"Asyl" heißt einfach mal sowas wie "Zuflucht", und auch im ursprünglichen Art 17 steht nichts von "aber die müssen schon wieder zurück ins Heimatland". Und im Asylverfahrensgesetzgesetz (das war das Gesetz for der faktischen Abschaffung des Asylrechts) war übrigens eine Anerkennung als Asylberechtigter mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis verbunden.
Wahrscheinlich meinst Du Artikel 16 und da stand ja nur "Politisch verfolgte genießen Asylrecht." und da würde ich, ok ist ziemlich unbestimmt, daher kann man das auch anders sehen kein Asylrecht (kein Bleiberecht) mehr sehen wenn die politische Verfolgung z.B. aufgrund eines Umsturzes weg gefallen ist.
Aktuell ist dieser eine Satz ja durch Art. 16a ersetzt worden:
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Durch Gesetz vom 28. Juni 1993 wurde nach dem Artikel 16 folgender Artikel mit Wirkung vom 30. Juni 1993 eingefügt:
"Art. 16a. (1) Politisch verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in allen Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen."
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und da sehe ich auch kein "einmal Asyl beantragt und genehmigt und dann für immer in Deutschland". Das sehe ich auch nicht im alten Asylverfahrensgesetz - siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl182s0946.pdf%27%5D#/switch/tocPane?_ts=1750657931193 - von 1982 in dem z.B. die Aufenthaltsgestattung immer nur für 6 Monate erteilt wird - während des Asylverfahrens. Auch sind Aufenthaltsgenehmigungen, zumindest soweit ich die bei Menschen aus dem nicht EU-Ausland kenne die bei uns arbeiten entweder befristet oder können, bei unbefristet, auch widerrufen werden. Nur bei Staatsangehörigkeit Deutscher kenne ich keinen "Widerruf" von Seiten des Staates.
Wenn ich im alten Asylverfahrensgesetz z.B. § 20 lese, dann war früher sicherlich auch "nicht alles besser" für Asylbewerber.
Hier gibt es aber keine sinnvolle Regelung, und das ist ein wesentlicher Kernpunkt des Problems. Das zu lösen aber sicher nicht unsere Aufgabe (außer mit entsprechendem Wahlverhalten).
"Lösen" können wir (zwei) eh kein Problem auf der Ebene, aber dann brauchen wir auch nicht zu diskutieren und Zuwanderung sowie Asyl ist halt, egal war das immer wieder vermischt, nicht das gleiche.
Das machen aktuell leider quasi alle, inkl. Regierungsvertretern und vor allem der Presse. Deshalb ist es schwierig diese Themen tatsächlich separat zu behandeln. Wenn Kriegsflüchtlinge, politisch Verfolgte, wirtschaftlich gezwungene Auswanderer und beruflich motivierte Einwanderer gleichermaßen als "Migranten" bezeichnet werden, sowohl in der Politik als auch in der Presse, dann kann man das nicht mehr trennen. Ich hab mir das nicht so ausgedacht, ich versuche nur die Realitität zu beschreiben.
Warum muss man etwas "falsches" und die Vermischung ist nun mal falsch selbst übernehmen, nur weil andere oder auch alle anderen, das falsch machen? Wenn Du natürlich der Meinung bist, das ist richtig wenn "vermischt" wird, dann verstehe ich Dein Argument, ansonsten trenne bitte in der Diskussion Asyl von Zuwanderung.
Das bedeutet, dass es in den letzten Jahren & Jahrzehnten Fortschritte gab, die mit dem Erstarken der Faschisten und der Anbiederung der Unionsparteien an diese mit dem Hintern wieder Eingerissen werden. Bestes Beispiel: Das Verhalten der Bundestagspräsidentin beim Thema Pride & CSD.
ok, kann man so sehen, allerdings um bei einem Beispiel aus meiner Firma zu bleiben ist es mir (ok, da mag es andere, auch in meiner Firma geben) ziemlich egal wo sich ein Mensch "einordnet", wie ein Mensch sich kleidet, etc. (hoffentlich war die Beschreibung jetzt richtig) aber ab dem Moment wo ich eine dritte Toilette einbauen muss, finde ich das Thema nicht mehr witzig. Die / meine Kunden die das dann indirekt bezahlen müssen wahrscheinlich auch nicht. Das ist jetzt aber nur ein Beispiel.
Richtig. AWM haben in den letzten Jahrzehnten zurecht an Macht und Bedeutung verloren und sind (bzw. waren) auf dem Weg, tatsächlich die gesellschaftliche Gruppe zu sein, die sie anteilsmäßig darstellen. Und nicht über die Maßen priviligiert zu sein.
Sehe ich jetzt noch nicht mal so, aber ja, kann man so sehen.
Naja, ein bisschen Mitarbeit fordere ich hier schon ein 
Jetzt hab ichs auch verstanden, was Du meinst. "Spezielle Rechte" für Minderheiten sind halt immer problematisch und da ist die Grenze zwischen "Benachteiligung" und "Bevorzugung" bzw. dem, was jemand als "Diskriminierung" bezeichnet und andere als "Gleichbehandlung" halt oftmals in der Praxis schwierig.
Du musst schon aufmerksam lesen, was ich schreibe. Ich habe geschrieben, dass eine fachlich fundierte Antwort nur von den entsprechenden Fachleuten kommen kann, danach habe ich meine emotionenbasierte MEINUNG (sorry, ich dachte, das wäre ersichtlich gewesen) dazu kundgetan. Das war kein konkreter Vorschlag, wie ein Gesetz aussehen soll. Wie diese dann sinnvoll in eine entsprechenden Regelung eingearbeitet werden kann, weiß ich auch nicht. Dafür gibts die Fachleute. Ich kann nur sagen, dass die aktuellen Regelungen und Vorgehensweisen menschenverachtend sind, und ganz sicher nicht im Einklang mit dem ach so hochgehaltenen "christlichen Weltbild", das manche sogar im Vereinsnamen stehen haben, zusammen passt.
ok, also praktisch "eine Lösung hab ich nicht, aber gefühlt würde ich es so machen" und das sollen dann andere, denn ich bin nicht zuständig und auch kein Fachmann im Thema, lösen. Kann man so sehen, ist dann allerdings auch schwierig zu diskutieren wenn es um Gefühle geht.
Warum, nur weil "wir" es nicht schaffen die Entscheidung bzgl. Asyl in einem annehmbaren Zeitraum zu regeln, dann ein Bleiberecht daraus werden soll erschließt sich mir nicht.
Das hängt mit zwei Dingen zusammen: praktischem Denken und vor allem Menschlichkeit. ... aber Du verstehst hoffentlich, was ich mit dieser Beschreibung ausdrücken will.
Ja, verstehe ich, aber sehe ich anders bzw. das "Problem" kann / muss man lösen indem die Asylverfahren schneller gehen. Und da bin ich jetzt bei Dir, das sollen gefälligst "Fachleute" lösen und ja, das löst "alte Fälle" nicht, aber zumindest kommen keine neuen Problemfälle aufgrund zu langer Bearbeitungszeiten dazu.
Und wegen praktischem Denken: da sind wir wieder bei den Sozialsystemen. Wenn jemand arbeiten darf und auch arbeitet, auch wenns nur ein sog. prekärer Job ist, dann kostet er das Sozialsystem nicht (zumindest nicht vor der Rente), sondern er trägt dazu bei. Und die Kinder machen es mglw. schon wieder so viel besser, dass sie auch in der Rente nichts mehr kosten.
Meiner Meinung nach falscher Ansatz, da das die Vermischung "Einwanderung" und "Asyl" noch mehr befeuert wenn Menschen dann Geld in Ihr Heimatland schicken können (was ich absolut verstehe) weil sie in Deutschland arbeiten.
Nachdem ich aber vermutlich an einem ganz anderen Ort bin, als Du, bleibt uns nichts anderes übrig.
Keine Ahnung, ich bin in München. 
Auch schriftlich kann man diskutieren. Ganze philosophische oder auch naturwissenschaftliche Probleme wurden in der Vergangengheit in sehr langen Briefwechseln (ja, lange vor Internet und einfachem, schnellen Reisen) diskutiert und in den meisten Fällen sogar gelöst.
Sehe ich anders bzw. ich diskutiere lieber bei einem schönen Essen mit meinem "Gegenüber". Man kann schneller nachfragen, wird nicht so oft missverstanden und redet (da man eben nicht so schnell missverstanden wird) auch offener über Problemthemen.
Zusätzlicher Vorteil: andere können mitlesen und nehmen aus den verschiedenen Argumenten, die wir hier austauschen vielleicht Erkenntnisgewinne mit.
Da geb ich Dir recht, der einzige Vorteil.