Meldung Bundeskartellamt zu 50+1

Alrik, Monday, 16.06.2025, 10:21 (vor 25 Tagen) @ Kraiburger

Na sauber. Der Absatz "Vereinsprägung und Mitgliederpartizipation" ist aber mal eine deutliche Ohrfeige in Richtung des Rasenballsport-"Vereins". Und natürlich Richtung DFL, die das einfach akzeptiert.
Auch eine schallende Ohrfeige für die DFL ist die Bewertung der Abstimmung, bei der Kind mutmaßlich entgegen seiner Weisung abgestimmt hat. Wer auch immer eine geheime Abstimmung angesetzt hat, hat das mit den demokratischen Grundsätzen nicht verstanden. Wahlen -> geheim. Abstimmungen -> öffentlich, ggf. namentlich.
Ein gewisser Investor wird vermutlich mit der erneut positiven Bewertung der 50+1-Regel auch nicht besonders zufrieden sein.

Ich fürchte diese Passage

Amafan, Monday, 16.06.2025, 10:34 (vor 25 Tagen) @ Alrik

"Nach der neuen Rechtsprechung des EugH erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben – nach aktuellem Stand Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg, die TSG Hoffenheim fällt inzwischen nicht mehr unter die Ausnahme."

Sie bedeutet, dass die gewährten Ausnahmen gestrichen werden müssten, wenn 50+1 rechtssicher erhalten bleiben soll. Bei der wirtschaftlichen und politischen Macht von Konzernen wie Bayer und VW kann ich mir vorstellen, dass die DFL das nicht schafft und stattdessen ihre Mitglieder neu abstimmen lässt mit dem Ziel 50+1 zu schleifen.

Ich fürchte diese Passage

laimerloewe (c), Monday, 16.06.2025, 11:13 (vor 25 Tagen) @ Amafan

das halte ich leider auch für ein ziemlich wahrscheinliches szenario.

Meldung Bundeskartellamt zu 50+1

lustiger_hans, Monday, 16.06.2025, 10:34 (vor 25 Tagen) @ Alrik

Die Dosen dürften also lt diesem Dokument strenggenommen im aktuellen Zustand keine Lizenz für die 1. und 2. BL bekommen. Das wäre die wohl beste Nachricht seit langem.

Ebenso die Kontrollpflicht, dass ein GF die Weisungen des Muttervereins ausführt.

Ich sehe darin aber auch größere Risiken für einen Aufstieg von 60. Wenn die Verträge mit dem Geldverleiher nämlich diese Rechte einschränken, dürfte die DFL evtl. keine Lizenz erteilen....

Meldung Bundeskartellamt zu 50+1

Amafan, Monday, 16.06.2025, 10:39 (vor 25 Tagen) @ lustiger_hans

Richtig. Die Dosen dürften eigentlich nicht existieren. Tun sie aber und das dürfte schwer rückgängig zu machen sein für die DFL. Eher geben sie die 50+1-Regel auf. Ich bin wenig optimistisch.

Die Dosen dürften also lt diesem Dokument strenggenommen im aktuellen Zustand keine Lizenz für die 1. und 2. BL bekommen. Das wäre die wohl beste Nachricht seit langem.

Ebenso die Kontrollpflicht, dass ein GF die Weisungen des Muttervereins ausführt.

Ich sehe darin aber auch größere Risiken für einen Aufstieg von 60. Wenn die Verträge mit dem Geldverleiher nämlich diese Rechte einschränken, dürfte die DFL evtl. keine Lizenz erteilen....

Meldung Bundeskartellamt zu 50+1

Joerg ⌂, Monday, 16.06.2025, 14:36 (vor 25 Tagen) @ Amafan

Bei den Rasenballsportlern ist das leider etwas anders, da betrifft es das Vereinsrecht, ob so eine Satzung und Beitragsgestaltung überhaupt rechtens ist

Der VfL Wolfsburg ist eindeutig Konzerngesteuert (VW) und muss dringend Änderungen schaffen

Bei Chemie Leverkusen liegt der Fall eigentlich noch anders, da es sich um einen 1904 gegründeten Betriebssportverein handelt

Auf jeden Fall ist das jetzige Statement des Kartellamts ein klares Bekenntnis zu 50+1, eben deshalb geht es nur noch um Wettbewerbsgleichheit, d.h. alle müssen nach 50+1 handeln

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