Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. (Forum)

Amafan, Tuesday, 11.02.2020, 11:01 (vor 1508 Tagen)

https://www.heise.de/tp/features/Einschraenkung-von-Buergerrechten-durch-die-Hintertuer-4656807.html

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.

Dürfte teuer werden für Demonstrationsteilnahme und für Fußballfans:

Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen normalen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.

Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt.

Paul, Tuesday, 11.02.2020, 14:17 (vor 1508 Tagen) @ Amafan

Kann man das dann auch absitzen?

Ergibt das Sinn?

Kraiburger, Tuesday, 11.02.2020, 14:26 (vor 1508 Tagen) @ Paul

Ist diese Gebührenordnung für mich denn als Privatperson bindend?

Grundsätzlich ist doch ein Geschäftsvorgang erst dann bindend, wenn ich als Geschäftstreibender meinen Akt des Willens deutlich vollzogen habe, zB durch eine Bestellung im Internet oder dem Kauf eines Artikels im Supermarkt.

Ein Freiheitsentzug gegen meinen Willen entspricht doch genau dem Gegenteil eines gültigen Geschäftsvertrags? Wer ist denn "Geschäftspartner" und Schuldner dieses Vertragsverhältnisses? Aus welchem Zwang heraus habe ich denn überhaupt ein Vertragsverhältnis mit ihm?

Ergibt das Sinn?

harie (ohne R), Tuesday, 11.02.2020, 14:38 (vor 1508 Tagen) @ Kraiburger

Ist diese Gebührenordnung für mich denn als Privatperson bindend?

Grundsätzlich ist doch ein Geschäftsvorgang erst dann bindend, wenn ich als Geschäftstreibender meinen Akt des Willens deutlich vollzogen habe, zB durch eine Bestellung im Internet oder dem Kauf eines Artikels im Supermarkt.

Ein Freiheitsentzug gegen meinen Willen entspricht doch genau dem Gegenteil eines gültigen Geschäftsvertrags? Wer ist denn "Geschäftspartner" und Schuldner dieses Vertragsverhältnisses? Aus welchem Zwang heraus habe ich denn überhaupt ein Vertragsverhältnis mit ihm?

Das ist wie Falschparken. In dem Du eine widerrechtliche Handlung begehst die das Einschreiten der Polizei erfordert hast du Dich bereits mit den möglichen Folgen einverstanden erklärt.

Du bekommst einen Kostenbescheid mit begründeter Auflistung der einzelnen Maßnahmen und kannst dagegen ganz oder in Teilen Widerspruch einlegen. Bei Bedarf wird eben gerichtlich geklärt ob die Maßnahmen im berechneten Umfang tatsächlich nötig waren.

Ergibt das Sinn?

ex-mitglied, Tuesday, 11.02.2020, 14:45 (vor 1508 Tagen) @ Kraiburger

Grundsätzlich ist doch ein Geschäftsvorgang erst dann bindend, wenn ich als Geschäftstreibender meinen Akt des Willens deutlich vollzogen habe, zB durch eine Bestellung im Internet oder dem Kauf eines Artikels im Supermarkt.

Hübsche Idee:
Man bestellt bei amazon eine Personalienfeststellung und kann sich diese dann nach Hause liefern lassen...
oder "Jetzt Polizeiwochen bei lidl: Platzverweis um 20% reduziert, solange der Vorrat reicht!"

:-D :-D :-D

Ergibt das Sinn?

BlueMagic, Tuesday, 11.02.2020, 14:50 (vor 1508 Tagen) @ Kraiburger

Das ist kein privatrechtliches Vertragsverhältnis.
Das ist öffentliches Recht. Der Staat gibt in Form von Gesetzen Regeln vor. Wenn du sie nicht einhältst, wird das sanktioniert.

Wobei für mich schon sehr fraglich ist, ob diese Gebühren so tatsächlich Bestand haben können. Ohne Gerichtsverfahren für u.U. willkürliches Tätigwerden der Exekutive Gebühren in dieser Höhe...
Das klingt von der Höhe her eher nach Sanktionen.

Denke, da wird es noch einige gerichtliche Auseinandersetzungen dazu geben. Würde mich nicht wundern, wenn das irgendwann vor dem BVerfG landet.
Wo sind die Juristen, wie seht ihr das?

Ergibt das Sinn?

Kraiburger, Tuesday, 11.02.2020, 14:56 (vor 1508 Tagen) @ BlueMagic

Das ist kein privatrechtliches Vertragsverhältnis.
Das ist öffentliches Recht. Der Staat gibt in Form von Gesetzen Regeln vor. Wenn du sie nicht einhältst, wird das sanktioniert.

Wobei für mich schon sehr fraglich ist, ob diese Gebühren so tatsächlich Bestand haben können. Ohne Gerichtsverfahren für u.U. willkürliches Tätigwerden der Exekutive Gebühren in dieser Höhe...
Das klingt von der Höhe her eher nach Sanktionen.

Denke, da wird es noch einige gerichtliche Auseinandersetzungen dazu geben. Würde mich nicht wundern, wenn das irgendwann vor dem BVerfG landet.
Wo sind die Juristen, wie seht ihr das?

Genau darum gehts mir ja. Wenn ich falsch parke (wie harie schreibt), dann habe ich eine Verstoß gegen die Verkehrsordnung begangen. Das muss ich aber nicht zwingend tun um einen Platzverweis oder eine ähnliche Repression durch die Polizei im Rahmen einer Demonstration oder eines Fußballspiels unterliege.

Ich will mich ja an Gesetze halten, dennoch werden diese Gesetze gerade in solchen Bereichen, die eine Gebührenrechnung im Nachgang laut Artikel mit sich ziehen, von den ausübenden Kräften willkürlich ausgelegt.

Kann ich mich da nur dagegen wehren, indem ich im Nachgang Einspruch einlege? Auch so ein Einspruch ist zeit- und kostenintensiv oder wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt. Als vernünftiger Mensch verzichte ich also auf die Teilnahme an Demonstrationen, obwohl ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Ob es das ist, was Seehofer will?

Ergibt das Sinn?

nordkurvenasso, Tuesday, 11.02.2020, 15:07 (vor 1508 Tagen) @ Kraiburger

Immerhin ist die Anfahrt kostenfrei (im Gegensatz zum Handwerker).

Ergibt das Sinn?

laimerloewe (c), Tuesday, 11.02.2020, 15:11 (vor 1508 Tagen) @ Kraiburger

und wenn ich einfach so in der ubahn kontrolliert werde? abseits jeder massenveranstaltung?

Ergibt das Sinn?

Schindluderrei @, Tuesday, 11.02.2020, 15:24 (vor 1508 Tagen) @ laimerloewe (c)

und wenn ich einfach so in der ubahn kontrolliert werde? abseits jeder massenveranstaltung?

schön devot verhalten, dann sind die Herrn Schutzmänner auch so nett und berechnen nix.

Schon ein Irrsinn wo wir grade hinsteuern, aber jeder findet es normal

Ergibt das Sinn?

BlueMagic, Tuesday, 11.02.2020, 15:31 (vor 1508 Tagen) @ Schindluderrei

Das glaube ich nicht. Da gibt es genug Juristen, die das nicht normal finden und sich schon auf eine schöne Chance mal vor das BVerfG ziehen zu können, freuen.

Ergibt das Sinn?

laimerloewe (c), Tuesday, 11.02.2020, 15:33 (vor 1508 Tagen) @ BlueMagic

im endeffekt ist das ja ein bißchen so, als ob der u-bahn kontrolleur erst mal eine gebühr für seine kontrolle erhebt und dann erst beginnt zu kontrollieren.

vielleichthat der seehofer einen business plan gemacht und sich ausgerechnet, wie viel kontrollen er durchführen lassen muss, um sound soviel neue beamte zu finanzieren.

Ergibt das Sinn?

BlueMagic, Tuesday, 11.02.2020, 15:39 (vor 1508 Tagen) @ laimerloewe (c)

Das würde wirtschaftlich Sinn machen.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass es ihm darum ging.
Dem geht es darum, die üblichen Verdächtigen bei Demos und Fußballspielen mal schnell ohne großes Gedöns mit saftigen Gebühren überziehen zu können. Nach den ersten Anwendungsfällen werden bestimmt die Klagen folgen.
Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob gegen eine solche Verordnung nicht ein Normenkontrollverfahren möglich ist. Und dafür bräuchte es m. E. keine unmittelbare Betroffenheit eines Klägers. Bin aber kein Jurist. Das ist längst verschüttetes Grundwissen aus grauer Vorzeit, das da noch irgendwo schlummert.
Juristen vor!

Fachsimplerei

Schindluderrei @, Tuesday, 11.02.2020, 15:42 (vor 1508 Tagen) @ BlueMagic

könnte als Norm gegen die Demonstationsfreiheit des GG verstossen, denke bei Rechtsverstößen bei Fussballspielen wirst Pech haben

Fachsimplerei

ex-mitglied, Tuesday, 11.02.2020, 16:08 (vor 1508 Tagen) @ Schindluderrei

vielleicht sollte Herr S. zur effektiveren Abschreckung das Ausschenken von Dujardin oder Lidl-Whiskey in den Strafenkatalog aufnehmen...:-| :-D

Fachsimplerei

Schindluderrei @, Wednesday, 19.02.2020, 13:47 (vor 1500 Tagen) @ ex-mitglied

https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/wer-einen-polizeieinsatz-verursacht-muss-zahlen-1138380202.html


"Vor allem aus den Fanszenen deutscher Fußballvereine gibt es Kritik an den neuen Regelungen. Auch manche Juristen sehen die Regeln kritisch: „Hierbei handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, die per Grundgesetz durch den Staat zu erfüllen sind, die die Polizei sich nun aber privat bezahlen lassen will”, sagt etwa der Berliner Rechtsanwalt Rene Lau, der unter anderem Fußballfans vertritt. In einem Strafverfahren seien diese Regeln akzeptabel, findet er, denn da müsse ein Verurteilter für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

„Aber darauf kommt es hier gar nicht an.” Personen, deren Schuld oder Unschuld zunächst gar nicht in Frage stünden, würden dazu gezwungen, für die Kosten alltäglicher Polizeiarbeit aufzukommen. „Damit handelt die Polizei wie ein Privatunternehmen, das sich seinen Aufwand bezahlen lässt. Das halte ich für höchst problematisch.” Lau rät jedem Betroffenen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch gegen einen Gebührenbescheid einzulegen und notfalls zu klagen.

Das „Bündnis aktiver Fußballfans”, ein vereinsübergreifender Zusammenschluss von Fußballfans in Deutschland, reagierte mit Sarkasmus auf die Gebührenverordnung, die in Fankreisen vor allem als Schikane eines repressiven Staates wahrgenommen wird: eine gebührenbezahlte Heimfahrt durch Polizeibeamte „könnte sich lohnen in Anspruch zu nehmen, wenn man mal wieder eine Waschmaschine irgendwo abholen muss. Klingt für uns günstiger, als ein Auto zu mieten”, schrieb das BAFF auf seiner Facebookseite."

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