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<title>Die Löwen-Bar - Verständnisfrage</title>
<link>https://loewen-bar.de/forum/</link>
<description>Grias God in &quot;Dolly´s Löwen-Bar&quot; für Fans und Freunde des wahren TSV 1860 München!&quot;/&gt;&lt;a href=&quot;&quot;%22%2F%3E%3Ca%20href%3D%22%22</description>
<language>de</language>
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<title>Verständnisfrage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Heute erhielt ich – mit entsprechendem Hinweis auf einen technischen Fehler – noch mal eine Einladung, da das anderen nicht anders ging, dürften wohl auch Portomehrkosten entstanden sein – aber deswegen braucht man nicht die gesamte Geschäftsstelle/den e.V. gleich wieder schlechtreden, wie das speziell einer wieder tut. </p>
<blockquote><p>Nur mal eine Frage zum Verständnis: Der Satzungspunkt für die Einladung zur Mitgliederversammlung lautet:</p>
<p>10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der<br />
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der Versand einer Einladung an die zuletzt<br />
dem Verein vom Vereinsmitglied mitgeteilte Adresse (auch Telefax-Nummer oder eMail-Adresse) des Mitglieds per Brief, Telefax oder e-Mail ausreichend ist.<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Einberufung ist die Aufgabe zur Post (Datum des<br />
Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder eMail entscheidend.<br />
Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder eMail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.</p>
<p><br />
Heißt das jetzt, dass es ausreichend ist, die Einladung in die Vereinszeitung zu drucken oder muss die Vereinszeitung mit der abgedruckten Einladung zur Mitgliederversammlung an das Vereinsmitglied verschickt werden?</p>
<p>Frage deswegen, weil ja anscheinend der Vorname und Nachname auf dem Adressaufkleber der Vereinszeitung nicht zusammen passen. Könnte da jemand behaupten, er habe die Einladung nicht erhalten und könnte somit die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung beanstanden?</p>
<p>Okay ist Dipferlscheißerei, aber bei uns ist ja so ziemlich alles möglich.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461661</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461661</guid>
<pubDate>Fri, 31 May 2019 13:43:42 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>tomtom</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Präzisierung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Vorgänge sind hier zu unterscheiden:<br />
1. Es war am Dienstag die Rede von Emails mit &quot;verbesserungswürdiger&quot; Anrede in der Begrüßung. Hier zählt der Versand der Email mit dem Link zur Mitgliederzeitung/Homepage. Die Anrede kann/darf vernachlässigt werden.</p>
<p>2. Bei (am Dienstag nicht thematisierten aber ebenfalls geschehenen) falsch versendeten Mitgliederzeitungen als PRINT-Version muss eine erneute (korrekte) Ladung versendet werden. Dies geschieht aber bereits.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461659</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461659</guid>
<pubDate>Fri, 31 May 2019 12:42:58 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Verantwortlicher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verständnisfrage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es muss neu geladen werden.</p>
<p>In diesem Fall per Brief, Telefax oder e-Mail</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461644</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461644</guid>
<pubDate>Wed, 29 May 2019 19:42:25 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>harie(ohne R)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verständnisfrage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erinnert an die Delegiertenversammlung, 2006 war es glaube ich, oder?</p>
<p>&quot;Liebe Delegierte, wir haben ein Problem!&quot; Das war der erste Satz, der verkündet wurde, wenn mich nicht alles täuscht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461641</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461641</guid>
<pubDate>Wed, 29 May 2019 15:08:10 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Ludwigshafener</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verständnisfrage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nur mal eine Frage zum Verständnis: Der Satzungspunkt für die Einladung zur Mitgliederversammlung lautet:</p>
<p>10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der<br />
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der Versand einer Einladung an die zuletzt<br />
dem Verein vom Vereinsmitglied mitgeteilte Adresse (auch Telefax-Nummer oder eMail-Adresse) des Mitglieds per Brief, Telefax oder e-Mail ausreichend ist.<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Einberufung ist die Aufgabe zur Post (Datum des<br />
Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder eMail entscheidend.<br />
Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder eMail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.</p>
<p><br />
Heißt das jetzt, dass es ausreichend ist, die Einladung in die Vereinszeitung zu drucken oder muss die Vereinszeitung mit der abgedruckten Einladung zur Mitgliederversammlung an das Vereinsmitglied verschickt werden?</p>
<p>Frage deswegen, weil ja anscheinend der Vorname und Nachname auf dem Adressaufkleber der Vereinszeitung nicht zusammen passen. Könnte da jemand behaupten, er habe die Einladung nicht erhalten und könnte somit die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung beanstanden?</p>
<p>Okay ist Dipferlscheißerei, aber bei uns ist ja so ziemlich alles möglich.</p>
</blockquote><p>Ein Verantwortlicher hat sich gestern dahingehend geäußert, dass die Veröffentlichung auf der Homepage ausreichend sei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461639</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461639</guid>
<pubDate>Wed, 29 May 2019 14:15:14 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>friedhofstribüne</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verständnisfrage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der<br />
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der ...</p>
</blockquote><p>So wie das formuliert ist reicht meinem Verständnis nach schon die Veröffentlichung in der Vereinszeitung (man muss sie nicht mal versenden !?). Schließlich geht es dann weiter mit &quot;auch&quot; ...</p>
<p>Nachdem ich aber genau so wenig Satzungsexperte bin wie der Busfahrer wird das aber auch nicht mehr weiterhelfen wie das Statement von demselben  <img src="https://loewen-bar.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461638</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461638</guid>
<pubDate>Wed, 29 May 2019 14:03:25 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Weißbier</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verständnisfrage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nur mal eine Frage zum Verständnis: Der Satzungspunkt für die Einladung zur Mitgliederversammlung lautet:</p>
<p>10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der<br />
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der Versand einer Einladung an die zuletzt<br />
dem Verein vom Vereinsmitglied mitgeteilte Adresse (auch Telefax-Nummer oder eMail-Adresse) des Mitglieds per Brief, Telefax oder e-Mail ausreichend ist.<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Einberufung ist die Aufgabe zur Post (Datum des<br />
Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder eMail entscheidend.<br />
Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder eMail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.</p>
<p><br />
Heißt das jetzt, dass es ausreichend ist, die Einladung in die Vereinszeitung zu drucken oder muss die Vereinszeitung mit der abgedruckten Einladung zur Mitgliederversammlung an das Vereinsmitglied verschickt werden?</p>
<p>Frage deswegen, weil ja anscheinend der Vorname und Nachname auf dem Adressaufkleber der Vereinszeitung nicht zusammen passen. Könnte da jemand behaupten, er habe die Einladung nicht erhalten und könnte somit die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung beanstanden?</p>
<p>Okay ist Dipferlscheißerei, aber bei uns ist ja so ziemlich alles möglich.</p>
</blockquote><p>Ich bin jetzt auch nicht der große Satzungsexperte, aber nachdem die Vereinszeitung ja auch auf der Vereins-Homepage veröffentlicht wird, sollte es da keine Probleme geben - mit Betonung auf <strong>sollte</strong> <img src="https://loewen-bar.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461636</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461636</guid>
<pubDate>Wed, 29 May 2019 13:11:54 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Busfahra_</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verständnisfrage</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nur mal eine Frage zum Verständnis: Der Satzungspunkt für die Einladung zur Mitgliederversammlung lautet:</p>
<p>10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der<br />
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der Versand einer Einladung an die zuletzt<br />
dem Verein vom Vereinsmitglied mitgeteilte Adresse (auch Telefax-Nummer oder eMail-Adresse) des Mitglieds per Brief, Telefax oder e-Mail ausreichend ist.<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Einberufung ist die Aufgabe zur Post (Datum des<br />
Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder eMail entscheidend.<br />
Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder eMail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.</p>
<p><br />
Heißt das jetzt, dass es ausreichend ist, die Einladung in die Vereinszeitung zu drucken oder muss die Vereinszeitung mit der abgedruckten Einladung zur Mitgliederversammlung an das Vereinsmitglied verschickt werden?</p>
<p>Frage deswegen, weil ja anscheinend der Vorname und Nachname auf dem Adressaufkleber der Vereinszeitung nicht zusammen passen. Könnte da jemand behaupten, er habe die Einladung nicht erhalten und könnte somit die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung beanstanden?</p>
<p>Okay ist Dipferlscheißerei, aber bei uns ist ja so ziemlich alles möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461634</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=461634</guid>
<pubDate>Wed, 29 May 2019 12:07:26 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Theo West</dc:creator>
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