Rechtlich unmöglich, ihr "Fremden" (Forum)

Magister Doktor Jus, Wednesday, 22.05.2019, 08:20 (vor 1792 Tagen) @ Busfahra_

dann müsstet ihr staatsangehörigkeitsmäßig einen Rückwärts-Hitler hinlegen.

§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:

1.
Republik: die Republik Österreich;

2.
Staatsbürgerschaft: die Staatsbürgerschaft der Republik Österreich (österreichische Staatsbürgerschaft);

3.
Staatsbürger: ohne Unterschied des Geschlechtes eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt;

4.
Fremder: ohne Unterschied des Geschlechtes eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

§ 6. Die Staatsbürgerschaft wird erworben durch

1.
Abstammung (Legitimation) (§§ 7, 7a und 8); (BGBl. Nr. 202/1985, Art. I Z 2)

2.
Verleihung (Erstreckung der Verleihung) (§§ 10 bis 24);

3.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 122/2009)

4.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 122/2009)

5.
Anzeige §§ 57, 58c und 59).


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