Rückstellung für Strafzahlung (Forum)

Randposititionslöwe, Thursday, 04.07.2019, 13:17 (vor 1730 Tagen) @ Amafan

Ich kann mir nicht vorstellen, dass schon ein Ergebnis vom Geschäftsjahr 2018/19 vorliegt. So lange ist alles Weitere reine Spekulation, auch die hier in den Raum geworfene Höhe der Strafzahlung.

Und der Mitgesellschafter muss auch erst mal wissen, in welcher Höhe Darlehen zu wandeln wären. Hier sehe ich tatsächlich die KGaA in der Pflicht, vernünftig zu wirtschaften und bestenfalls dafür zu sorgen, dass sich das Eigenkapital erst gar nicht verschlechtert.


"Investor Hasan Ismaik hat die Umwandlung von Darlehen in Genussscheine noch nicht vollzogen. Das muss er ja auch erst zum 31. Dezember tun, aber nachdem er es im Vorjahr gar nicht getan hat, müssen die Gesellschafter einen mittleren sechsstelligen Betrag für eine Strafzahlung an den Deutschen Fußball-Bund im Budget einplanen - diese Summe fehlt im Kaderetat."

https://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-1860-muenchen-sorgen-in-windischgarsten-1.4509866

Und immer noch kein stichaltiger Kündigungsgrund für den KO Vertrag in Sicht? :-|
Man möcht es fast nicht glauben.


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