Medienprivileg gilt nicht für Blogger! (Forum)

Weiß-Blaue Blogosphäre, Wednesday, 06.06.2018, 16:51 (vor 2123 Tagen)

Gerade hier zum Thema DSGVO für Online Medien gelesen:

Die DSGVO gilt nicht für die klassische Pressearbeit
Entwarnung gab Remmertz auch für die Medienarbeit wie etwa die Veröffentlichung von Fotos. „Alle Angehörigen der Presse sind von den strengen Regeln der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen, damit sie weiter ihre Arbeit machen können“, stellte er klar. Für die Umsetzung seien die einzelnen Bundesländer zuständig.

Bayern habe mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG, Artikel 38, im PDF ab Seite 33) und dem Bayerischen Pressegesetz (BayPrG, Artikel 11, siehe Änderungen zum BayPRG in der Drucksache 17/19628 des Bayerischen Landtags, PDF, Seite 24) bereits die Normen angepasst. Dieses Medienprivileg gelte allerdings nicht für Blogger.

Was bedeutet das für Blogger wie db24? Seine gern gezeigten kom­pro­mit­tie­renden Bilder ihm missliebiger Personen könnten künftig zu einem ernsthaften juristischen Problem für ihn werden?

Medienprivileg gilt nicht für Blogger!

tomtom, Wednesday, 06.06.2018, 18:06 (vor 2123 Tagen) @ Weiß-Blaue Blogosphäre

Er ist rechtlich scheint's sehr gut beraten; naja, also an seinen gefühlt „kompromittierenden Bildern“ wird sich wohl nie jemand juristisch etwa mithilfe der DSGVO stoßen, so etwas ist eher eine Frage des Stils und des Geschmacks.

Ich kann mich zurzeit nicht mal mehr über ihn ärgern, allenfalls zwei, drei herausragend dumme und ekelhafte Dauer-Kommentaren sorgen bei mir immerhin noch für Aufreger. Letztlich bewundernswert finde ich es, dass es der Blogger immer noch schafft, sein eigenes Niveau weiter zu senken, ob es die Sprache oder die inhaltliche Auswahl betrifft.

Ich werde ihn bei der Mitgliederversammlung beobachten und vielleicht auch mal ansprechen, wie ihm dieses Kunststück (sic!) gelingt, er wird an jenem Tag bestimmt ein offenes Ohr für seine Kritiker haben. (-;

Was bedeutet das für Blogger wie db24? Seine gern gezeigten kom­pro­mit­tie­renden Bilder ihm missliebiger Personen könnten künftig zu einem ernsthaften juristischen Problem für ihn werden?

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