Expan­si­ons­be­stre­bungen eines Fuß­ball-Inves­tors (Forum)

harie (ohne R), Wednesday, 20.05.2020, 22:58 (vor 1407 Tagen) @ Randpositionslöwe

Gibt es die Regel, dass man eine GF GmbH benötigt, wenn 50+1 fällt überhaupt noch?
Brauchen wir wenn Hasan verkauft wieder einen KO Vertrag mit dem neuen Käufer?


Ohne GF-GmbH gibt es keine GmbH & Co. KGaA.
Es ist also nicht die DFB-Regel die eine GF-GmbH fordert, sondern die gewählte Gesellschaftsform.

Die 50+1 Regel fordert die 100%ige Beherrschung der Komplementärin(GmbH) durch den Mutterverein. Dann kann der Kommanditanteil am Lizenznehmer KG(aA) auch weniger als 50% sein.

Deshalb empfiehlt der DFB diese Gesellschaftsform, um die Geschäftsführung zu behakten und sie trotzdem auf dem Kapitalmarkt bedienen zu können. Bekanntestes Beispiel der BvB der mit seiner KGaA an der Börse ist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion