na endlich (Forum)

Joerg ⌂, Friday, 23.08.2019, 14:20 (vor 1701 Tagen) @ Weißbier

Einen Vereinsausschluss sehe ich da trotzdem noch lange nicht.

Zitat: "Dies gilt ausdrücklich auch im Falle von Verunglimpfungen gegenüber Vertretern des Mehrheitsgesellschafters und der KGaA. Bei vereinsschädigendem Verhalten von Mitgliedern oder Verstößen gegen die Disziplinarordnung wird der Ehrenrat gemäß den in der Vereinssatzung getroffenen Regelungen tätig." Zitatende (von tsv1860.de)

mir reicht das vollkommen


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