Fachfrage (Forum)

Heidelberg, Tuesday, 08.10.2019, 15:43 (vor 1654 Tagen) @ Unnerfranke

Was bringt man denn in den Verkehr? Keine Beleidigung erkennbar und für evtl. Müll kann man die Hersteller der Aufkleber ja nun wirklich nicht belangen.


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