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<title>Die Löwen-Bar - Zusammenfassung in der SZ</title>
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<description>Grias God in &quot;Dolly´s Löwen-Bar&quot; für Fans und Freunde des wahren TSV 1860 München!&quot;/&gt;&lt;a href=&quot;&quot;%22%2F%3E%3Ca%20href%3D%22%22</description>
<language>de</language>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>trotzdem bleibt die frage, ob hasan dann zahlt, wenn seine bedingung nicht erfüllt wird.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Natürlich zahlt er, er hat ja keine Alternativen. Er muss sein Investement schützen. Und genau deshalb will er ja diese Klausel drin haben!</p>
<p>Sechzig sitzt da meiner Meinung nach am längeren Hebel!</p>
</blockquote><p>Würdest Du das auch so sehen wenn Du einen Darlehensvetrag vorliegen hast der mit 50+1 Konform geht, die Satzung einhält und Du unterschreibst den dann nicht weil &quot;möchte ich nicht unterschreiben da mir die Klauseln nicht gefallen&quot;, dann, aus welchen Gründen auch immer (evtl. auch nur &quot;hab übersehen, das es wirklich so schnell gehen muss&quot;) der Geschäftsführer der KgaA Insolvenz anmeldet und danach dann ein Anwalt (an Deine Privatadresse) ein Schreiben bzgl. Schadensersatz schickt bei dem Du weißt, dass Dein komplettes Privatvermögen drauf geht wenn ein Gericht das ähnlich sieht?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 15 Nov 2024 08:16:01 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>trotzdem bleibt die frage, ob hasan dann zahlt, wenn seine bedingung nicht erfüllt wird.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Der Hiltmair wird dem Hasan egal sein. Und bei der anderen und weitaus entscheidenderen Bedingung hat der VR wohl keinen Einfluss. Dann einigt man sich halt auf einen anderen Strohmann und gut ist.  Die KGaA gehört in Zukunft eh de facto dem Hasan. Was soll man da noch groß rumturnen. Das Präsidium hat mit dem Einverständnis zu den Bedingungen ja gleichzeitig auch die Zustimmungsklausel und Kontrollfunktion des VR aus der eigenen Satzung ad absurdum geführt. Danke dafür. Das nenne ich mal Satzungsänderung 2.0.</p>
</blockquote><p>Also, wenn ich dich da richtig verstehe, har das Präsidium, weil es darauf gedrängt hat, dass Hiltmair nur vorbehaltlich der Zustimmung des VR in den Vertrag aufgenommen hat, die Satzung ad absurdum geführt?<br />
Komische Logik - ich finde das Präsidium hat damit die Rechte des eVs gestärkt</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492617</link>
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<pubDate>Fri, 15 Nov 2024 05:29:23 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Observer</dc:creator>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vermutlich weil sie wissen, dass Hasan dennoch unberechenbar ist!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 15:55:10 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Kraiburger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Findest Du?</p>
<p>Ich bin da schon der Meinung, dass da eine Zustimmung des Beirats vorausgesetzt werden muss und da Nicolai Walch Mitglied beider Gremien ist, sollte er als VR wissen, ob er als Beirat zugestimmt hatte.</p>
<p>Ist dies nicht der Fall, wurde ein Weg eingeschlagen, der der Satzung widerspricht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ich kann mich erinnern, dass bei der Bestellung vom MNP, der Verwaltungsrat mehrere Kandidaten gecastet<br />
hat.<br />
Es kann also als geübte Praxis angesehen werden, dass der VR vor dem Beiratsbeschluss die Zustimmung erteilf<br />
hat.<br />
Jetzt sich auf irgendwelche Prozesse zu berufen ist billig !</p>
</blockquote><p>Den Zusammenhang verstehe ich nicht: <br />
Nur weil der VR sich mit Kandidaten trifft und austauscht, erteilt er doch nicht automatisch seine Zustimmung.</p>
<p>Oder hab ich Dich da einfach nur falsch verstanden?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 13:56:01 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Busfahra_</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ich sehe das eigentlich auch so. aber dann frag ich mich einfach, warum sie sich das haben aufdrücken lassen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 12:31:31 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>laimerloewe (c)</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>trotzdem bleibt die frage, ob hasan dann zahlt, wenn seine bedingung nicht erfüllt wird.</p>
</blockquote><p>Natürlich zahlt er, er hat ja keine Alternativen. Er muss sein Investement schützen. Und genau deshalb will er ja diese Klausel drin haben!</p>
<p>Sechzig sitzt da meiner Meinung nach am längeren Hebel!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 11:51:43 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Kraiburger</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>trotzdem bleibt die frage, ob hasan dann zahlt, wenn seine bedingung nicht erfüllt wird.</p>
</blockquote><p>Der Hiltmair wird dem Hasan egal sein. Und bei der anderen und weitaus entscheidenderen Bedingung hat der VR wohl keinen Einfluss. Dann einigt man sich halt auf einen anderen Strohmann und gut ist.  Die KGaA gehört in Zukunft eh de facto dem Hasan. Was soll man da noch groß rumturnen. Das Präsidium hat mit dem Einverständnis zu den Bedingungen ja gleichzeitig auch die Zustimmungsklausel und Kontrollfunktion des VR aus der eigenen Satzung ad absurdum geführt. Danke dafür. Das nenne ich mal Satzungsänderung 2.0.</p>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 11:50:17 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>friedhofstribüne</dc:creator>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>trotzdem bleibt die frage, ob hasan dann zahlt, wenn seine bedingung nicht erfüllt wird.</p>
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<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492609</link>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 11:26:05 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>laimerloewe (c)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>DAS ist glaube ich genau der Knackpunkt zwischen uns beiden. Mein Verständnis ist, dass die Besetzung des GF integraler Bestandteil des Vertrages ist. Damit würde eine Nichtbestellung den Vertrag sehr wohl ungültig machen. Das wiederum würde die positive Fortführungsprognose stören.</em></p>
<p><br />
Ich denke nicht, dass die Besetzung des GF den restlichen Vertrag berührt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492608</link>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 11:22:05 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Heidelberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>1. den Vertrag &quot;unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers&quot; unterschreiben. -&gt; Anscheinend &quot;falsch&quot; lt. Dir und dem Verwaltungsrat</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
In ALLEN Konstellationen, in denen ich bisher solche Vorbehalte gesehen habe, war die Zustimmung im Grunde eher eine Formalität bzw quasi schon im Vorfeld abgeklärt oder zumindest absolut klar. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>ok, dann sind wir komplett anders unterwegs. Bisher war es bei mir nur immer ein gewisser Zeitdruck der zu solchen Klauseln in Verträgen geführt hat bzw. ein &quot;ich möchte jetzt nicht Monate warten in denen dann aus anderen Gründen der Deal platzt, daher jetzt unterschreiben und Vorbehalt der Zustimmung rein&quot; (dann ist nur noch eine Baustelle bzgl. Zustimmung) und glaube mir, zumindest das Kartellamt winkt so gar nichts durch und ja, Du kannst vorher mal unverbindlich anfragen, aber meistens heist es da dann &quot;offiziellen Weg einhalten, Antrag stellen und Bescheid bezahlten - auch wenn negativ&quot;.</p>
</blockquote><p>Ok, Zustimmung einer Behörde ist tatsächlich was anderes. Klassisch kenne ich eher: Man ist sich im Grunde auch mit dem Gremium schon einig, dass das so passt, der Wortlaut muss aber noch formal durch, aber jeder weiß, dass eh alle zustimmen, aber halt erst in der Sitzung in 2 Monaten. Ansonsten rauscht man ganz schnell mal wegen Kompetenzüberschreitungen mit jemandem zusammen.</p>
<blockquote><blockquote><p>Dieser Fall liegt anders: Eine Ablehnung war im Rahmen des (sehr) Möglichen. Derweilen ergeben sich aber aus dem Vertrag bereits die ersten Folgen, bevor er überhaupt so richtig gültig ist.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Welche Folgen hat denn eine Ablehnung des Geschäftsführers durch den Verwaltungsrat? Meiner Meinung nach keine, zumindest ist im Vertrag ja explizit geregelt, dass der Kandidat auf den sich die Gesellschafter &quot;geeinigt&quot; haben noch durch den Verwaltungsrat genehmigt oder abgelehnt werden muss. Daher ist die Ablehnung auch kein Kündigungsgrund für den gesamten Vertrag.</p>
</blockquote><p>Hierzu müssten wir den Vertrag im Wortlaut kennen. Soweit mein Verständnis: Die Bestellung des GF ist Bestandteil des Vertrages und der Vertrag ist ohne hinfällig. Damit auch die Finanzierung, damit auch die positive Fortführungsprognose. Damit handelt es sich eben mitnichten um eine Formalie. Soweit das anders ist, mag uns der VR das bitte auch so darstellen.</p>
<blockquote><blockquote><p>Das führt nun dazu, dass man die Freiheit des Entscheidungsgremiums einschränkt oder es zumindest versucht. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Es führt halt dazu, dass der Verwaltungsrat auch mal &quot;entscheiden&quot; (da gehört auch Verantwortung zu übernehmen mit dazu) und eben nicht &quot;durchwinken&quot; oder &quot;blockieren&quot;.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Damit entstehen 3 Varianten:</p>
<p>- Zustimmung, um Probleme aus der Ungültigkeit des Vertrages zu vermeiden. Das Gremium ist jetzt erfolgreich umgangen und kann ab sofort ignoriert werden; man würde sich also selber abschaffen</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Der Vertrag wird nicht ungültig sondern nur der Geschäftsführer darf nicht bestellt werden. Der Vertrag an sich bleibt gültig.</p>
</blockquote><p>DAS ist glaube ich genau der Knackpunkt zwischen uns beiden. Mein Verständnis ist, dass die Besetzung des GF integraler Bestandteil des Vertrages ist. Damit würde eine Nichtbestellung den Vertrag sehr wohl ungültig machen. Das wiederum würde die positive Fortführungsprognose stören.</p>
<p><br />
Und genau da besteht aus meiner Sicht auch der Aufklärungsbedarf von VR und Präsidium gegenüber den Mitgliedern. Sich nur an einer (austauschbaren) Personalie aufzuhängen, wäre Eitelkeit von HI, bei denen halt dann der neuste Erpressungsversuch schiefgegangen wäre (Heul leise Hasan). Sich an der Finanzierungsfrage aufzuhängen ist schon eine ganz andere Hausnummer.</p>
<p>Dazu passt das Schreiben der KGaA. Frei nach Habeck: Die drohen nicht, die kündigen nur schwerwiegende negative Konsequenzen an.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492605</link>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 09:37:48 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>lustiger_hans</dc:creator>
</item>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>1. den Vertrag &quot;unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers&quot; unterschreiben. -&gt; Anscheinend &quot;falsch&quot; lt. Dir und dem Verwaltungsrat</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
In ALLEN Konstellationen, in denen ich bisher solche Vorbehalte gesehen habe, war die Zustimmung im Grunde eher eine Formalität bzw quasi schon im Vorfeld abgeklärt oder zumindest absolut klar. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>ok, dann sind wir komplett anders unterwegs. Bisher war es bei mir nur immer ein gewisser Zeitdruck der zu solchen Klauseln in Verträgen geführt hat bzw. ein &quot;ich möchte jetzt nicht Monate warten in denen dann aus anderen Gründen der Deal platzt, daher jetzt unterschreiben und Vorbehalt der Zustimmung rein&quot; (dann ist nur noch eine Baustelle bzgl. Zustimmung) und glaube mir, zumindest das Kartellamt winkt so gar nichts durch und ja, Du kannst vorher mal unverbindlich anfragen, aber meistens heist es da dann &quot;offiziellen Weg einhalten, Antrag stellen und Bescheid bezahlten - auch wenn negativ&quot;.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Dieser Fall liegt anders: Eine Ablehnung war im Rahmen des (sehr) Möglichen. Derweilen ergeben sich aber aus dem Vertrag bereits die ersten Folgen, bevor er überhaupt so richtig gültig ist.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Welche Folgen hat denn eine Ablehnung des Geschäftsführers durch den Verwaltungsrat? Meiner Meinung nach keine, zumindest ist im Vertrag ja explizit geregelt, dass der Kandidat auf den sich die Gesellschafter &quot;geeinigt&quot; haben noch durch den Verwaltungsrat genehmigt oder abgelehnt werden muss. Daher ist die Ablehnung auch kein Kündigungsgrund für den gesamten Vertrag.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Das führt nun dazu, dass man die Freiheit des Entscheidungsgremiums einschränkt oder es zumindest versucht. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Es führt halt dazu, dass der Verwaltungsrat auch mal &quot;entscheiden&quot; (da gehört auch Verantwortung zu übernehmen mit dazu) und eben nicht &quot;durchwinken&quot; oder &quot;blockieren&quot;.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Damit entstehen 3 Varianten:</p>
<p>- Zustimmung, um Probleme aus der Ungültigkeit des Vertrages zu vermeiden. Das Gremium ist jetzt erfolgreich umgangen und kann ab sofort ignoriert werden; man würde sich also selber abschaffen</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Der Vertrag wird nicht ungültig sondern nur der Geschäftsführer darf nicht bestellt werden. Der Vertrag an sich bleibt gültig.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>- Ablehnung: Alle negativen Konsequenzen aus dem abgelehnten Vertrag werden nun dem Gremium angelastet, obwohl es wer anderes versemmelt hat.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Der Vertrag wird nicht ungültig sondern nur der Geschäftsführer darf nicht bestellt werden. Der Vertrag an sich bleibt gültig. Aber ja, wenn der Gesellschafter HI dann sauer ist (was ich verstehen würde), ja, dann ist dafür der Verwaltungsrat verantwortlich und ja, das ist dann halt so. </p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>- Vertrag nicht zur Abstimmung stellen: Da die Grundannahme des Vertrages (das Gremium stimmt eh zu) nicht richtig ist, stimmt man nicht darüber ab. Der Vertrag ist dadurch nicht gültig, das Problem ist aber an die dafür Verantwortlichen zurücküberwiesen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Über den Vertrag hat der Verwaltungsrat nicht &quot;abzustimmen&quot;, da kann er, das ist aber unabhängig von einer Entscheidung (da hat der Verwaltungsrat abzustimmen) über einen Geschäftsführer, intern monieren &quot;das nicht gut&quot;, aber die Gültigkeit des Vertrages behindert ein solches &quot;wir (der Verwaltungsrat) finden den Vertrag so nicht gut&quot; nicht, der ist gültig. Ein &quot;wir finden den Vertrag nicht gut, der gilt jetzt nicht und wieder neu verhandeln&quot; gibt weder die Satzung her noch irgend ein Gesetz. Die Vertreter des e.V. sind lt. BGB halt das Präsidium und nicht der Verwaltungsrat, daher ist der Vertrag erst mal gültig. Wenn der Verwaltungsrat dann die Mitglieder (z.B. in einer Mitgliederversammlung) darüber informiert, dass sie der Meinung sind, das das Präsidium da keinen guten Job macht, dann ist das auch ok, aber an der Gültigkeit des Vertrages ändert das nichts.</p>
</blockquote><p>Volle Zustimmung und das der VR das ganze in die Öffentlichkeit zieht, mit dem Argument, das Präsidium spricht nicht mit uns, ist kindisch und unprofessionell</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492604</link>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 08:47:11 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Observer</dc:creator>
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<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>1. den Vertrag &quot;unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers&quot; unterschreiben. -&gt; Anscheinend &quot;falsch&quot; lt. Dir und dem Verwaltungsrat</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
In ALLEN Konstellationen, in denen ich bisher solche Vorbehalte gesehen habe, war die Zustimmung im Grunde eher eine Formalität bzw quasi schon im Vorfeld abgeklärt oder zumindest absolut klar. </p>
</blockquote><p>
ok, dann sind wir komplett anders unterwegs. Bisher war es bei mir nur immer ein gewisser Zeitdruck der zu solchen Klauseln in Verträgen geführt hat bzw. ein &quot;ich möchte jetzt nicht Monate warten in denen dann aus anderen Gründen der Deal platzt, daher jetzt unterschreiben und Vorbehalt der Zustimmung rein&quot; (dann ist nur noch eine Baustelle bzgl. Zustimmung) und glaube mir, zumindest das Kartellamt winkt so gar nichts durch und ja, Du kannst vorher mal unverbindlich anfragen, aber meistens heist es da dann &quot;offiziellen Weg einhalten, Antrag stellen und Bescheid bezahlten - auch wenn negativ&quot;.</p>
<blockquote><p>Dieser Fall liegt anders: Eine Ablehnung war im Rahmen des (sehr) Möglichen. Derweilen ergeben sich aber aus dem Vertrag bereits die ersten Folgen, bevor er überhaupt so richtig gültig ist.</p>
</blockquote><p>
Welche Folgen hat denn eine Ablehnung des Geschäftsführers durch den Verwaltungsrat? Meiner Meinung nach keine, zumindest ist im Vertrag ja explizit geregelt, dass der Kandidat auf den sich die Gesellschafter &quot;geeinigt&quot; haben noch durch den Verwaltungsrat genehmigt oder abgelehnt werden muss. Daher ist die Ablehnung auch kein Kündigungsgrund für den gesamten Vertrag.</p>
<blockquote><p>Das führt nun dazu, dass man die Freiheit des Entscheidungsgremiums einschränkt oder es zumindest versucht. </p>
</blockquote><p>
Es führt halt dazu, dass der Verwaltungsrat auch mal &quot;entscheiden&quot; (da gehört auch Verantwortung zu übernehmen mit dazu) und eben nicht &quot;durchwinken&quot; oder &quot;blockieren&quot;.</p>
<blockquote><p>Damit entstehen 3 Varianten:</p>
<p>- Zustimmung, um Probleme aus der Ungültigkeit des Vertrages zu vermeiden. Das Gremium ist jetzt erfolgreich umgangen und kann ab sofort ignoriert werden; man würde sich also selber abschaffen</p>
</blockquote><p>
Der Vertrag wird nicht ungültig sondern nur der Geschäftsführer darf nicht bestellt werden. Der Vertrag an sich bleibt gültig.</p>
<blockquote><p>- Ablehnung: Alle negativen Konsequenzen aus dem abgelehnten Vertrag werden nun dem Gremium angelastet, obwohl es wer anderes versemmelt hat.</p>
</blockquote><p>
Der Vertrag wird nicht ungültig sondern nur der Geschäftsführer darf nicht bestellt werden. Der Vertrag an sich bleibt gültig. Aber ja, wenn der Gesellschafter HI dann sauer ist (was ich verstehen würde), ja, dann ist dafür der Verwaltungsrat verantwortlich und ja, das ist dann halt so. </p>
<blockquote><p>- Vertrag nicht zur Abstimmung stellen: Da die Grundannahme des Vertrages (das Gremium stimmt eh zu) nicht richtig ist, stimmt man nicht darüber ab. Der Vertrag ist dadurch nicht gültig, das Problem ist aber an die dafür Verantwortlichen zurücküberwiesen.</p>
</blockquote><p>
Über den Vertrag hat der Verwaltungsrat nicht &quot;abzustimmen&quot;, da kann er, das ist aber unabhängig von einer Entscheidung (da hat der Verwaltungsrat abzustimmen) über einen Geschäftsführer, intern monieren &quot;das nicht gut&quot;, aber die Gültigkeit des Vertrages behindert ein solches &quot;wir (der Verwaltungsrat) finden den Vertrag so nicht gut&quot; nicht, der ist gültig. Ein &quot;wir finden den Vertrag nicht gut, der gilt jetzt nicht und wieder neu verhandeln&quot; gibt weder die Satzung her noch irgend ein Gesetz. Die Vertreter des e.V. sind lt. BGB halt das Präsidium und nicht der Verwaltungsrat, daher ist der Vertrag erst mal gültig. Wenn der Verwaltungsrat dann die Mitglieder (z.B. in einer Mitgliederversammlung) darüber informiert, dass sie der Meinung sind, das das Präsidium da keinen guten Job macht, dann ist das auch ok, aber an der Gültigkeit des Vertrages ändert das nichts.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492603</link>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 08:38:39 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn</strong> das alles so gelaufen ist, wie von Dir skizziert, komme ich zur selben Schlussfolgerung. Dann ist eine Zustimmung quasi unmöglich, um sich nicht selber überflüssig zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492598</link>
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<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 08:04:32 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Heidelberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
1. den Vertrag &quot;unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers&quot; unterschreiben. -&gt; Anscheinend &quot;falsch&quot; lt. Dir und dem Verwaltungsrat</p>
</blockquote><p><br />
In ALLEN Konstellationen, in denen ich bisher solche Vorbehalte gesehen habe, war die Zustimmung im Grunde eher eine Formalität bzw quasi schon im Vorfeld abgeklärt oder zumindest absolut klar. </p>
<p>Dieser Fall liegt anders: Eine Ablehnung war im Rahmen des (sehr) Möglichen. Derweilen ergeben sich aber aus dem Vertrag bereits die ersten Folgen, bevor er überhaupt so richtig gültig ist.</p>
<p>Das führt nun dazu, dass man die Freiheit des Entscheidungsgremiums einschränkt oder es zumindest versucht. </p>
<p>Damit entstehen 3 Varianten:</p>
<p>- Zustimmung, um Probleme aus der Ungültigkeit des Vertrages zu vermeiden. Das Gremium ist jetzt erfolgreich umgangen und kann ab sofort ignoriert werden; man würde sich also selber abschaffen</p>
<p>- Ablehnung: Alle negativen Konsequenzen aus dem abgelehnten Vertrag werden nun dem Gremium angelastet, obwohl es wer anderes versemmelt hat.</p>
<p>- Vertrag nicht zur Abstimmung stellen: Da die Grundannahme des Vertrages (das Gremium stimmt eh zu) nicht richtig ist, stimmt man nicht darüber ab. Der Vertrag ist dadurch nicht gültig, das Problem ist aber an die dafür Verantwortlichen zurücküberwiesen.</p>
<p>In der vorliegenden Situation kommen für mich nur 2 und 3 in Frage, um sich als Gremium nicht lächerlich zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492597</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492597</guid>
<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 07:30:13 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>lustiger_hans</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es heißt hier &quot;vorher&quot;. Damit kann man zwar der MV eine bereits unterschriftsreife Vereinbarung vorlegen, jedoch diese noch nicht unterschreiben. Die MV kann diesen ablehnen oder in Anträgen Änderungen verlangen (da würde es dann ziemlich kompliziert).</p>
<p>Da auch eine Ablehnung möglich ist, sollte auch ein halbwegs vernunftsbegabtes Präsidium den Vertrag im Außenverhältnis nicht unterschreiben, da hier ansonsten massive persönliche Haftungsrisiken drohen dürften.</p>
</blockquote><p>Oder halt unter &quot;Vorbehalt der Zustimmung&quot;, das ist weder unüblich noch anderweitig problematisch.</p>
<blockquote><p>In diesem Fall gab es ja durchaus die Frage, ob es zumindest einen weiteren Kandidaten gäbe. Dann wäre hier schon eine Entscheidung zwischen verschiedenen Kandidaten möglich, ggf. im Wege der Ablehnung eines der Kandidaten. Hier geht es nicht darum, sich zwischen den Gesellschaftern zu besprechen &quot;XY wäre ein guter Kandidat&quot; und dann den VR zu fragen, ob das Präsidium dem zustimmt. Hier wurde ein Vertrag abgeschlossen und dann der VR gefragt, ob das so ok ist. &quot;Aufschiebende Bedingung&quot; im Vertrag hin oder her, diese ist für mich nur dann eine Option, wenn es eine reine Formalie ist. Das ist in diesem Fall aber nicht so.</p>
</blockquote><p>Die Unterschrift auf dem / einem Vertrag mit einer &quot;Aufschiebenden Bedingung&quot; bzw. &quot;unter Verbehalt der Zustimmung durch die Verwaltungsrat&quot; ist eben keine &quot;reine Formalie&quot; sondern dadurch wird der / ein Vertrag erst unterschreibbar ohne gegen die Satzung (die eine Zustimmung des Verwaltungsrates fordert) zu verstoßen.</p>
<p>Nehmen wir mal die Option für das Präsidium:</p>
<p>1. den Vertrag &quot;unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers&quot; unterschreiben. -&gt; Anscheinend &quot;falsch&quot; lt. Dir und dem Verwaltungsrat</p>
<p>2. den Vertrag nicht unterschreiben weil verhandeln nicht mehr möglich und so (wie der Verwaltungsrat jetzt nachträglich moniert) nicht unterschreibbar. -&gt; was kommt dann?</p>
<p>2a. HI lenkt ein und akzeptiert alle Änderungen im Vertrag und einen anderen Geschäftsführer und zahlt einfach noch mal so weil er einsieht, dass er mit den Etaterhöhungen ja selbst Schuld ist an &quot;zu wenig Geld&quot; -&gt; wie wahrscheinlich ist das?</p>
<p>2b. HI lenkt nicht ein und übersieht bzw. denkt sich &quot;die melden doch keine Insolvenz an, da hab ich noch Zeit&quot; das Thema Insolvenz und fordert das Präsidium noch mal auf mit &quot;Hier ist der Darlehensvertrag, ich würde zahlen, aber Eure Unterschrift fehlt noch.&quot;. Das Präsidium unterschreibt nicht, siehe 2. -&gt; der Geschäftsführer der KgaA meldet Insolvenz an</p>
<p>Jetzt möchte ich bei 2b den Verwaltungsrat hören. Die sagen dann bestimmt, genau so haben wir das vom Präsidium erwartet, sehr gut, volle Rückendeckung. Oder ist es nicht doch wahrscheinlicher, dass neben den Fans, einigen Mitgliedern und der Presse nicht auch der Verwaltungsrat in diesem Fall (2b) das Präsidium kritisieren würde. Dazu kommt noch ein &quot;netter&quot; Brief von den Anwälten von HI an jedes Präsidiumsmitglied privat nach Hause in dem der Schadensersatz für eine Insolvenz - die nicht entstanden wäre wenn das Präsidium den Darlehensvertrag unterschrieben hätte - eingefordert wird. Übrigens von jedem Präsidiumsmitglied in voller Höhe, wobei das bei den Summen schon fast egal ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492596</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492596</guid>
<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 22:37:31 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Findest Du?</p>
<p>Ich bin da schon der Meinung, dass da eine Zustimmung des Beirats vorausgesetzt werden muss und da Nicolai Walch Mitglied beider Gremien ist, sollte er als VR wissen, ob er als Beirat zugestimmt hatte.</p>
<p>Ist dies nicht der Fall, wurde ein Weg eingeschlagen, der der Satzung widerspricht.</p>
</blockquote><p>Ich kann mich erinnern, dass bei der Bestellung vom MNP, der Verwaltungsrat mehrere Kandidaten gecastet<br />
hat.<br />
Es kann also als geübte Praxis angesehen werden, dass der VR vor dem Beiratsbeschluss die Zustimmung erteilf<br />
hat.<br />
Jetzt sich auf irgendwelche Prozesse zu berufen ist billig !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492592</link>
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<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 17:01:44 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Insider</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Findest Du?</p>
<p>Ich bin da schon der Meinung, dass da eine Zustimmung des Beirats vorausgesetzt werden muss und da Nicolai Walch Mitglied beider Gremien ist, sollte er als VR wissen, ob er als Beirat zugestimmt hatte.</p>
<p>Ist dies nicht der Fall, wurde ein Weg eingeschlagen, der der Satzung widerspricht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492584</link>
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<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 15:17:56 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Heidelberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mittlerweile gibt's ja durch das 11Freunde-Interview mit Sascha Königsberg eine Präzisierung er zu Grunde liegenden Umstände.</p>
<p>Sascha wird darin folgendermaßen zitiert:<br />
&quot;<em>In dem zwischen Präsidium und HAM abgeschlossenen Vertrag ist geregelt, dass Anton Hiltmair vom Beirat bereits zum Geschäftsführer bestellt worden ist, vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrates. Diese Klausel fingiert einen Beiratsbeschluss, der nie gefasst wurde.</em></p>
</blockquote><p>Das ist doch Haarspalterei - der Verwaltungsrat muss zustimmen</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 13:31:26 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Observer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile gibt's ja durch das 11Freunde-Interview mit Sascha Königsberg eine Präzisierung er zu Grunde liegenden Umstände.</p>
<p>Sascha wird darin folgendermaßen zitiert:<br />
&quot;<em>In dem zwischen Präsidium und HAM abgeschlossenen Vertrag ist geregelt, dass Anton Hiltmair vom Beirat bereits zum Geschäftsführer bestellt worden ist, vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrates. Diese Klausel fingiert einen Beiratsbeschluss, der nie gefasst wurde.</em></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 13:26:29 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Busfahra_</dc:creator>
</item>
<item>
<title>11Freunde-Interview mit Sascha Königsberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zusammenfassung auf sechzger.de:</p>
<p><a href="https://sechzger.de/friss-oder-stirb-sascha-koenigsberg-im-11freunde-interview-zum-darlehensvertrag/">https://sechzger.de/friss-oder-stirb-sascha-koenigsberg-im-11freunde-interview-zum-darlehensvertrag/</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492581</link>
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<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 11:48:46 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Heidelberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>11Freunde-Interview mit Sascha Königsberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><a href="https://www.11freunde.de/3-liga/1860-muenchen-verwaltungsrat-sascha-koenigsberg-ueber-den-juengsten-streit-eine-friss-oder-stirb-situation-a-37c38bf7-da42-4e64-8749-5cec9551ac65">11freunde.de</a></p>
</blockquote><p>Bezahlschranke. <img src="https://loewen-bar.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Ich interessiere mich doch nicht für Fußball. Darum habe ich auch keine zig Abonnements.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492580</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492580</guid>
<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 10:46:12 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>friedhofstribüne</dc:creator>
</item>
<item>
<title>11Freunde-Interview mit Sascha Königsberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.11freunde.de/3-liga/1860-muenchen-verwaltungsrat-sascha-koenigsberg-ueber-den-juengsten-streit-eine-friss-oder-stirb-situation-a-37c38bf7-da42-4e64-8749-5cec9551ac65">11freunde.de</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492578</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492578</guid>
<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 09:07:50 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Busfahra_</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Vertrag ist unabhängig einer Zustimmung des Verwaltungsrates gültig. Aber noch mal zu Deiner &quot;Vorstellung wie es laufen soll&quot;. Heißt das, das ein Verkauf von Anteilen an wen auch immer (da muss auch die Mitgliederversammlung zustimmen) nur so erfolgen darf, dass vor dem Verkauf die Mitgliederversammlung <br />
1. beim Vertrag mit verhandelt. Also die Konditionen aber auch den Wortlaut des Vertrages abstimmt bzw. &quot;mitschnabelt&quot;?<br />
2. die Mitgliederversammlung erst zustimmt und dann darf das Präsidium den Vertrag erst unterschreiben.<br />
Das ist extrem unrealistisch bzw. praxisfremd. Analog zu einer Zustimmung, z.B. des Kartellamtes aber auch anderer Ämter (falls erforderlich) werden Verträge sehr oft (ok, es gibt Ausnahmen wenn man wirklich viel Zeit hat) unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des jeweiligen Amtes, geschlossen. Da ist dann auch kein Amt &quot;angepisst&quot; bzw. dann entscheidet das Amt halt. Wichtig ist nur, dass eben der Passus im Vertrag, der genehmigungspflichtig ist, nicht vor einer Genehmigung umgesetzt wird. In unserem Fall wäre das, wenn das Präsidium, was es übrigens auch tun könnte - nicht umsonst steht in der Satzung &quot;im Innenverhältnis&quot; bei der Genehmigung - den Geschäftsführer über einen Beiratsbeschluss und darauf folgende Bestellung bereits im Handelsregister eingetragen hätte.</p>
</blockquote><p><br />
Es heißt hier &quot;vorher&quot;. Damit kann man zwar der MV eine bereits unterschriftsreife Vereinbarung vorlegen, jedoch diese noch nicht unterschreiben. Die MV kann diesen ablehnen oder in Anträgen Änderungen verlangen (da würde es dann ziemlich kompliziert).</p>
<p>Da auch eine Ablehnung möglich ist, sollte auch ein halbwegs vernunftsbegabtes Präsidium den Vertrag im Außenverhältnis nicht unterschreiben, da hier ansonsten massive persönliche Haftungsrisiken drohen dürften.</p>
<p><br />
 </p>
<blockquote><blockquote><p>Eine Vorstellung eines GF-Kandidaten ist aber davon nochmal unabhängig zu betrachten. Wenn sich jetzt also VOR einer möglichen Bestellung ein Kandidat beim VR vorstellt, damit dieser die entsprechende, von der Satzung vorgesehene, Entscheidung für das Präsidium trifft, muss der VR hier auch einen separaten Vorgang durchführen. Da ist dann das Ergebnis halt offen, insbesondere, wenn evtl. mehrere Kandidaten zur Wahl stünden.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Der Verwaltungsrat hat nicht zwischen verschiedenen Kandidaten zu entscheiden, sondern nur ob der Kandidat auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben &quot;ok&quot; (für den Verwaltungsrat) ist.</p>
</blockquote><p><br />
In diesem Fall gab es ja durchaus die Frage, ob es zumindest einen weiteren Kandidaten gäbe. Dann wäre hier schon eine Entscheidung zwischen verschiedenen Kandidaten möglich, ggf. im Wege der Ablehnung eines der Kandidaten. Hier geht es nicht darum, sich zwischen den Gesellschaftern zu besprechen &quot;XY wäre ein guter Kandidat&quot; und dann den VR zu fragen, ob das Präsidium dem zustimmt. Hier wurde ein Vertrag abgeschlossen und dann der VR gefragt, ob das so ok ist. &quot;Aufschiebende Bedingung&quot; im Vertrag hin oder her, diese ist für mich nur dann eine Option, wenn es eine reine Formalie ist. Das ist in diesem Fall aber nicht so.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492577</link>
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<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 06:30:14 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>lustiger_hans</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der VR will nicht &quot;mitschnabeln&quot;. Er hat eine ganz klar definierte Aufgabe.</p>
<p>Und damit ist auch das von dir oben beschriebene Vorgehen grundfalsch. Die Gesellschafter haben sich formal erst zu einigen, NACHDEM das Präsidium beim VR war und sich eine Zustimmung geholt hat. </p>
</blockquote><p>
Sehe ich anders und ist auch in unserer Satzung anders geregelt.</p>
<blockquote><blockquote><p>Vor allem, wenn der Beirat einen Beschluss fasst, dann müsste der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Verwaltungsrates abgeschlossen werden. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Halte ich eben für falsch. Erst VR-Zustimmung, dann Beschluss. Eine Aufschiebende Bedingung ist ein Affront gegen den VR.</p>
</blockquote><p>1. Das Präsidium einigt sich mit dem anderen Gesellschafter auf einen Geschäftsführer. Ist geschehen, halt nicht nur &quot;einfach so&quot;, sondern mit Vertrag.<br />
2. Das Präsidium fragt den Verwaltungsrat ob die Personalie (auf die sich die Gesellschafter geeinigt haben) die Zustimmung des Verwaltungsrates hat. Dies ist geregelt in unserer Satzung in Punkt 11.3.6 Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen bei:<br />
...<br />
c) Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen;<br />
...<br />
3. Der Beirat (bzw. die Mitglieder des Beirates die der e.V. stellt) macht das, was Präsidium in 1. ausgehandelt hat und der Verwaltungsrat in 2. genehmigt hat. Aktuell fehlt die Genehmigung aus 2.<br />
4. Der Geschäftsführer wird im Handelsregister eingetragen.</p>
<blockquote><p>Ich würde als VR hier auch nicht entscheiden. Das Präsidium soll sich satzungsgemäß verhalten. Ansonsten kann man als VR halt auch nicht nachträglich zustimmen. Keine Entscheidung und damit keine Legitimierung dieses Vorgehens ist im Grunde das einzig mögliche Vorgehen. Damit stellt sich aber schon die spannende Frage, wie nun mit dem Vertrag umzugehen ist.</p>
</blockquote><p>Der Vertrag ist unabhängig einer Zustimmung des Verwaltungsrates gültig. Aber noch mal zu Deiner &quot;Vorstellung wie es laufen soll&quot;. Heißt das, das ein Verkauf von Anteilen an wen auch immer (da muss auch die Mitgliederversammlung zustimmen) nur so erfolgen darf, dass vor dem Verkauf die Mitgliederversammlung <br />
1. beim Vertrag mit verhandelt. Also die Konditionen aber auch den Wortlaut des Vertrages abstimmt bzw. &quot;mitschnabelt&quot;?<br />
2. die Mitgliederversammlung erst zustimmt und dann darf das Präsidium den Vertrag erst unterschreiben.<br />
Das ist extrem unrealistisch bzw. praxisfremd. Analog zu einer Zustimmung, z.B. des Kartellamtes aber auch anderer Ämter (falls erforderlich) werden Verträge sehr oft (ok, es gibt Ausnahmen wenn man wirklich viel Zeit hat) unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des jeweiligen Amtes, geschlossen. Da ist dann auch kein Amt &quot;angepisst&quot; bzw. dann entscheidet das Amt halt. Wichtig ist nur, dass eben der Passus im Vertrag, der genehmigungspflichtig ist, nicht vor einer Genehmigung umgesetzt wird. In unserem Fall wäre das, wenn das Präsidium, was es übrigens auch tun könnte - nicht umsonst steht in der Satzung &quot;im Innenverhältnis&quot; bei der Genehmigung - den Geschäftsführer über einen Beiratsbeschluss und darauf folgende Bestellung bereits im Handelsregister eingetragen hätte.</p>
<blockquote><p>Eine Vorstellung eines GF-Kandidaten ist aber davon nochmal unabhängig zu betrachten. Wenn sich jetzt also VOR einer möglichen Bestellung ein Kandidat beim VR vorstellt, damit dieser die entsprechende, von der Satzung vorgesehene, Entscheidung für das Präsidium trifft, muss der VR hier auch einen separaten Vorgang durchführen. Da ist dann das Ergebnis halt offen, insbesondere, wenn evtl. mehrere Kandidaten zur Wahl stünden.</p>
</blockquote><p>
Der Verwaltungsrat hat nicht zwischen verschiedenen Kandidaten zu entscheiden, sondern nur ob der Kandidat auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben &quot;ok&quot; (für den Verwaltungsrat) ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492575</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492575</guid>
<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 01:53:31 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was hat das mit &quot;Mitschnabeln&quot; zu tun? </p>
<p>Meines Wissen nach - und bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege - gibt (oder gab) es zur Bestellung eines KGaA-GF einen klar definierten Prozess: </p>
</blockquote><p>
Korrektur unten</p>
<blockquote><p>1.) Der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH fasst einen Beschluss.<br />
2.) Das Präsidium fasst einen Beschluss, den es sich vorher vom VR hat abnicken lassen. </p>
<p>Laut Mitteilung des VR gibt es bisher noch keinen Beschluss des Beirats, was das Präsidium in seiner Mitteilung übrigens auch nicht bestritten hat. <br />
Daher fehlt nach meiner Interpretation schon allein die formelle Grundlage, auf der das Präsidium überhaupt einen Beschluss zum neuen GF hätte fassen können. </p>
<p>Natürlich kann man jetzt sagen, die Reihenfolge ist doch völlig wurscht. Dann braucht man sich aber auch an sonstige Vereinbarungen nicht mehr zu halten.</p>
</blockquote><p>Nein, die Reihenfolge ist nicht wurscht aber die Reihenfolge ist wie folgt:</p>
<p>1. Das Präsidium einigt sich mit dem anderen Gesellschafter auf einen Geschäftsführer. Ist geschehen, halt nicht nur &quot;einfach so&quot;, sondern mit Vertrag.<br />
2. Das Präsidium fragt den Verwaltungsrat ob die Personalie (auf die sich die Gesellschafter geeinigt haben) die Zustimmung des Verwaltungsrates hat. Dies ist geregelt in unserer Satzung in Punkt 11.3.6  Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen bei:<br />
...<br />
c) Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen; <br />
...<br />
3. Der Beirat (bzw. die Mitglieder des Beirates die der e.V. stellt) macht das, was Präsidium in 1. ausgehandelt hat und der Verwaltungsrat in 2. genehmigt hat. Aktuell fehlt die Genehmigung aus 2.</p>
<p>Wenn es so wäre, wie Du sagst, dann wäre der Geschäftsführer schon eingetragen (im Handelsregister und voll handlungsfähig) und erst dann würde der Verwaltungsrat gefragt werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492574</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492574</guid>
<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 01:41:18 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>M.E. gut zusammengefasst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492568</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492568</guid>
<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 12:30:58 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Heidelberg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da muss sich dar Verwaltungsrat aber auch mal entscheiden, will man &quot;mitschnabeln&quot; / mit entscheiden oder nur nachträglich genehmigen / zustimmen? Wenn das Präsidium sagt, wie jetzt geschehen, bitte lieber Verwaltungsrat, hier ist der Geschäftsführer auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben. Bitte stimmt der Personalie zu damit der Beirat den Geschäftsführer absegnen kann (immerhin sitzen im Beirat auch e.V. Mitglieder die gleichzeitig im Verwaltungsrat sitzen) dann sehe ich da nichts falsches.</p>
</blockquote><p><br />
Der VR will nicht &quot;mitschnabeln&quot;. Er hat eine ganz klar definierte Aufgabe.</p>
<p>Und damit ist auch das von dir oben beschriebene Vorgehen grundfalsch. Die Gesellschafter haben sich formal erst zu einigen, NACHDEM das Präsidium beim VR war und sich eine Zustimmung geholt hat. </p>
<blockquote><p>Vor allem, wenn der Beirat einen Beschluss fasst, dann müsste der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Verwaltungsrates abgeschlossen werden. </p>
</blockquote><p>Halte ich eben für falsch. Erst VR-Zustimmung, dann Beschluss. Eine Aufschiebende Bedingung ist ein Affront gegen den VR.</p>
<blockquote><p>Dieses Vorgehen hat, bei der Unterschrift des Präsidiums auf dem Vertrag mit HAM, dem Verwaltungsrat nicht gefallen und beim Beirat soll das jetzt die Voraussetzung sein um über die Personalie zu entscheiden. Für mich ganz klar eine Ausrede und zeigt, dass der Verwaltungsrat hier nicht entscheiden möchte. Halt für mich ein &quot;wasch mich aber mach micht nicht nass&quot; bzw. der Verwaltungsrat möchte &quot;mitschnabeln&quot; / mit verhandeln / mit entscheiden aber ja nich öffentlich und ohne Verantwortung.</p>
</blockquote><p><br />
Ich würde als VR hier auch nicht entscheiden. Das Präsidium soll sich satzungsgemäß verhalten. Ansonsten kann man als VR halt auch nicht nachträglich zustimmen. Keine Entscheidung und damit keine Legitimierung dieses Vorgehens ist im Grunde das einzig mögliche Vorgehen. Damit stellt sich aber schon die spannende Frage, wie nun mit dem Vertrag umzugehen ist.</p>
<p>Eine Vorstellung eines GF-Kandidaten ist aber davon nochmal unabhängig zu betrachten. Wenn sich jetzt also VOR einer möglichen Bestellung ein Kandidat beim VR vorstellt, damit dieser die entsprechende, von der Satzung vorgesehene, Entscheidung für das Präsidium trifft, muss der VR hier auch einen separaten Vorgang durchführen. Da ist dann das Ergebnis halt offen, insbesondere, wenn evtl. mehrere Kandidaten zur Wahl stünden.</p>
<blockquote><p>Oder der e.V. hat &quot;zähneknirschend&quot; eingesehen, dass seine Personalwahl jetzt nicht so optimal war und jetzt halt mal die HAM entscheiden lassen. Keine Ahnung ich war nicht dabei, aber als HAM hätte ich schon gesagt &quot;Wollt Ihr jetzt wieder einen Geschäftsführer gegen uns bestellen und noch mal daneben langen?&quot;.</p>
</blockquote><p><br />
Joah, jetzt kann man mal HAM danebenlangen lassen. Aber bitteschön nicht mit einem offensichltich völlig ungeeigneten Kandidaten.....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492565</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492565</guid>
<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 11:57:47 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>lustiger_hans</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da muss sich dar Verwaltungsrat aber auch mal entscheiden, will man &quot;mitschnabeln&quot; / mit entscheiden oder nur nachträglich genehmigen / zustimmen? Wenn das Präsidium sagt, wie jetzt geschehen, bitte lieber Verwaltungsrat, hier ist der Geschäftsführer auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben. Bitte stimmt der Personalie zu damit der Beirat den Geschäftsführer absegnen kann (immerhin sitzen im Beirat auch e.V. Mitglieder die gleichzeitig im Verwaltungsrat sitzen) dann sehe ich da nichts falsches. Vor allem, wenn der Beirat einen Beschluss fasst, dann müsste der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Verwaltungsrates abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen hat, bei der Unterschrift des Präsidiums auf dem Vertrag mit HAM, dem Verwaltungsrat nicht gefallen und beim Beirat soll das jetzt die Voraussetzung sein um über die Personalie zu entscheiden. Für mich ganz klar eine Ausrede und zeigt, dass der Verwaltungsrat hier nicht entscheiden möchte. Halt für mich ein &quot;wasch mich aber mach micht nicht nass&quot; bzw. der Verwaltungsrat möchte &quot;mitschnabeln&quot; / mit verhandeln / mit entscheiden aber ja nich öffentlich und ohne Verantwortung.</p>
</blockquote><p>Was hat das mit &quot;Mitschnabeln&quot; zu tun? </p>
<p>Meines Wissen nach - und bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege - gibt (oder gab) es zur Bestellung eines KGaA-GF einen klar definierten Prozess: </p>
<p>1.) Der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH fasst einen Beschluss.<br />
2.) Das Präsidium fasst einen Beschluss, den es sich vorher vom VR hat abnicken lassen. </p>
<p>Laut Mitteilung des VR gibt es bisher noch keinen Beschluss des Beirats, was das Präsidium in seiner Mitteilung übrigens auch nicht bestritten hat. <br />
Daher fehlt nach meiner Interpretation schon allein die formelle Grundlage, auf der das Präsidium überhaupt einen Beschluss zum neuen GF hätte fassen können. </p>
<p>Natürlich kann man jetzt sagen, die Reihenfolge ist doch völlig wurscht. Dann braucht man sich aber auch an sonstige Vereinbarungen nicht mehr zu halten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492563</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492563</guid>
<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 11:00:58 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Busfahra_</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>An der Tatsache, dass die KGaA auf externes Geld angewiesen ist, kommt man ja nicht drum herum.</p>
</blockquote></blockquote><p>
Wenn im Aufsichtsrat (in dem die HAM die Mehrheit hat) die &quot;e.V Leute&quot; dagegen gestimmt haben ändert das zumindest (für mich) schon etwas die Diskussionsgrundlage auch wenn die HAM eine Erhöhung der Ausgaben durchsetzen kann.</p>
<blockquote><blockquote><p>Inhaltlich geht es momentan aber eher um die Bedingungen die man mitunterschrieben hat. Und da war halt außer dem Präsidium keiner involviert. Für den einen der erste Schritt um 50+1 freiwillig auszuhebeln, für andere kein Problem. Dann kann man sich aber auch jegliche Aussagen zu 50+1 von wegen unverhandelbar sparen.</p>
</blockquote></blockquote><p>
So lange ich den Passus nicht kenne, ist alles &quot;Spekulation&quot; bzw. es geht schon mal darum wer soll &quot;verhandeln&quot; und da sehe ich eben ganz klar das Präsidium und wenn sich das Präsidium noch Anwälte mit dazu holt, dann verstehe ich nicht, was der Verwaltungsrat da noch mitzureden hätte.</p>
<blockquote><p>Im Grunde geht es ja um unterschiedliche Forderungen/Erpressungsversuche: <br />
- Geld im Gegenzug zur Ernennung eines bestimmten GF</p>
</blockquote><p>
Wenn &quot;der e.V. Geschäftsführer&quot; kläglich scheitert, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass, auch aufgrund des Kooperationsvertrages (gegenseitige Rücksicht) jetzt mal HAM entscheiden darf wer als Geschäftsführer dran kommt.</p>
<blockquote><p>- Geld im Gegenzug zu Änderungen am Prozess der Bestellung neuer GFs. </p>
</blockquote><p>
Da müsste ich auch erst mal den Vertrag sehen.</p>
<blockquote><p>Und zumindest beim ersten Punkt gibt's ja noch nicht mal einen Beschluss des Beirats der Geschäftsführungs-GmbH, der ganz am Anfang stehen müsste. </p>
</blockquote><p>
Da muss sich dar Verwaltungsrat aber auch mal entscheiden, will man &quot;mitschnabeln&quot; / mit entscheiden oder nur nachträglich genehmigen / zustimmen? Wenn das Präsidium sagt, wie jetzt geschehen, bitte lieber Verwaltungsrat, hier ist der Geschäftsführer auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben. Bitte stimmt der Personalie zu damit der Beirat den Geschäftsführer absegnen kann (immerhin sitzen im Beirat auch e.V. Mitglieder die gleichzeitig im Verwaltungsrat sitzen) dann sehe ich da nichts falsches. Vor allem, wenn der Beirat einen Beschluss fasst, dann müsste der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Verwaltungsrates abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen hat, bei der Unterschrift des Präsidiums auf dem Vertrag mit HAM, dem Verwaltungsrat nicht gefallen und beim Beirat soll das jetzt die Voraussetzung sein um über die Personalie zu entscheiden. Für mich ganz klar eine Ausrede und zeigt, dass der Verwaltungsrat hier nicht entscheiden möchte. Halt für mich ein &quot;wasch mich aber mach micht nicht nass&quot; bzw. der Verwaltungsrat möchte &quot;mitschnabeln&quot; / mit verhandeln / mit entscheiden aber ja nich öffentlich und ohne Verantwortung.</p>
<blockquote><p>Dass da der VR sagt, wir können nichts beschließen, solange das nicht erledigt ist, kann ich absolut nachvollziehen. </p>
</blockquote><p>
Ich nicht, siehe oben.</p>
<blockquote><p>Über die sonstigen Forderungen kann man natürlich viel spekulieren, weil kein Externer die genauen Inhalte der Vereinbarung zwischen e.V. und HAM kennt. </p>
<p>Unbestritten dürfte aber sein, dass der e.V. sich von HAM hat erpressen lassen. Und wenn das ein Mal funktioniert, wird's auch künftig funktionieren...</p>
</blockquote><p>
Oder der e.V. hat &quot;zähneknirschend&quot; eingesehen, dass seine Personalwahl jetzt nicht so optimal war und jetzt halt mal die HAM entscheiden lassen. Keine Ahnung ich war nicht dabei, aber als HAM hätte ich schon gesagt &quot;Wollt Ihr jetzt wieder einen Geschäftsführer gegen uns bestellen und noch mal daneben langen?&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492560</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=492560</guid>
<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 09:43:09 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusammenfassung in der SZ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p><br />
Und wenn der Verwaltungsrat da jetzt ein Problem sieht bzw. nicht &quot;merkt&quot;, das das Geld nicht langt, dann sollte halt der, der auch im Aufsichtsrat sitzt seine Verwaltungsrats-Kollegen informieren. Oder hat der Verwaltungsrat gar kein Problem der Kommunikation mit dem Präsidium sondern untereinander?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
An der Tatsache, dass die KGaA auf externes Geld angewiesen ist, kommt man ja nicht drum herum.<br />
Inhaltlich geht es momentan aber eher um die Bedingungen die man mitunterschrieben hat. Und da war halt außer dem Präsidium keiner involviert. Für den einen der erste Schritt um 50+1 freiwillig auszuhebeln, für andere kein Problem. Dann kann man sich aber auch jegliche Aussagen zu 50+1 von wegen unverhandelbar sparen.</p>
</blockquote><p>Im Grunde geht es ja um unterschiedliche Forderungen/Erpressungsversuche: <br />
- Geld im Gegenzug zur Ernennung eines bestimmten GF<br />
- Geld im Gegenzug zu Änderungen am Prozess der Bestellung neuer GFs. </p>
<p>Und zumindest beim ersten Punkt gibt's ja noch nicht mal einen Beschluss des Beirats der Geschäftsführungs-GmbH, der ganz am Anfang stehen müsste. <br />
Dass da der VR sagt, wir können nichts beschließen, solange das nicht erledigt ist, kann ich absolut nachvollziehen. </p>
<p>Über die sonstigen Forderungen kann man natürlich viel spekulieren, weil kein Externer die genauen Inhalte der Vereinbarung zwischen e.V. und HAM kennt. </p>
<p>Unbestritten dürfte aber sein, dass der e.V. sich von HAM hat erpressen lassen. Und wenn das ein Mal funktioniert, wird's auch künftig funktionieren...</p>
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<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 07:31:54 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Busfahra_</dc:creator>
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