Die Anforderungen nach den Absätzen 5 und 10 gelten nicht, soweit in dem > mit den für öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste, abgestimmten > Sicherheitskonzept nachgewiesen wird, dass abweichende Abschrankungen > oder Blockbildungen unbedenklich sind. > (Quellen: §§ 7, 9 SiRL;
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