Medienprivileg gilt nicht für Blogger! (Forum)
Gerade hier zum Thema DSGVO für Online Medien gelesen:
Die DSGVO gilt nicht für die klassische Pressearbeit
Entwarnung gab Remmertz auch für die Medienarbeit wie etwa die Veröffentlichung von Fotos. „Alle Angehörigen der Presse sind von den strengen Regeln der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen, damit sie weiter ihre Arbeit machen können“, stellte er klar. Für die Umsetzung seien die einzelnen Bundesländer zuständig.
Bayern habe mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG, Artikel 38, im PDF ab Seite 33) und dem Bayerischen Pressegesetz (BayPrG, Artikel 11, siehe Änderungen zum BayPRG in der Drucksache 17/19628 des Bayerischen Landtags, PDF, Seite 24) bereits die Normen angepasst. Dieses Medienprivileg gelte allerdings nicht für Blogger.
Was bedeutet das für Blogger wie db24? Seine gern gezeigten kompromittierenden Bilder ihm missliebiger Personen könnten künftig zu einem ernsthaften juristischen Problem für ihn werden?