Abschließende Stellungnahme der LfgR und ihres Anwalts (Forum)

Randpositionslöwe, Wednesday, 16.09.2020, 12:29 (vor 1310 Tagen) @ grasober
bearbeitet von Randpositionslöwe, Wednesday, 16.09.2020, 14:07

[...]Das gesamte Vereinsumfeld wird hiermit aufgerufen, auf ein „Nachtreten“ zu verzichten. Unabhängig von der klaren Rechtslage, gebührt der vermeintlichen Gegenseite Respekt für die Entscheidung, die Angelegenheit zu beenden[...]

Mag ja sein dass sich sowas in vergleichbaren Situationen irgendwie gehört. Aber zum kotzen find ich's trotzdem. Den auf der Gegenseite handelnden Personen gebührt alles mögliche, aber sicherlich kein Respekt. Das gestern aufgeführte Schmierentheater ändert daran auch nix.

Im Sinne der persönlich Beteiligten freut es mich ungemein, dass es so unkompliziert ausgegangen ist.

Aber was heißt eigentlich nachtreten? Soll man die Zusammenarbeit mit dem Investor jetzt plötzlich goutieren? Soll man sich nicht mehr denken, dass bei einer ehrlichen Einsicht auch eine frühere Rücknahmen der Berufung möglich gewesen wäre? Oder soll man einfach jemanden für eine Selbstverständlichkeit abfeiern, die er selbst verschuldet hat? Offensichtlich ist es wieder en vogue, mit dem vermeintlichen Geldgeber ins Bett zu steigen.


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