Veauthier beantwortet Fragen der ARGE (Forum)

Winkeladvokat, Tuesday, 09.12.2014, 23:02 (vor 3426 Tagen)

TSV München von 1860 e.V.
wegen Delegiertenversammlung vom 02.12.2014
Ihre E-Mail vom 06.12.2014
Sehr geehrter Herr…,
für Ihre E-Mail und die Offenlegung Ihrer Besorgnis um den TSV München von 1860 e.V. danke
ich Ihnen. Ausnahmsweise will ich gerne darauf eingehen, denn, das bitte ich zu verstehen, ich habe
nicht hinreichend zeitliche Kapazitäten, um auf die Umstände, die mein Mandat begleiten, im Einzelnen
einzugehen.
Die Beleidigungen, die mir aus »dieblaue24« entgegengeschleudert werden, sind im höchsten Maße
ehrverletzend und kränkend. In dieser „Schmutzschleuder“ behauptet ein „Drachdenpäda“, ich sei ein
»wahnsinniger Anwalt »und »schaut aus wie, wenn er a bisserl wahnsinnig wär«.
Im Verhältnis dazu erscheint die von anderer Seite angezeigte Äußerung »Trottel« eher harmlos zu
sein. Alle diese Beleidigungen hat ein Kollege für mich dokumentiert. Sobald die Zeit reif ist, müssen
die Betroffenen mit ernst zu nehmenden Konsequenzen rechnen. Das nur nebenbei.
Aber jetzt will ich mir einmal Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen und werde diesen Brief auch an
die Delegierten, soweit mir die Adressen zur Verfügung gestanden sind, weiterleiten:
Die Stunde der Wahrheit:
Ihrer Aufforderung „Als Löwen Fan bitte ich Sie, lassen Sie den Verein in Ruhe arbeiten.“ würde ich
sehr gerne entsprechen, wenn „der Verein“ arbeiten würde. Aber seit dem 13.03.2013 (Beschluss des
Aufsichtsrats) arbeitet der Verein nicht mehr. Die Führung des Vereins wurde vom Aufsichtsrat,
zeitweise von Herr Monatzeder und seit 14.07.2013 von den Herren Mayrhofer, Schmidt, Helfer und
Altmann, satzungswidrig übernommen. Diese wussten, dass Herr Kirmaier die Beschlüsse und Wahlen
vom 14.07.2013 gerichtlich überprüfen lassen wird, weil diese nichtig sind. Mayerhofer und sein
Umfeld haben trotzdem die Ämter gegen Satzung und Recht aus Selbstgefälligkeit angenommen.
Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
1. Ein Verein als juristische Person kann selbst nicht arbeiten. Hierfür benötigt er das Vereinsorgan
„Vorstand“ (= Präsidium), dem nach der Satzung und Gesetz die Geschäftsführung des Vereins
obliegt.
2. Das oberste Vereinsorgan der Sechziger ist die Delegiertenversammlung. Deswegen finden
Sie in der Satzung der Sechziger das Vereinsorgan „Mitgliederversammlung“ nicht. In der Satzung
hat Herr Kirmaier damals nachgeschaut und mich gefragt, ob die von Monatzeder eingeladene
Mitgliederversammlung 14.07.2013 beschlussfähig sei. Das zu beantworten war nicht
schwer, weil in der Satzung eine Mitgliederversammlung als Vereinsorgan nicht anzutreffen ist
und folglich eine solche nie stattfinden kann.
3. Sie selber lassen sich unter Verkennung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von dem
Argument »basisdemokratisch mit überwiegender Mehrheit gewählt« überzeugen. Das wäre richtig,
wenn es ausschließlich um das Ergebnis der ausgezählten Stimmen geht. Das aber reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob das in der Satzung hierfür zuständige Vereinsorgan gehandelt
hat. Das ist eine ordentliche Delegiertenversammlung.
4. Auch wenn die Bestellung des Herrn Mayrhofer und des Herrn Heinz Schmidt als Notvorstand
durch das Registergericht erfolgt und vom Oberlandesgericht bestätigt worden ist, steht
fest, dass beide Entscheidungen gegen geltendes Recht (§ 29 BGB) und insbesondere gegen das
GG (Art. 19) der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und damit nichtig sind
Mit der Bestellung des Notvorstandes hat das Registergericht das Selbstbestimmungsrecht des
Vereins verletzt und § 29 BGB wissentlich falsch angewendet.
5. Was die Rechtsberater des Herrn Mayrhofer (das ist nicht der Verein) verschweigen die Tatsache,
dass die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht und die Bestätigung
durch das Oberlandesgericht nicht in materieller Rechtskraft entschieden, d.h.
wenn die Beschlüsse einer Delegiertenversammlung, zu der ein Notvorstand eingeladen hat, von
einem Mitglied angegriffen werden und auf Feststellung der Nichtigkeit geklagt wird, prüft das
Landgericht, ob die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht rechtens ist.
6. Diese Rechtsprüfung durch das Prozessgericht wird die Bestellung des Notvorstandes durch das
Registergericht nicht bestätigen. Es gibt nämlich immer noch den am 14.11.2011 gewählten
Vorstand Schneider, Maget, Hauner und diese sind im Amt, auch wenn sie seit dem
13.03.2013 vom Aufsichtsrat und nachfolgend Monatzeder und danach von Mayrhofer gehindert
worden sind, ihr Amt auszuüben. Weil das so ist, verbietet § 29 BGB die Bestellung eines Notvorstandes.
Das Registergericht und das Oberlandesgericht haben dem Antragsteller Siegfried
Schneider mit der Entscheidung eine Gefälligkeit erwiesen und es wird zu prüfen sein, ob diese
Gefälligkeit rechtswidrig erfolgte.
7. Ihrer Bitte, dass ich das Votum der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 akzeptieren soll,
kann ich nicht entsprechen. Damit verlangen Sie von mir und dann auch von Herrn Kirmaier,
die ständigen Satzungsverstöße durch Herrn Mayrhofer und sein Umfeld geschehen zu lassen
und zu akzeptieren. Das ist nicht rechtens und gegen die Satzung.
Bedenken Sie Folgendes:
8. Satzungswidrige Vereinsbeschlüsse (einschließlich Wahlen) sind (sofort) von Gesetzes wegen
nichtig, und zwar unabhängig von einer Klageerhebung.
Auf die Nichtigkeit der Vereinsbeschlüsse kann sich jedermann mit den sich daraus für den
Verein und selbstverständlich auch für die handelnden Personen negativen Folgen, der davon
betroffen ist, berufen
9. Auch der Sponsor Ismaik, kann sich auf die Ungültigkeit/Nichtigkeit der Wahl vom
13.07.2013 berufen, wenn er bei Vertragsverhandlungen, an denen Mayrhofer als (angeblicher)
Präsident des Vereins beteiligt war (in welchem Organ sei dahingestellt) entschieden im
Glauben gelassen wird, Mayrhofer sei am 13.07.2013 Präsident des TSV München von 1860 e.V.
geworden.
Deswegen hätte es auch nichts genutzt, wenn Herr Kirmaier der nicht nachvollziehbaren Aufforderung
des Gerichts gefolgt und die Klage zurückgenommen hätte. Die Klage hätte jeder andere
erheben können, für den die Nichtigkeit der Wahlen vom 14.07.2013 entscheidend ist.
10. Das ist für den Verein eine Situation, die nicht zu verantworten ist, zumal aus der Vereinskasse
100.000 € zugegebenermaßen an eine Rechtsanwaltskanzlei gezahlt worden sind, die vom
TSV München von 1860 e.V. kein Mandat und keine Vollmacht erhalten hat. Der Auftrag
und die Vollmacht des Herrn Mayrhofer und seines Umfeldes an diese Rechtsanwaltskanzlei binden und verpflichten nicht den Verein, weil Mayrhofer und seine Begleitung bisher und auch in
Zukunft nicht das Präsidium und gesetzlicher Vertreter des Vereins sind.
11. So und jetzt zu den von Ihnen genannten 500.000 €. Die Erklärung, die Herr Kirmaier im Interview
mit der Abendzeitung und der Süddeutschen Zeitung abgegeben hat, ist zutreffend, überzeugend
und konsequent.
a. Als Ende Mai/Anfang Juni 2014 beraten wurde, ob die Klagerücknahme erklärt werden
kann, stand eindeutig fest, dass das ausgeschlossen ist. Eine Klage, die nach dem richterlichen
Hinweis im 1. Termin zulässig und begründet war, kann man in vereinsrechtlichen Angelegenheiten
nicht zurücknehmen, wenn man sich dem Verein gegenüber verpflichtet fühlt, die
rechtlichen Verhältnisse zu klären. Diese Aufgabe hat Herr Kirmaier übernommen.
b. Die Rechtsauskünfte des Herrn Rechtsanwalts Kambli zum Vereinsrecht gegenüber Mayrhofer
und seinem Umfeld, führen, soweit sie die Angelegenheit »Mitgliederversammlung
14.7. 2013« und die nachfolgenden Auffälligkeiten betreffen, auf Dauer zu neuen für den
Verein nachteiligen Konsequenzen, obwohl der Verein in Wirklichkeit nicht beteiligt ist.
c. Rechtsanwalt Kambli ist es gewesen, der mich nach dem 1. Gerichtstermin telefonisch bedrängt
hat, in seiner Kanzlei oder der Geschäftsstelle des Vereins zu erscheinen, um die Bedingungen
für eine Klagerücknahme zu verhandeln. Ich habe das abgelehnt. Er machte Herrn
Kirmaier und mir den Vorwurf, dass die Lizenz beim Ligaverband nicht verlängert wird
und der Investor Ismaik kein Geld gibt, wenn wir die Klage nicht zurücknehmen. Soweit
war die Sache also schon. Ich habe ihm erklärt, dass dies das Problem seines Mandanten
Mayrhofer und nicht das Problem des Vereins und meines Mandanten Kirmaier ist.
d. Wer hat diese Story von den 500.000 € in die Welt gesetzt? Rechtsanwalt Kambli! Warum hat
er sich damit über 4 Monate Zeit gelassen, damit an die Presse zu gehen? Wer so und mit solchen
Mitteln kämpft, verrät, wie es um ihn und seine Sache steht. Seine Darstellung ist falsch.
e. Wer, wie jüngst Rechtsanwalt Kambli, öffentlich behauptet, die Beschlüsse der Delegiertenversammlung
am 02.12.2014 seien nach der alten und nach der neuen Satzung gültig, erweckt
Mitleid. Die Gültigkeit der Wahl kann nur auf eine, nämlich die gültige Satzung gestützt
werden und nicht auf eine neue und eine alte Satzung.
Die gültige Satzung finden Sie im Registergericht in der Registerakte für den TSV München von 1860
e.V., dort Bl. 612. Sie können selbst beim Registergericht Infanteriestraße 5 Akteneinsicht nehmen.
12. Regelung zur Delegiertenversammlung in der gültigen Satzung
»13.2 Die ordentliche Delegiertenversammiung findet alljährlich einmal statt. Sie soll spätestens
bis zum 30. November eines jeden Jahres abgehalten werden. Ihr obliegt die Wahl des Aufsichtsrats,
des Ehrenrats, des Vertreters der Senioren und der Kassenprüfer auf Vorschlag des
Wahlausschusses. Sie bestätigt die Präsidiumsmitglieder, die vom Aufsichtsrat für eine
Dauer von drei Jahren bestellt werden.
Sie ist weiter zuständig für Satzungsänderungen. Darüber hinaus nimmt sie den Bericht des
Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie die Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer
entgegen und entscheidet über die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrats.
Die Delegiertenversammlung hat das Recht, das Präsidium und einzelne Mitglieder des Präsidiums
auf Antrag des Aufsichtsrats oder auf Antrag von 25 % der Delegierten abzuberufen, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt. Sie bestätigt den Ehrenpräsidenten und die Ehrenmitglieder.
13.3 Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind einzuberufen, sooft dies im Vereinsinteresse
erforderlich ist, oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder der Delegiertenversammlung
dies schriftlich beantragen oder es der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit bestimmt.«
13. Aus der zitierten gültigen Satzung können auch Sie mit den Hervorhebungen erkennen, dass für
die Bestätigung der Präsidiumsmitglieder und für Satzungsänderungen die ordentliche Delegiertenversammlung
zuständig ist.
Aber wenn man die Satzung nicht liest und daher nicht kennt, kann man auch nicht wissen, was
drin steht. Das gilt für Monatzeder und sein Umfeld.
14. Der Hintergrund dieser Regelung zur ordentlichen Delegiertenversammlung ist folgender:
Die ordentliche Delegiertenversammlung hat eine Tagesordnung und als Tagesordnungspunkte
sind darin aufzunehmen
Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie
die Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer
die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrats.
15. Jetzt dürfen Sie danach fragen, warum diese 3 Tagesordnungspunkte insbesondere der Bericht
des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und der Bericht der Kassenprüfer
am 02.12.2014 in der Tagesordnung gefehlt haben?
Weil Mayrhofer und seine Mitstreiter das Thema Kasse und Geld so meiden, wie der Teufel
das Weihwasser. Da gibt es nämlich großen Aufklärungsbedarf, den Mayrhofer verweigern
will.
16. Die Delegiertenversammlung hätte bei dieser von der Satzung vorgeschriebenen Tagesordnung
gewiß länger gedauert als 47 Minuten (Erste Halbzeit mit Nachspielzeit). Um beim Bild zu bleiben,
jetzt wird die 2. Halbzeit angepfiffen. Weil es das Endspiel Mayrhofer, Helfer, Schmidt
und Altmann ist, gibt es eine Verlängerung und das Elfmeterschießen auf das offene Tor
dieser Gruppe.
Bleibt abzuwarten, ob die Herren überhaupt antreten.
17. Meine Ausführungen sind alle belegt und beweisbar. Was nutzt dem Verein die von Ihnen beschworene
„Liebe“ zu 1860? Nichts, wenn Sie für die Wahrheit keine Gasse lassen.
18. Der Verein ist eine Situation geraten, aus der diejenigen, die ihn dorthin gebracht haben (Mayrhofer
und sein Umfeld) nicht retten können, weil sie sich um ihren eigenen Kopf und Kragen
kümmern und der Verein auf dem Weg in den sicheren Untergang ist, wenn nicht sofort satzungskonforme
Verhältnisse hergestellt werden.
19. Die Herstellung satzungskonformer Verhältnisse ist das Bestreben und das Ziel des Herrn
Kirmaier. Er befindet sich auf satzungskonformem Weg im Gegensatz zu Satzungsbrechern
und Rechtsbrechern.
Mayrhofer und seine Mitstreiter werten die Entscheidung der nicht beschlussfähigen Delegiertenversammlung
vom 02.12.2014 als Freibrief für ihre bisherige „vereinsamtliche“ Tätigkeit, die nachhaltig
gegen die Satzung verstößt. Über eine Entlastung hat man wohlweislich nicht abstimmen lassen.
So dumm und ahnungslos wie Herr Mayrhofer und sein Umfeld die Delegierten am 02.12.2014 eingeschätzt
haben, so ahnungslos haben die Delegierten auch abgestimmt. Schade, dass die Delegiertenversammlung
sich nicht verweigert hat. Das macht die nächste gerichtliche Klärung notwendig.
Beherzigen Sie das hier sorgfältig Vorgetragene. Sie müssen wissen, wo der Verein wirklich dran ist.
Auch Ihnen wünsche ich einen besinnlichen Advent und danke für Ihre guten Wünsche.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Veauthier
Rechtsanwalt

Veauthier beantwortet Fragen der ARGE

alimerloewe (c), Wednesday, 10.12.2014, 08:34 (vor 3425 Tagen) @ Winkeladvokat

wie soll jemand von der ARGE das verstehen???

ich bin ja kein Jurist und verstehe auch vieles nicht, von dem was er schreibt, aber es scheint mir in sich schlüssig zu sein. was jetzt nicht heißt, dass ich die argumentation teile.

Veauthier beantwortet Fragen der ARGE

Michi, Wednesday, 10.12.2014, 08:47 (vor 3425 Tagen) @ alimerloewe (c)

wie soll jemand von der ARGE das verstehen???

ich bin ja kein Jurist und verstehe auch vieles nicht, von dem was er schreibt, aber es scheint mir in sich schlüssig zu sein. was jetzt nicht heißt, dass ich die argumentation teile.

Wenn ein Anwalt den von ihm vertretenen Sachverhalt nicht schlüssig darstellen könnte, hätte er in jedem Fall vor Gericht ein Problem. Die Frage ist, ob die von ihm gewählte Interpretation des Sachverhalts auch für ein Gericht nachvollziehbar ist. Und wenn alles auf der Nichtigkeit der Bestellung Mayrhofers zum Präsidenten beruht, leiten sich daraus alle Schlüsse logisch ab.
Heisst aber auch, wenn man im ursprünglichen Punkt irrt, ist die ganze Argumentationskette nichts wert.

Veauthier beantwortet Fragen der ARGE

Kraiburger, Wednesday, 10.12.2014, 08:52 (vor 3425 Tagen) @ Michi

Heisst aber auch, wenn man im ursprünglichen Punkt irrt, ist die ganze Argumentationskette nichts wert.

Der ganze lange Text ist auf die Behauptung aufgebaut, dass Dieter Schneider noch Präsident sei.

Das wurde aber schon von mehreren Gerichten wiederlegt.


Den aller-ersten Satz finde ich am bemerkenswertesten: Er will User von dieblaue24 anzeigen.

Ich schlage ja vor, dass sich der Macher von dieblaue24 als "gesetzlichen Vertreter" und Vouthier im Celebrity Deathmatch-Ring ihr Recht im Faustkampf erstreiten. Egal wer von den beiden am Schluss übrig bleibt: Das Ergebnis ist 2:0 für Sechzig!

Veauthier beantwortet Fragen der ARGE

laimerloewe (c), Wednesday, 10.12.2014, 08:57 (vor 3425 Tagen) @ Kraiburger

durch die inkorrekte ladung zur versammlung am 13.03.2013 hat er aber schon ein argument auf seiner seite

Veauthier beantwortet Fragen der ARGE

Kraiburger, Wednesday, 10.12.2014, 09:05 (vor 3425 Tagen) @ laimerloewe (c)

durch die inkorrekte ladung zur versammlung am 13.03.2013 hat er aber schon ein argument auf seiner seite

Soweit ich mich erinnere: Albrecht von Linde wurde im Frühjahr 2007 vom Aufsichtsrat bestellt und im Herbst 2007 für 3 Jahre in einer von ihm geladenen DV bis Frühjahr 2010 von den Delegierten bestätigt.

Er beendete seine Ära trotzdem verfrüht, für ihn übernahm 2008 Reiner Beeck.

Nach Ablauf der tatsächlichen vonLinde-Laufzeit, also im Frühjahr 2010, wurde Beeck wieder vom Aufsichtsrat bis Frühjahr 2013 bestellt und aufgrund der von ihm durchgeführten DV im Herbst 2010 von den Delegierten bestätigt. Ende der Amtszeit ist somit März 2013.

Auch Beeck beendete zu früh, und seine reguläre Amtszeit bis März 2013 übernahm Dieter Schneider. Im Gegensatz zu allen vorangegangenen Präsidien wurde Schneider aber nicht erneut als Präsident bestellt, sondern mit Wirkung zum 1.4. Hep Monatzeder. Dieser wurde aber von den Delegierten nicht bestätigt.


Dieter Schneider war also nicht, wie von Vouthier behauptet, für 3 Jahre automatisch ab Amtsantritt Präsident, sondern er beendete lediglich, gemäß der von 1860 "gelebten Demokratie" die Amtszeit von Reiner Beeck bis März 2013.

Für eine längere Amtszeit hatte er auch keine Legitimation der Delegierten.

Veauthier beantwortet Fragen der ARGE

my saulgoodman mind, Wednesday, 10.12.2014, 09:47 (vor 3425 Tagen) @ alimerloewe (c)

wie soll jemand von der ARGE das verstehen???

ich bin ja kein Jurist und verstehe auch vieles nicht, von dem was er schreibt, aber es scheint mir in sich schlüssig zu sein. was jetzt nicht heißt, dass ich die argumentation teile.

Von der ARGE werden das nur wenige verstehen. Meine juristische Halbbildung sagt mir aber wie Dir, dass das schlüssig klingt und nicht komplett an den Haaren herbei gezogen ist. Der hat sich mit dem Thema schon beschäftigt und vermutlich weitestgehend richtig dargestellt. Jedenfalls ist meine unspezifische Antipathie gegenüber dem Herrn Anwalt nach der Lektüre dieses Schreibens aufgeweicht.

Und meine Lebenserfahrung sagt mir, dass das Präsidium des TSV ganz sicher nicht Recht hat. Beinahe schon wurscht worum es geht.

Der soll mal...

Weisswuaschd to go, Wednesday, 10.12.2014, 09:59 (vor 3425 Tagen) @ Winkeladvokat

... ein bisserl Geld in die Hand nehmen und sich eine ordentliche ReFa zulegen. Die könnte ihm diesen Brief dann in unholprigem, fehlerfreiem Deutsch tippen.

Gute, erfahrene ReFas gibts schon für zwei bis zweifünf Brutto.

Der soll mal...

sagax, Wednesday, 10.12.2014, 13:52 (vor 3425 Tagen) @ Weisswuaschd to go

... ein bisserl Geld in die Hand nehmen und sich eine ordentliche ReFa zulegen. Die könnte ihm diesen Brief dann in unholprigem, fehlerfreiem Deutsch tippen.

Gute, erfahrene ReFas gibts schon für zwei bis zweifünf Brutto.


Die weniger guten, unerfahrenen ReFas unter 2 brutto waren aber nicht zufällig für den Motörgerd tätig?

Allgemeine Anmerkungen

Herbert, Wednesday, 10.12.2014, 10:19 (vor 3425 Tagen) @ Winkeladvokat

ich Ihnen. Ausnahmsweise will ich gerne darauf eingehen, denn, das bitte ich zu verstehen, ich habe
nicht hinreichend zeitliche Kapazitäten, um auf die Umstände, die mein Mandat begleiten, im Einzelnen
einzugehen.

Wobei mich diese "Umstände" sogar mehr interessieren würden, als irgendwelche "Halbwahrheiten".

Die Beleidigungen, die mir aus »dieblaue24« entgegengeschleudert werden, sind im höchsten Maße
ehrverletzend und kränkend. In dieser „Schmutzschleuder“ behauptet ein „Drachdenpäda“, ich sei ein
»wahnsinniger Anwalt »und »schaut aus wie, wenn er a bisserl wahnsinnig wär«.
Im Verhältnis dazu erscheint die von anderer Seite angezeigte Äußerung »Trottel« eher harmlos zu
sein. Alle diese Beleidigungen hat ein Kollege für mich dokumentiert. Sobald die Zeit reif ist, müssen
die Betroffenen mit ernst zu nehmenden Konsequenzen rechnen. Das nur nebenbei.

Schön, aber der Anwalt sollte sich beeilen, da ansonsten die Logs mit den IP-Nummern nicht mehr
da sind und dann wird es sehr schwer die Identität der "Täter" zu ermitteln.

Aber jetzt will ich mir einmal Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen und werde diesen Brief auch an
die Delegierten, soweit mir die Adressen zur Verfügung gestanden sind, weiterleiten:

Bin doch froh, dass ich den Brief nicht bekommen habe und sich der e.V. daran hält und meine Adresse
nicht irgendwelchen Anwälten zur Verfügung stellt.

Die Stunde der Wahrheit:

Sagen wir mal lieber "Halbwahrheit", aber dazu komme ich bei den einzelnen Punkten noch.

Ihrer Aufforderung „Als Löwen Fan bitte ich Sie, lassen Sie den Verein in Ruhe arbeiten.“ würde ich
sehr gerne entsprechen, wenn „der Verein“ arbeiten würde. Aber seit dem 13.03.2013 (Beschluss des
Aufsichtsrats) arbeitet der Verein nicht mehr. Die Führung des Vereins wurde vom Aufsichtsrat,
zeitweise von Herr Monatzeder und seit 14.07.2013 von den Herren Mayrhofer, Schmidt, Helfer und
Altmann, satzungswidrig übernommen. Diese wussten, dass Herr Kirmaier die Beschlüsse und Wahlen
vom 14.07.2013 gerichtlich überprüfen lassen wird, weil diese nichtig sind. Mayerhofer und sein
Umfeld haben trotzdem die Ämter gegen Satzung und Recht aus Selbstgefälligkeit angenommen.

Unterstellungen haben mit Wahrheit nur wenig zu tun und wenn dieser Argumentation gefolgt wird, dann haben ausnahmslos alle bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten die Ämter "gegen Satzung und Recht" (ob aus Selbstgefälligkeit oder anderen Gründen sei mal dahingestellt) angenommen. Dies ergibt sich daraus, dass alle Amtszeiten immer mit der Bestellung durch den Aufsichtsrat begonnen haben und "irgendwann" innerhalb des nächsten Jahres hat die Delegiertenversammlung dann bestätigt. Eingetragen, ins Vereinsregister, wurden die Vorstände auch immer gleich nach der Bestellung durch den Aufsichtsrat. Schade, dass sich Hr. Kiermeier erst für die Wahl interessiert hat, auf der er selbst aufgestellt und nicht gewählt wurde. Aber das ist bestimmt nur ein Zufall.

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::

Zu den weiteren Punkten (1. bis 19.) schreibe ich, wenn ich Zeit finde, eigene Antworten, dann lässt es sich besser diskutieren.

Allgemeine Anmerkungen

ex-mitglied, wehleidig, Wednesday, 10.12.2014, 10:49 (vor 3425 Tagen) @ Herbert

Mich geht's ja nix mehr an...:-D

Mich würde ja (als Mitglied ;-) ) diese andauernde hin- und her- texterei um irgendwelche Rechtspositionen schwer nerven. Beidseits reine Abrissarbeiten ohne Ausrichtung nach vorne...

Wäre eigentlich viel interessanter, nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Verein aus sich selbst heraus wieder handlungsfähig werden kann, bevor das irgendwann von außen bestimmt werden wird?

Aber (wehleidig) von außen betrachtet, ist das depressive Potentional des TSV wirklich schwer zu überbieten:
Dafür, neben der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit am Ende auch noch die juristische in fremde Hände gegeben zu haben, hat man sich wohl auf Jahre hinaus Platz 1 auf der Looser-Weltrangliste gesichert.

Allgemeine Anmerkungen

Löwenbomber, Wednesday, 10.12.2014, 11:04 (vor 3425 Tagen) @ ex-mitglied, wehleidig

Kenne Dich zwar (vermutlich) nicht, aber Deine Worte sprechen mir aus der Seele.

Es ist unglaublich, womit man sich als Fan des TSV 1860 München ständig beschäftigen müsste.

Manchmal hofft man, dies sei alles nur ein böser Fluch oder Alptraum.

Allgemeine Anmerkungen

Max Headroom ⌂, Wednesday, 10.12.2014, 14:00 (vor 3425 Tagen) @ Löwenbomber

Es ist schmerzhaft festzustellen, dass der eine Verein (wahrscheinlich weltweit), der sich um Meilen dümmer anstellt als alle anderen ausgerechnet der eigene ist.

Ja mei.

Allgemeine Anmerkungen

BlueMagic, Wednesday, 10.12.2014, 15:19 (vor 3425 Tagen) @ Max Headroom

Es fehlt eigentlich nur noch, dass man auch mit andersfarbigen Trikots ohne Logo antreten muss, wie der Verein der früher Steaua hieß.

Wobei sowas auch schon wieder seinen eigenen Reiz hätte:
Der Verein, dessen Namen man nicht aussprechen darf.

Herr Ismaik soll mal diesen Anwalt konsultieren. Da geht bestimmt was.

Bande ohne Namen

Heidelberg, Wednesday, 10.12.2014, 17:20 (vor 3425 Tagen) @ BlueMagic

Jawoll, wir werden die Bande ohne Namen!


Gabs in der Musik auch schon. War furchtbar.

Band ohne Namen


Daraus ging jedoch "Keule" hervor und die beglücken uns mit dieser Perle:

Keule - Bierchen

Allgemeine Anmerkungen

daromirei, Wednesday, 10.12.2014, 11:03 (vor 3425 Tagen) @ Herbert

Unterstellungen haben mit Wahrheit nur wenig zu tun und wenn dieser Argumentation gefolgt wird, dann haben ausnahmslos alle bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten die Ämter "gegen Satzung und Recht" (ob aus Selbstgefälligkeit oder anderen Gründen sei mal dahingestellt) angenommen. Dies ergibt sich daraus, dass alle Amtszeiten immer mit der Bestellung durch den Aufsichtsrat begonnen haben und "irgendwann" innerhalb des nächsten Jahres hat die Delegiertenversammlung dann bestätigt. Eingetragen, ins Vereinsregister, wurden die Vorstände auch immer gleich nach der Bestellung durch den Aufsichtsrat. Schade, dass sich Hr. Kiermeier erst für die Wahl interessiert hat, auf der er selbst aufgestellt und nicht gewählt wurde. Aber das ist bestimmt nur ein Zufall.

Aber war uns nicht allen bewusst und auch stets ein Dorn im Auge, dass diese " gelebte Praxis" falsch ist und dem Verein bzw. den Funktionären um die Ohren fliegen kann ??

Über die Motivation des Klägers kann man nur spekulieren, sicher kam er mit der Klage paar Jahre zu spät und kann mit seiner Ablehnung als Verwaltungsrat zusammenhängen - ändert aber nichts an dem Problem.

Was mir an dem ganzen Pamplet des RA aber fehlt, ist die Darstellung wie das Problem gelöst werden kann, nur Recht zu bekommen um
Recht zu haben mag für den RA ausreichend sein - nur wo ist sein Lösungsansatz ?

Das Dieter Schneider sich seit März 2013 nicht mehr als Präsident sah, erkennt man m.E. aus seiner Passivität oder gibt es da Schreiben oder Handlungen von denen wir Mitglieder nicht informiert wurden ?
Klopfte Hr. Schneider an der 114 und wollte seine Tätigkeit als Präsident wieder aufnehmen ?

Es bleibt weiterhin spannend....

Allgemeine Anmerkungen

laimerloewe (c), Wednesday, 10.12.2014, 11:24 (vor 3425 Tagen) @ daromirei

das finde ich auch interessant. es wird ja gesagt d. schneider werde gehindert, sein Präsidentenamt auszuüben. aber man hat ihm ja nicht die tür vor der nase zugesperrt oder ähnliches. und wenn er es hätte weiter ausüben wollen, hätte er sich ja zur Wahl stellen können.

Allgemeine Anmerkungen

laimerloewe (c), Wednesday, 10.12.2014, 11:30 (vor 3425 Tagen) @ Herbert

du meinst wohl, wenn du "hinreichend zeitliche Kapazitäten" frei hast

Allgemeine Anmerkungen

friedhofstribüne, Friday, 12.12.2014, 03:17 (vor 3423 Tagen) @ Herbert

Zu den weiteren Punkten (1. bis 19.) schreibe ich, wenn ich Zeit finde, eigene Antworten, dann lässt es sich besser diskutieren.

Da bin ich schon gespannt, weil bislang war es wie der Titel vermuten ließ doch sehr "allgemein" und nichtsdestotrotz unterschwellig arg gefärbt.

Nicht dass ich auch noch einer Seite zugeordnet werde, aber m.E. bekriegen sich hier zwei Seiten, und deine allgemeinen Anmerkungen erscheinen dann doch zuordnenbar.

PS
...zuordnenbar, gibt es das Wort überhaupt?

Allgemeine Anmerkungen

Herbert, Friday, 12.12.2014, 18:17 (vor 3423 Tagen) @ friedhofstribüne

Da bin ich schon gespannt, weil bislang war es wie der Titel vermuten ließ doch sehr "allgemein" und nichtsdestotrotz unterschwellig arg gefärbt.

Nicht dass ich auch noch einer Seite zugeordnet werde, aber m.E. bekriegen sich hier zwei Seiten, und deine allgemeinen Anmerkungen erscheinen dann doch zuordnenbar.

Der "Allgemeine" Beitrag war gar nicht für Diskussionen gedacht und sollte auch zeigen, welche "Grundeinstellung" zum Thema ich selbst habe. Daher hoffe ich, dass ich nicht zu "unterschwellig" geschrieben habe und klar erkennbar ist, dass ich von dem Vorgehen dieses Rechtsanwaltes sowie seinem Klienten nicht viel halte.

Es bekriegen sich hier auch nicht zwei Seiten, sondern ein Mitglied und sein Anwalt gegen "den Rest des TSV" ;-)

Allgemeine Anmerkungen

friedhofstribüne, Sunday, 14.12.2014, 23:55 (vor 3421 Tagen) @ Herbert

Da bin ich schon gespannt, weil bislang war es wie der Titel vermuten ließ doch sehr "allgemein" und nichtsdestotrotz unterschwellig arg gefärbt.

Nicht dass ich auch noch einer Seite zugeordnet werde, aber m.E. bekriegen sich hier zwei Seiten, und deine allgemeinen Anmerkungen erscheinen dann doch zuordnenbar.

Der "Allgemeine" Beitrag war gar nicht für Diskussionen gedacht und sollte auch zeigen, welche "Grundeinstellung" zum Thema ich selbst habe. Daher hoffe ich, dass ich nicht zu "unterschwellig" geschrieben habe und klar erkennbar ist, dass ich von dem Vorgehen dieses Rechtsanwaltes sowie seinem Klienten nicht viel halte.

Es bekriegen sich hier auch nicht zwei Seiten, sondern ein Mitglied und sein Anwalt gegen "den Rest des TSV" ;-)

Wer ist der Rest des TSV? Alle rechtschaffenen Mitglieder? Also für mich bewegt sich die ganze Angelegenheit inzwischen in solch abstrusen Atmosphären, dass ich nicht mehr entscheiden kann, oder will, welche Argumentation hier schlüssig oder nicht schlüssig ist. In der ganzen Mengelange zwischen ausgesprochenen und nicht ausgesprochenen Intentionen, Plänen oder persönlichen Interessen, kann ich persönlich keine einfachen Strukturen eines Für und Widers entdecken. Für mich sind beide Seiten grenzwertig idiotisch, und dem TSV nicht zuträglich. Du hast für dich offensichtlich eine Position gefunden, die ich auch gar nicht kritisieren kann. Als emotionaler Diskutant bist du da für mich persönlich aber auch nicht relevant, da mir dein Auf- und Abtauchen doch immer sehr zielgerichtet vorkommt.
VG Andreas

Allgemeine Anmerkungen

Herbert, Saturday, 20.12.2014, 18:37 (vor 3415 Tagen) @ friedhofstribüne

Es bekriegen sich hier auch nicht zwei Seiten, sondern ein Mitglied und sein Anwalt gegen "den Rest des TSV" ;-)


Wer ist der Rest des TSV? Alle rechtschaffenen Mitglieder?

Nein, die Mitglieder, die sich soweit für Vereinsangelegenheiten interessieren, dass Sie auf eine Mitgliederversammlung kommen und dort wählen bzw. Entscheidungen treffen.

Für mich sind beide Seiten grenzwertig idiotisch, und dem TSV nicht zuträglich. Du hast für dich offensichtlich eine Position gefunden, die ich auch gar nicht kritisieren kann.

Ich hab mich dafür entschieden, die Meinung bzw. die Entscheidungen der Mitgliederversammlung zu akzeptieren. Wenn Du das anders siehst, dann solltest Du auch in der Lage sein, das zu begründen. Wenn Du allerdings gar kein Mitglied des e.V. mehr bist, dann kanns Dir ja egal sein. Allerdings verstehe ich dann nicht, warum Du darüber überhaupt nachdenkst bzw. diskutierst.

Als emotionaler Diskutant bist du da für mich persönlich aber auch nicht relevant, da mir dein Auf- und Abtauchen doch immer sehr zielgerichtet vorkommt.

Ich sehe mich auch nicht als relevant. Eine Entscheidung der Mitgliederversammlung sehe ich aber als sehr relevant.

Das Thema "Auf- und Abtauchen" von Dir hat aber echt was lustiges. :-)

Allgemeine Anmerkungen

friedhofstribüne, Sunday, 21.12.2014, 16:36 (vor 3414 Tagen) @ Herbert
bearbeitet von friedhofstribüne, Sunday, 21.12.2014, 16:47

Es bekriegen sich hier auch nicht zwei Seiten, sondern ein Mitglied und sein Anwalt gegen "den Rest des TSV" ;-)


Wer ist der Rest des TSV? Alle rechtschaffenen Mitglieder?

Nein, die Mitglieder, die sich soweit für Vereinsangelegenheiten interessieren, dass Sie auf eine Mitgliederversammlung kommen und dort wählen bzw. Entscheidungen treffen.

Für mich sind beide Seiten grenzwertig idiotisch, und dem TSV nicht zuträglich. Du hast für dich offensichtlich eine Position gefunden, die ich auch gar nicht kritisieren kann.

Ich hab mich dafür entschieden, die Meinung bzw. die Entscheidungen der Mitgliederversammlung zu akzeptieren. Wenn Du das anders siehst, dann solltest Du auch in der Lage sein, das zu begründen. Wenn Du allerdings gar kein Mitglied des e.V. mehr bist, dann kanns Dir ja egal sein. Allerdings verstehe ich dann nicht, warum Du darüber überhaupt nachdenkst bzw. diskutierst.

Als emotionaler Diskutant bist du da für mich persönlich aber auch nicht relevant, da mir dein Auf- und Abtauchen doch immer sehr zielgerichtet vorkommt.

Ich sehe mich auch nicht als relevant. Eine Entscheidung der Mitgliederversammlung sehe ich aber als sehr relevant.

Das Thema "Auf- und Abtauchen" von Dir hat aber echt was lustiges. :-)

Leider hast du meinen Beitrag so zerpflückt, dass eine konstruktive Antwort eigentlich nicht mehr möglich ist. Auch eine Möglichkeit.

Trotzdem:
Zumindest haben die Ergebnisse auf der DV mit den vielen Enthaltungen gezeigt, dass nicht alle Mitglieder/Delegierte alles so schwarz/weiß sehen, und letztendlich nur noch genervt sind, von der Art wie mit dieser Situation von beiden Seiten umgegangen wird. Aber auch das kann man sicher anders deuten. Herr Mayrhofer hat es ja vorgemacht. Woraus leitest du übrigens ab, dass ich die Entscheidungen einer MV nicht akzeptieren würde? Es wäre halt schön, wenn definitiv gesichert wäre, dass diese auch rechtskonform zustande kam. Nachdem das immer noch nicht sicher ist, sehe ich das ganze tatsächlich unter Vorbehalt. Was soll ich da groß argumentieren. Regeln in einer Satzung sind halt mal dazu da sie einzuhalten. Was sich daraus entwickelt hat, und da zitiere ich mal einen von dir weggelassenen Teil: "Also für mich bewegt sich die ganze Angelegenheit inzwischen in solch abstrusen Atmosphären, dass ich nicht mehr entscheiden kann, oder will, welche Argumentation hier schlüssig oder nicht schlüssig ist. In der ganzen Mengelange zwischen ausgesprochenen und nicht ausgesprochenen Intentionen, Plänen oder persönlichen Interessen, kann ich persönlich keine einfachen Strukturen eines Für und Widers entdecken" versetzt den Verein in schlimmste Vergangenheiten. Anscheinend bist du damit ganz zufrieden, und konzentrierst dich darauf störende Stimmen aus dem Verein zu haben. Der Antrag auf Vereinsausschluß kam doch, wenn ich mich nicht täusche, von dir. Mich stört das eben. Ich dachte der Verein hätte das überwunden.

Ich brauch dazu nicht mal Voltaire wie der romirei.
Wenn sich zwei Deppen streiten ist es ganz gewiss nicht sicher, dass auch einer Recht hat.

Allgemeine Anmerkungen

Herbert, Sunday, 21.12.2014, 22:20 (vor 3414 Tagen) @ friedhofstribüne


Anscheinend bist du damit ganz zufrieden, und konzentrierst dich darauf störende Stimmen aus dem Verein zu haben. Der Antrag auf Vereinsausschluß kam doch, wenn ich mich nicht täusche, von dir. Mich stört das eben. Ich dachte der Verein hätte das überwunden.

Stimmt, der Antrag kam von mir als Mitglied des TSV, absolut satzungskonform (egal ob alte oder neue Satzung) und wenn Du damit ein Problem hast, dann formuliere einen Antrag und lass die Möglichkeit des Vereinsausschlusses aus der Satzung streichen.

Bist Du eigentlich noch Mitglied beim e.V.? Ein nein macht Dich natürlich nicht zu einem schlechten Menschen, aber dann frage ich mich schon, warum Dich interne Angelegenheiten des e.V. überhaupt interessieren.

Allgemeine Anmerkungen

Daromirei, Monday, 22.12.2014, 10:04 (vor 3413 Tagen) @ Herbert


Bist Du eigentlich noch Mitglied beim e.V.? Ein nein macht Dich natürlich nicht zu einem schlechten Menschen, aber dann frage ich mich schon, warum Dich interne Angelegenheiten des e.V. überhaupt interessieren.

Sind wir a bisserl Dünnhäutig ?

Das Totschlagargument, wer nicht Mitglied hat sich für die Vorgänge im Verein nicht zu interessieren ist ja schon fast Präsidiallike.....

Ganz davon abgesehen, dass die Werte Friedhofstribüne mWn Mitglied ist, halte ich diese Argumentation für absolut Schwachsinnig - evtl. würde ja gerne jemand Mitglied werden, wird aber von den Umgangsformen innerhalb des Vereins abgeschreckt....

Da fabelt man öffentlich von 50.000 Mitglieder und mehr, behandelt erstmal die eigenen Mitglieder anständig, dann kann man evtl. auch wieder neue Mitglieder dazugewinnen !

Allgemeine Anmerkungen

Herbert, Wednesday, 24.12.2014, 10:02 (vor 3411 Tagen) @ Daromirei

Das Totschlagargument, wer nicht Mitglied hat sich für die Vorgänge im Verein nicht zu interessieren ist ja schon fast Präsidiallike.....

Totschlagargumente sind aber auch nicht schlecht. ;-)

Ganz davon abgesehen, dass die Werte Friedhofstribüne mWn Mitglied ist, halte ich diese Argumentation für absolut Schwachsinnig - evtl. würde ja gerne jemand Mitglied werden, wird aber von den Umgangsformen innerhalb des Vereins abgeschreckt....

Ich verstehe allerdings nicht, warum nicht jeder, der ein Problem mit dem "jetzigen e.V." hat, einfach beitritt und Änderungen herbeiführt. Das wäre doch viel effektiver, aber natürlich auch aufwendiger, als zu diskutieren und dann doch nicht Mitglied zu werden.

PS: Gibt es noch Antworten auf die Frage, was Du in der verfahrenen Situation als Alternative zu einem Notvorstand gemacht hättest?

Allgemeine Anmerkungen

daromirei, Thursday, 25.12.2014, 11:55 (vor 3410 Tagen) @ Herbert


PS: Gibt es noch Antworten auf die Frage, was Du in der verfahrenen Situation als Alternative zu einem Notvorstand gemacht hättest?

Die Frage lässt sich nicht beantworten, da ich alles daran gesetzt hätte, dass man erst gar nicht in die Situation gekommen wäre.

Es ist ja auch nicht so, dass der VR diesen Notvorstand aus freien Stücken ernannt hat, sondern es war m.E. eine Auflage des Gerichts
aus dem Urteil des glorreichen 4zu1 Sieg des eV gegen die Bande - es jetzt als taktische Finesse hinzustellen ist schon etwas dreist, oder ?

Mit meiner unbedarften Frage ging es mir eher darum aufzuzeigen, dass man sich diesen ganzen Gerichtsschmarrn und Rechtstreit hätte sparen können, wenn man sich schon vorher Gedanken über eine Lösung gemacht hätte und es eben nicht auf einen Rechtstreit hätte hinauslaufen lassen.....

Aber genau das Beharren auf seine Rechtsposition hat den Verein erst in die Zwickmühle gebracht in der er jetzt steckt....

Der Grund warum ich gegen das Vereinsausschlussverfahren bin, ist ganz einfach, weil mir solches Vorgehen schon zu Zeiten von KHW gehörig gegen den Strich ging.

Ausserdem trägt sowas nicht zur Lösung des Problems bei, sondern erinnert mich eher an die Vogel Strauss Taktik.

Den es ist ein Irrglaube, durch Ausschluss eines oder mehreren Kritikern, davon auszugehen, dass sich die Zustände geändert haben oder sind die Misstände dann nicht mehr da, nur weil es keinen mehr gibt, der darauf hinweist ?

Oder ist jetzt schon der haunersche Leitsatz zur Satzung als allgemein gültig beim TSV erklärt worden ?

Deine Polemik, den Vereinsausschlusspassus bei einer der evtl. irgendwann mal stattfindenen MV per Antrag löschen zu lassen, kannst Du Dir aber auch sparen, da es durchaus Gründe (Rassismus, Fremdenhass, sexuelle Übergriffe) geben kann, Mitglieder aus dem Verein auszuschliessen, aber ein Mitglied das auf satzungskonformität drängt, gehört m.E. nicht zu solchen Gründen !

Allgemeine Anmerkungen

friedhofstribüne, Monday, 22.12.2014, 12:57 (vor 3413 Tagen) @ Herbert


Anscheinend bist du damit ganz zufrieden, und konzentrierst dich darauf störende Stimmen aus dem Verein zu haben. Der Antrag auf Vereinsausschluß kam doch, wenn ich mich nicht täusche, von dir. Mich stört das eben. Ich dachte der Verein hätte das überwunden.


Stimmt, der Antrag kam von mir als Mitglied des TSV, absolut satzungskonform (egal ob alte oder neue Satzung) und wenn Du damit ein Problem hast, dann formuliere einen Antrag und lass die Möglichkeit des Vereinsausschlusses aus der Satzung streichen.

Bist Du eigentlich noch Mitglied beim e.V.? Ein nein macht Dich natürlich nicht zu einem schlechten Menschen, aber dann frage ich mich schon, warum Dich interne Angelegenheiten des e.V. überhaupt interessieren.


Was hat das bei der Dolly denn für eine Relevanz, ob ich Mitglied bin oder nicht.
Im Wirtshaus hat schon seit jeher jeder mitgschnabelt, und das ist auch vollkommen legitim. Das Interesse an meinem Verein ist ebenfalls nicht abhängig davon, ob ich Mitglied bin, oder nicht. Auch wenn ich "nur" Fan eines Vereins wäre, würden mich z.B. die Hintergründe interessieren.

Fan des e.V. oder der KGaA?

Herbert, Wednesday, 24.12.2014, 09:55 (vor 3411 Tagen) @ friedhofstribüne

Was hat das bei der Dolly denn für eine Relevanz, ob ich Mitglied bin oder nicht.

Nur in so fern, dass es für jemandem ohne Mitgliedschaft extrem schwer wird an den Zustandes etwas zu ändern. Wenn Du aber gar nichts ändern möchtest, sondern, wie am Stammtisch nur "einfach mal darüber reden" (das war jetzt absichtlich sehr positiv formuliert) möchtest, dann ist das natürlich auch o.K., bringt nur nichts.

Im Wirtshaus hat schon seit jeher jeder mitgschnabelt, und das ist auch vollkommen legitim. Das Interesse an meinem Verein ist ebenfalls nicht abhängig davon, ob ich Mitglied bin, oder nicht. Auch wenn ich "nur" Fan eines Vereins wäre, würden mich z.B. die Hintergründe interessieren.

Fan des e.V. oder der KGaA?

Evtl. lässt der Geschäftsführer der KGaA ja mal einen Gesellschaftervertreter aus dem Ehrengastberwich werfen, das hätte doch was, oder? ;-)

Fan des e.V. oder der KGaA?

friedhofstribüne, Sunday, 28.12.2014, 14:22 (vor 3407 Tagen) @ Herbert

Was hat das bei der Dolly denn für eine Relevanz, ob ich Mitglied bin oder nicht.

Nur in so fern, dass es für jemandem ohne Mitgliedschaft extrem schwer wird an den Zustandes etwas zu ändern. Wenn Du aber gar nichts ändern möchtest, sondern, wie am Stammtisch nur "einfach mal darüber reden" (das war jetzt absichtlich sehr positiv formuliert) möchtest, dann ist das natürlich auch o.K., bringt nur nichts.

Im Wirtshaus hat schon seit jeher jeder mitgschnabelt, und das ist auch vollkommen legitim. Das Interesse an meinem Verein ist ebenfalls nicht abhängig davon, ob ich Mitglied bin, oder nicht. Auch wenn ich "nur" Fan eines Vereins wäre, würden mich z.B. die Hintergründe interessieren.

Fan des e.V. oder der KGaA?

Evtl. lässt der Geschäftsführer der KGaA ja mal einen Gesellschaftervertreter aus dem Ehrengastberwich werfen, das hätte doch was, oder? ;-)

Oh mei, jetzt kommt wieder die e.V. und KGaA Unterscheidung. Die überfordert zu allererst doch einmal alle Protagonisten in Präsidium und VR. Ohne KGaA hättest keinen der Hanseln im Amt. Aber wenn es mal nötig ist, wird die gerne heraus gekramt.
Wie ja auch jetzt schön zu sehen bei der wievielten? Stadionkommission. Zumindest haben Sie für die nächste MV, höchst präsidial wie man hört, schon vorgesorgt. Da können sie die Mitglieder dann wieder sauber verarschen. Darf eigentlich der gemeine Fan, nachdem man ja kein Mitglied der KGaA werden kann, zumindest darüber schimpfen?
Wenn es nach mir gegangen wäre, hättest dir die Mühe einen Gesellschaftervertreter aus dem Ehrengastbereich zu werfen gar nicht machen müssen. Ich hätte sie erst gar nicht rein gelassen. Aber das angebliche Überleben der ach so wichtigen KGaA war ja alternativlos. Und genau so alternativlos ist wohl das weitere Verhalten im Verein. Damit da gar kein Gedanke aufkommt, dass hier gewaltiger Bockmist gebaut wurde. Da hätten wir auch einen schönen Bogen, dass ich beide Seiten in Ihrem Verhalten ziemlich idiotisch finde.
Aber solange du nicht weißt, ob ich Mitglied bin, sind meine Anmerkungen ja eh obsolet. Und sollte ich Mitglied sein, könnte ich wohl zumindest was die KGaA betrifft die Klappe halten, weil das geht mich sogar als gemeines Mitglied anscheinend nichts an.

Meine 43 Jahre Lebenserfahrungsgenmir

Hjs ÜüSjü, Wednesday, 10.12.2014, 20:44 (vor 3425 Tagen) @ Winkeladvokat

Dass da irgendwo finanzielle Interessen von irgendjemand vorhanden sind.

Naja,

friedhofstribüne, Wednesday, 10.12.2014, 23:50 (vor 3425 Tagen) @ Hjs ÜüSjü

Dass da irgendwo finanzielle Interessen von irgendjemand vorhanden sind.

ich bin dir fast 10 Jahre voraus, und meine Lebenserfahrung sagt mir, dass am Ende der TSV und alle seine Mitglieder die Verlierer sein werden. Mag sein, dass hier auch monetäre Interessen vorhanden sind. Von welcher Seite auch immer. Schwerwiegender wird sich der Rechtsstreit aber auf die sowieso schon sehr fragile Vereinsstruktur des Miteinanders auswirken. Hier versagen seit Jahrzehnten nahezu alle Protagonisten, und mit dieser Auseinandersetzung wird das ganze auf die Spitze getrieben. Wie sich der e.V. davon erholen soll ist mir schleierhaft.

Umso enttäuschender

daromirei, Thursday, 11.12.2014, 10:13 (vor 3424 Tagen) @ friedhofstribüne

für mich, deshalb auch die Reaktion und Vorgehnsweise vom Verein.

Da fällt man immer wieder in die gleichen alten Muster und Schemata......

Angefangen vom einfachen denunzieren der Kritiker als Vereinsgegner und Zerstörer, bis hin zur üblichen Lizenz Verlust Keule und
dem approbaten Mittel des Vereinsausschlusses, ganz egal wer sich da gerade in Amt und Würden versuchen darf.

Die selben Leute die damals wg, solchen Vorgehen auf die Barrikaden gegangen sind, bedienen sich jetzt den selben Instrumenten ohne Reflektion auf die Vergangenheit und Ihrem tun.....

Ich darf mir ja zur Zeit jeden Tag auf Sky eine andere Folge von Star Wars anschauen, da hat in irgendeiner Serie der Imperator eine ganz große Weisheit ausgesprochen:

Alle, die Macht haben, fürchten sie wieder zu verlieren. Selbst die Jedi. "

Umso enttäuschender

ex-mitglied, Thursday, 11.12.2014, 12:00 (vor 3424 Tagen) @ daromirei

für mich, deshalb auch die Reaktion und Vorgehnsweise vom Verein.

Da fällt man immer wieder in die gleichen alten Muster und Schemata......

Angefangen vom einfachen denunzieren der Kritiker als Vereinsgegner und Zerstörer, bis hin zur üblichen Lizenz Verlust Keule und
dem approbaten Mittel des Vereinsausschlusses, ganz egal wer sich da gerade in Amt und Würden versuchen darf.

Die selben Leute die damals wg, solchen Vorgehen auf die Barrikaden gegangen sind, bedienen sich jetzt den selben Instrumenten ohne Reflektion auf die Vergangenheit und Ihrem tun.....

Ich darf mir ja zur Zeit jeden Tag auf Sky eine andere Folge von Star Wars anschauen, da hat in irgendeiner Serie der Imperator eine ganz große Weisheit ausgesprochen:

Alle, die Macht haben, fürchten sie wieder zu verlieren. Selbst die Jedi. "


Der Ursinn des Wortes VerEIN erklärt ja auch so manches...

Obwohl die Wehleidigkeit ja kaum zu ertragen sein muß, UND ES MICH JA NIX MEHR ANGEHT:-D :-D :
Die vielleicht schon 20 Jahre alte tiefe Zwietracht im TSV zeigt sich hier halt sehr schön.

Wie "man" da auf die Idee kommen konnte, eine Satzung ändern zu wollen, gehört für mich auch ins Kapitel Rang 1 auf der Loser-Weltrangliste.

Und es rächt sich halt jetzt auf brutalste Weise.

So einfach ist es.

Umso enttäuschender

Aufseher, Thursday, 11.12.2014, 15:59 (vor 3424 Tagen) @ daromirei

Ha ha ha...
Was war denn Dein Beitrag zur Befriedung im Verein?

Umso enttäuschender

ex-mitglied, Thursday, 11.12.2014, 17:38 (vor 3424 Tagen) @ Aufseher

Ha ha ha...
Was war denn Dein Beitrag zur Befriedung im Verein?

Very sorry, aber das ist leider auch so ein doofes Totschlag-Argument.
Immer erst auf die Nase der Person und dann erübrigt sich meistens die Auseinandersetzung mit Inhalten.
Auch so eine schöne TSV-Tradition.

Und wenn die Legitimation zur Diskussions-Teilnahme eine ideologisch tadellose Vorgeschichte (natürlich in der jeweils gewünschten Richtung!) sein muß, dann wird die Decke an Diskutanten aber schon sehr dünn, vor allem im TSV...;-)

Ist es nicht möglich oder erlaubt, z.B. gerade aus der Erfahrung im Amt neue Erkenntnisse zu gewinnen und andrer Meinung zu werden?

Umso enttäuschender

Aufseher, Thursday, 11.12.2014, 17:56 (vor 3424 Tagen) @ ex-mitglied

@ Ex-Mitglied: Dich hatte ich nicht angesprochen.

Umso enttäuschender

ex-mitglied, Thursday, 11.12.2014, 18:11 (vor 3424 Tagen) @ Aufseher

ich weiß...

Umso enttäuschender

Daromirei, Thursday, 11.12.2014, 18:28 (vor 3424 Tagen) @ Aufseher

nun, ich habe zu keinem Mitglied gesagt, solche Mitglieder brauchen wir nicht, habe mich jeder Diskusion gestellt und
auch keinen verklagt.

Mit der Einführung der 3 und 4 Mannschaft den Unzufriedenen eine neue Spielwiese möglich gemacht und jeder begründeten Kündigung geantwortet.....

Vor den Mitgliedern und Fans den Investoreneinstieg verteidigt und selbst ungeliebte Präsidenten in Schutz genommen.

Ich habe mich schon mit dem Basha getroffen, da war er noch Persona non Grata.....

und du ? was war Dein Beitrag ?

Umso enttäuschender

Aufseher, Thursday, 11.12.2014, 23:13 (vor 3424 Tagen) @ Daromirei

Mit diesen überragenden und nicht polarisierenden , den Verein einigenden Leistungen kann ich nie und nimmer mithalten. Du hast ja direkt Vorbildfunktion. Höchsten Respekt davor.

Umso enttäuschender

daromirei, Friday, 12.12.2014, 15:48 (vor 3423 Tagen) @ Aufseher

Mit diesen überragenden und nicht polarisierenden , den Verein einigenden Leistungen kann ich nie und nimmer mithalten.


Schade, dachte Du gibst Dich jetzt mal zu erkennen - aber aus der Anonymität stichelt es sich natürlich besser....

Den wichtigsten Punkt habe ich übrigens vergessen: ich habe mich selbstlos dem neuen 60 Mayrhoferischen Prägung geopfert...

Wobei mir dieses neue 60 ziemlich bekannt vorkommt und doch arg dem 60 unter KHW ähnelt.....

Umso enttäuschender

friedhofstribüne, Friday, 12.12.2014, 00:56 (vor 3424 Tagen) @ Aufseher
bearbeitet von friedhofstribüne, Friday, 12.12.2014, 03:10

Ha ha ha...
Was war denn Dein Beitrag zur Befriedung im Verein?

Wia würdt da Schöninger so schee sogn:

Und, wem gheart etzt er?

Anmerkungen zu Punkt 1.

Herbert, Friday, 12.12.2014, 18:00 (vor 3423 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
1. Ein Verein als juristische Person kann selbst nicht arbeiten. Hierfür benötigt er das Vereinsorgan
„Vorstand“ (= Präsidium), dem nach der Satzung und Gesetz die Geschäftsführung des Vereins
obliegt.

Richtig. Im Moment steht noch folgendes dazu im Registergericht da die Beschlüsse der letzten "Delegiertenversammlung" noch nicht eingetragen wurden:
b) Bestellt: Notvorstand: Mayrhofer, Gerhard, München, *06.04.1962 mit dem Wirkungskreis: 1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung einer Delegiertenversammlung (gemäß Satzung des TSV München von 1860 e.V. neugefasst in der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 19.05.1982 und letztmalig geändert in der Delegiertenversammlung vom 27.11.2010) 2. Anmeldung der in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse beim Amtsgericht München, Registergericht (Vereinsregister).
Bestellt: Notvorstand: Schmidt, Heinz, Rosenheim, *06.09.1960 mit dem Wirkungskreis: 1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung einer Delegiertenversammlung (gemäß Satzung des TSV München von 1860 e.V. neugefasst in der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 19.05.1982 und letztmalig geändert in der Delegiertenversammlung vom 27.11.2010) 2. Anmeldung der in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse beim Amtsgericht München, Registergericht (Vereinsregister) 3. Der Notvorstand Heinz Schmidt ist zudem berechtigt, die Aufgaben des Schatzmeisters (gemäß Satzung des TSV München von 1860 e.V. neugefasst in der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 19.05.1982 und letztmalig geändert in der Delegiertenversammlung vom. 27.11.2010) wahrzunehmen.

Vor der Bestellung des Notvorstandes war folgendes Präsidium im Registergericht eingetragen:
Bestellt:
Vorstand:
Monatzeder, Hep, München, *05.08.1951
Bestellt:
Vorstand:
Schmidt, Heinz, Rosenheim, *06.09.1960
Bestellt:
Vorstand:
Holzer, Christian, München, *24.10.1976

Interessanterweise sind diese Vorstände auch aktuelle, anscheinend zusätzlich zum Notvorstand, immer noch eingetragen und nicht gelöscht. Anscheinend ersetzt ein "Notvorstand" nicht automatisch den normalen Vorstand, sondern ergänzt einen, z.B. aufgrund von Klagen bzw. Unstimmigkeiten nicht mehr handlungsfähigen Vorstand nur.

Für jedes normale Mitglied bzw. auch für "Geschäftspartner", etc. zeigt ein Blick ins Register aber, dass folgende Vorstände dort gelöscht wurden und wohl eher nicht mehr Vorstand des TSV sind:
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Maget, Franz, München, *18.11.1953
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schneider, Dieter Karl Richard, Röhrmoos, *20.05.1947
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hauner, Wolfgang, Steinhöring, *27.09.1961

Zumindest von Franz Maget und Wolfgang Hauner weis ich, dass sich beide nicht mehr im Amt sehen und dies auch dem Gericht, etc. betätigen. Herr Dieter Schneider äußert sich zu dem Thema nicht und möchte sich "raushalten" und nicht Partei ergreifen. Verstehe ich zwar nicht, muss ich allerdings akzeptieren.

Negative Publizität...

Saul Goodman, Friday, 12.12.2014, 23:53 (vor 3423 Tagen) @ Herbert

bedeutet, dass das Publikum, solange bestimmte Tatsachen in das [...] Vereinsregister [...] nicht eingetragen sind, darauf vertrauen darf, dass diese nicht vorliegen (z. B. Abberufung des eingetragenen Vereinsvorstands, Änderung des gesetzlichen Güterstandes). Vgl. § 15 HGB, § 29 GenossenschaftsG, §§ 68, 1412 BGB. Siehe auch: positive Publizität, öffentlicher Glaube, Publizität.

Wenn der von Dir zitierte Eintrag aktuell ist, dann gilt in diesem Fall, dass Mayrhofer kein Präsident ist.

Negative Publizität...

Herbert, Saturday, 13.12.2014, 23:45 (vor 3422 Tagen) @ Saul Goodman

Wenn der von Dir zitierte Eintrag aktuell ist, dann gilt in diesem Fall, dass Mayrhofer kein Präsident ist.

Hast Du meinen gesamten Beitrag gelesen?

Letzter Eintrag im Handelsregister ist:
b) Bestellt: Notvorstand: Mayrhofer, Gerhard, München, *06.04.1962 mit dem Wirkungskreis: 1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung einer Delegiertenversammlung (gemäß Satzung des TSV München von 1860 e.V. neugefasst in der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 19.05.1982 und letztmalig geändert in der Delegiertenversammlung vom 27.11.2010) 2. Anmeldung der in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse beim Amtsgericht München, Registergericht (Vereinsregister).
Bestellt: Notvorstand: Schmidt, Heinz, Rosenheim, *06.09.1960 mit dem Wirkungskreis: 1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung einer Delegiertenversammlung (gemäß Satzung des TSV München von 1860 e.V. neugefasst in der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 19.05.1982 und letztmalig geändert in der Delegiertenversammlung vom 27.11.2010) 2. Anmeldung der in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse beim Amtsgericht München, Registergericht (Vereinsregister) 3. Der Notvorstand Heinz Schmidt ist zudem berechtigt, die Aufgaben des Schatzmeisters (gemäß Satzung des TSV München von 1860 e.V. neugefasst in der außerordentlichen Delegiertenversammlung vom 19.05.1982 und letztmalig geändert in der Delegiertenversammlung vom. 27.11.2010) wahrzunehmen.

Liegt wohl daran, dass auch das Registergericht etwas Zeit braucht zwischen "Delegiertenversammlung" und Eintragung im Vereinsrgister oder bist Du der Meinung, das Gericht wartet auf die Abstimmung und trägt dann gleich ein. ;-)

Anmerkungen zu Punkt 2.

Herbert, Friday, 12.12.2014, 18:10 (vor 3423 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
2. Das oberste Vereinsorgan der Sechziger ist die Delegiertenversammlung. Deswegen finden
Sie in der Satzung der Sechziger das Vereinsorgan „Mitgliederversammlung“ nicht. In der Satzung
hat Herr Kirmaier damals nachgeschaut und mich gefragt, ob die von Monatzeder eingeladene
Mitgliederversammlung 14.07.2013 beschlussfähig sei. Das zu beantworten war nicht
schwer, weil in der Satzung eine Mitgliederversammlung als Vereinsorgan nicht anzutreffen ist
und folglich eine solche nie stattfinden kann.

Auch hier hilft, zumindest ist dies für mich als Mitglieder die einzige Möglichkeit mich "neutral" zu informieren, ein Blick ins Vereinsregister:
a)
Die Delegiertenversammlung vom 25.04.2013 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.

Das heißt, dass die "neue" Satzung gilt und es keine Delegiertenversammlung mehr gibt. Die "letzte" Delegiertenversammlung war nur deshalb nötig, da ein Gericht in einer Instanz (noch nicht Höchstrichterlich entschieden, das Verfahren läuft noch) entschieden hat, dass die Eintragung ins Vereinsregister nicht richtig war. Allerdings, da eben noch nicht "ausgestritten", wird im Vereinsregister die Eintragung der "neuen" Satzung vom 25.04.2013 auch nicht zurückgenommen. Daher gilt, wenn man sich auf neutralem Boden bewegen will, die Satzung aus dem Vereinsregister. Durch die jetzt vorsorglich noch einmal durchgeführte Delegiertenversammlung sollte ein Fehler, falls denn einer vorhanden war, korrigiert worden sein.

Hier zu behaupten "Deswegen finden Sie in der Satzung der Sechziger (wow) das Vereinsorgan "Mitgliederversammlung" nicht." wenn die lt. Vereinsregister aktuelle Satzung die Umstellung auf "Mitgliederversammlung" beinhaltet ist doch recht unverschämt. Zumindest unterstellt der Anwalt hiermit, dass niemand von uns im Vereinsregister nachschaut.

Anmerkugnen zu Punkt 3.

Herbert, Friday, 12.12.2014, 18:22 (vor 3423 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
3. Sie selber lassen sich unter Verkennung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von dem
Argument »basisdemokratisch mit überwiegender Mehrheit gewählt« überzeugen. Das wäre richtig,
wenn es ausschließlich um das Ergebnis der ausgezählten Stimmen geht. Das aber reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob das in der Satzung hierfür zuständige Vereinsorgan gehandelt
hat. Das ist eine ordentliche Delegiertenversammlung.

Siehe Anmerkungen zu Punkt 2. bzw. eingetragene Satzung im Vereinsregister. Dort gibt es eine Mitgliederversammlung und zusätzlich hat ja die letzte Delegiertenversammlung zumindest zwei der drei Präsidiumsmitglieder, die vom "Aufsichtsrat" bestellt wurden, auch mit "überwältigender Mehrheit" bestätigt. Daher sollte dieser Punkt erledigt sein.

Anmerkungen zu Punkt 4.

Herbert, Saturday, 13.12.2014, 23:58 (vor 3422 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
4. Auch wenn die Bestellung des Herrn Mayrhofer und des Herrn Heinz Schmidt als Notvorstand
durch das Registergericht erfolgt und vom Oberlandesgericht bestätigt worden ist, steht
fest, dass beide Entscheidungen gegen geltendes Recht (§ 29 BGB) und insbesondere gegen das
GG (Art. 19) der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und damit nichtig sind
Mit der Bestellung des Notvorstandes hat das Registergericht das Selbstbestimmungsrecht des
Vereins verletzt und § 29 BGB wissentlich falsch angewendet.

Wenn natürlich alle Gerichtsentscheidungen die gegen Hr. Veauthier ausfallen nicht gelten und "insbesondere" (ich liebe dieses Wort) gegen das GG verstossen, dann hat man kaum eine Möglichkeit zu argumentieren.

Veauthier hat aber jetzt anscheinend ein "allgemeines" Problem mit der Bestimmung eines Notvorstandes da dies in die "Selbstbestimmung" des TSV eingreift. Interessanterweise hat Hr. Veauthier vor kurzem noch selbst einen Notvorstand vorgeschlagen (Hr. Meidert), aber das hat dann nicht geklappt. Wenn jetzt ein anderer Notvorstand bestellt wird, der Hr. Veauthier nicht passt, dann ist das natürlich nicht o.K.. Erinnert mich irgendwie daran, dass sich ein Hr. Kiermair für ein Amt beim TSV vorschlagen lässt und wenn die Wahl dann nicht klappt, dann ist die Wahl natürlich nicht gültig.

Anmerkungen zu Punkt 5.

Herbert, Sunday, 14.12.2014, 00:03 (vor 3422 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
5. Was die Rechtsberater des Herrn Mayrhofer (das ist nicht der Verein) verschweigen die Tatsache,
dass die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht und die Bestätigung
durch das Oberlandesgericht nicht in materieller Rechtskraft entschieden, d.h.
wenn die Beschlüsse einer Delegiertenversammlung, zu der ein Notvorstand eingeladen hat, von
einem Mitglied angegriffen werden und auf Feststellung der Nichtigkeit geklagt wird, prüft das
Landgericht, ob die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht rechtens ist.

Man will zwar nur das Beste für den TSV und einfach nur "Rechtssicherheit", aber jetzt geht man gegen die Bestellung eines Notvorstandes durch das Registergericht vor. Ich denke zu diesem Punkt braucht man nicht mehr zu schreiben.

Anmerkungen zu Punkt 6.

Herbert, Sunday, 14.12.2014, 00:15 (vor 3422 Tagen) @ Winkeladvokat
bearbeitet von Herbert, Sunday, 14.12.2014, 00:28

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
6. Diese Rechtsprüfung durch das Prozessgericht wird die Bestellung des Notvorstandes durch das
Registergericht nicht bestätigen. Es gibt nämlich immer noch den am 14.11.2011 gewählten
Vorstand Schneider, Maget, Hauner und diese sind im Amt, auch wenn sie seit dem
13.03.2013 vom Aufsichtsrat und nachfolgend Monatzeder und danach von Mayrhofer gehindert
worden sind, ihr Amt auszuüben. Weil das so ist, verbietet § 29 BGB die Bestellung eines Notvorstandes.
Das Registergericht und das Oberlandesgericht haben dem Antragsteller Siegfried
Schneider mit der Entscheidung eine Gefälligkeit erwiesen und es wird zu prüfen sein, ob diese
Gefälligkeit rechtswidrig erfolgte.

Es ist immer wieder schön zu lesen, dass Hr. Veauthier in die Zukunft sehen kann und jetzt schon weis, was ein Prozessgericht "irgendwann" entscheiden wird. Aber für die "Rechtssicherheit beim TSV" macht es natürlich Sinn gegen alles zu klagen, was einem nicht passt.
Auch wenn Maget und Hauner bereits bestätigt haben, dass Sie sich nicht mehr als Vorstände sehen und auch nicht mehr im Vereinsregister eingetragen sind, weis nur Hr. Veauthier, als "Wahrer der alleinigen Wahrheit", das beide noch Vorstand sind.

Das Registergericht ernennt einen Notvorstand zur Einberufung einer "Delegiertenversammlung", obwohl es lt. aktueller Satzung des TSV (siehe gültige im Registergericht eingetragene Satzung) überhaupt keine Delegierten mehr gibt nur damit hier ein evtl. Problem bei der Ladung der letzten Delegiertenversammlung "zu heilen".

Im Registergericht sind Vorstände eingetragen, die sich nicht mehr als Vorstand sehen (Monatzeder und Holzer). Das Mitglied Kiermair klagt mit Veauthier darauf, dass drei andere Personen noch Vorstand sind (Schneider, Hauner, Maget) aber mindestens zwei von den dreien sehen sich definitiv nicht mehr als Vorstand und eingetragen im Vereinsregister sind alle drei nicht mehr. Ein Präsidium wird nach aktueller (lt. Registergericht) Satzung durch eine Mitgliederversammlung gewählt, aber das Registergericht trägt diese drei Vorstände (Mayerhofer, Schmidt, Altmann) nicht ein, da das Mitglied Kiermair gegen die Wahl klagt. Wenn das nicht eine Situation ist in der ein Mitglied des Verwaltungsrates des TSV einen Notvorstand beantragen darf/soll/muss und das Registergericht diesem Antrag statt gibt, dann sollte Hr. Veauthier doch mal eine "sinnvollere" Situation für einen Notvorstand darstellen. Mir fällt echt keine ein und ich bin recht kreativ. ;-)

Frage eines unbedarften

Daromirei, Sunday, 14.12.2014, 11:19 (vor 3421 Tagen) @ Herbert

wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann hat der Verwaltungsrat in Person seines Vorsitzenden Hr. Schneider im Oktober 2014 genau das selbe gemacht wie das Mitglied Kirmaier im Frühjahr 2013 gefordert hat - nur mit anderen Personen - nämlich einen Notvorstand berufen, weil die Einberufung der MV vom 2013 nicht Satzungskonform war ?

Wo war eigentlich da der Aufschrei des Präsidenten, dass man solche Mitglieder nicht braucht ?
Ist Hr. Schneider jetzt auch ein Vereinszerstörer ?
Läuft das Vereinsausschlussverfahren schon gegen Hr. Schneider ?

Fragen über Fragen......

Frage eines unbedarften

Joerg ⌂, Sunday, 14.12.2014, 11:29 (vor 3421 Tagen) @ Daromirei

wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann hat der Verwaltungsrat in Person seines Vorsitzenden Hr. Schneider im Oktober 2014 genau das selbe gemacht wie das Mitglied Kirmaier im Frühjahr 2013 gefordert hat - nur mit anderen Personen - nämlich einen Notvorstand berufen, weil die Einberufung der MV vom 2013 nicht Satzungskonform war ?

Wo war eigentlich da der Aufschrei des Präsidenten, dass man solche Mitglieder nicht braucht ?
Ist Hr. Schneider jetzt auch ein Vereinszerstörer ?
Läuft das Vereinsausschlussverfahren schon gegen Hr. Schneider ?

Fragen über Fragen......

was erwartest du? sind hier alles juristen?
alle ausschliessen und ende ;-)

Frage eines unbedarften

Herbert, Saturday, 20.12.2014, 18:45 (vor 3415 Tagen) @ Daromirei

wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann hat der Verwaltungsrat in Person seines Vorsitzenden Hr. Schneider im Oktober 2014 genau das selbe gemacht wie das Mitglied Kirmaier im Frühjahr 2013 gefordert hat - nur mit anderen Personen - nämlich einen Notvorstand berufen, weil die Einberufung der MV vom 2013 nicht Satzungskonform war ?

Der Grund für den Notvorstand war wohl eher, dass das Registergericht bis zur endgültigen Entscheidung der diversen Verfahren, kein durch die Mitgliederversammlung gewähltes Präsidium eintragen wird und nur noch dieser Weg blieb um "rückwirkend" die Wahl zu legetimieren egal wie die endgültige Entscheidung "irgendwann" mal ausfällt.

Wo war eigentlich da der Aufschrei des Präsidenten, dass man solche Mitglieder nicht braucht ?

Keine Ahnung, aber welche Lösung hättest Du vorgeschlagen um aus dem Schlamassel, egal von wem produziert, wieder raus zu kommen?

Ist Hr. Schneider jetzt auch ein Vereinszerstörer ?

Nein, zumindest nicht für mich, da er, soweit nach alter Satzung möglich, diejenigen Personen für den Notvorstand vorgeschlagen hat, die auch von der Mitgliederversammlung gewählt wurden. Siehst Du das anders?

Läuft das Vereinsausschlussverfahren schon gegen Hr. Schneider ?

Nein, da das Vereinsausschlussverfahren von keinem Mitglied beantragt wurde und mir auch kein Grund dafür einfallen würde. Aber wenn Du willst, kannst Du ja eine Vereinsausschlussverfahren beantragen, so wie ich das gemacht habe, wenn Dich das Vorgehen stört. Auf die Begründung, in wie weit, der Antrag dem e.V. geschadet hat, bin ich schon gespannt.

Fragen über Fragen......

Fragen über Fragen......

@herbert

daromirei, Sunday, 21.12.2014, 07:00 (vor 3414 Tagen) @ Herbert
bearbeitet von daromirei, Sunday, 21.12.2014, 07:11

Meine Meinung zu dem Vereinsaustrittverfahren, habe ich Dir bereits im September 2013 mitgeteilt und ich bin nach wie vor ein Gegner dieses Schrittes.

Am Anfang Stand die Mahnung eines Mitgliedes, dass bei der Einladung zur MV nicht alles mit richtigen Dingen zugegangen sein könnte.

Wie so immer beim TSV, hat man diese Warnung aber nicht ernst genommen, sondern in der üblichen Art und Weise ignoriert, dann abgebügelt und zum Schluss das Mitglied diffamiert.

Alles was danach kam, die ganze Eskalation in der Causa K., war nur eine Reaktion darauf.

Deshalb mein Appell seit dem Aufkochen dieser Geschichte an alle Beteiligten:
Seid redlich, lasst keine unbequemen Wahrheiten weg, dichtet keine wünschenswerten Unwahrheiten herbei. Lasst ein bisschen nach in eurem missionarischen Eifer.

Aber stattdessen hackt man, wie in der Vergangenheit, wieder mit den selben platten Argumenten auf die Kritiker rum und wenn man bei 60 einmal begriffen hat, wie man was nicht macht, kann man ganz sicher davon ausgehen, dass es ständig Wiederholt wird.

Und ansonsten kann ich nur nochmal Voltaire zitieren.....

@herbert

ex-mitglied, Sunday, 21.12.2014, 16:32 (vor 3414 Tagen) @ daromirei

vergiß es!

60 hat jetzt Demokratie und muß machen, was die Mehrheit sagt.
Natürlich nur die Mehrheit, die auch zum Wählen kommt.
Und die anderen müssen den Mund halten, vor allem die,
die nicht oder das Falsche gewählt haben oder gar nicht im Verein sind.

Beuge Dich also der Demokratie oder geh!

Frohe Weihnachten! :-D

@herbert

Vereinsrecht, Monday, 22.12.2014, 01:25 (vor 3413 Tagen) @ ex-mitglied

...oder gar nicht im Verein sind.

Die haben wirklich nichts zu sagen, zumindest bei vereinsinternen Prozessen und Abstimmungen! Also, Klappe zu und ab!

@herbert

ex-mitglied, Monday, 22.12.2014, 08:31 (vor 3413 Tagen) @ Vereinsrecht

Klappe zu und ab!

Oha! da paßt ja kein Blatt zwischen Dich und Deinen Vereinsbräsedenten! :-D

Und sonst was?

Separatistenkommando?
nordkoreanischer Hackerangriff?
Besuch vom Fanclub?
Einführung der Todesstrafe (natürlich mit überwältigender Mehrheit vereinsintern)?

Irgendeinen wirksamen Strafkatalog sollte man sich schon überlegen für üble Übergriffe von außen auf die Vereinsintegrität...sonst wird's wahrscheinlich mit der Durchsetzung schwierig...

Und wer bestimmt eigentlich, was "vereinsintern" ist?

der mit überwältigender Mehrheit gewählte Herr Motörgerd?
die armen Ehrenamtlichen, die sich für nix und wiedernix immer den A... aufreißen?
die Satzungs- oder Stadionkommission?
Hasan?
Die SPD?
Gott? (gilt dann aber nur für Gläubige...und ab da wird's echt kompliziert...)
Monsieur V.?
Das Vereinsrecht?

@unknownuser "Vereinsrecht"

Lüngerl, Monday, 22.12.2014, 09:24 (vor 3413 Tagen) @ Vereinsrecht
bearbeitet von Lüngerl, Monday, 22.12.2014, 09:41

für diesen Zwischenruf musst jetzt anonym in die Bar reinblödeln? Der Herbert ist in diesem Etablissement allgemein bekannt, wie auch die Friedhofstribüne. Mach dir nen Namen, dann kannst mittun. Alles andere ist ein bissl feig.

...oder gar nicht im Verein sind.


Die haben wirklich nichts zu sagen, zumindest bei vereinsinternen Prozessen und Abstimmungen! Also, Klappe zu und ab!

Ein langer Streit beweist, dass beide Seiten Unrecht haben.

daromirei, Thursday, 18.12.2014, 09:23 (vor 3417 Tagen) @ Herbert

Voltaire war schon a rechtes Gscheidhaferl.....

RSS-Feed dieser Diskussion